Uncooles Thema, was aber auch sein muss: Steuer?

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Bassix
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Hi Leute,

ab welchem Betrag muss man bei der jährlichen Steuer seine eingenommene Gage bei der Lohnsteuereinkommenserklärung angeben?

Bspw.: vollbeschäftigt, verheiratet und zusammenveranlagt

Wo liegt da die Grenze der Gageneinnahmen, ab wann ich die Gageneinnahmen angeben muss, die ich 2025 mit Bands bei denen ich mitgespielt habe, eingenommen habe?
 

ab welchem Betrag muss man bei der jährlichen Steuer seine eingenommene Gage bei der Lohnsteuereinkommenserklärung angeben?
Steuerberatung darf hier nicht, aber mal so als Anhaltspunkt:

Wenn Du mit einem Gewerbe weniger als 410,- im Jahr Gewinn machst, dann stuft die Finanzverwaltung das als Liebhaberei ein. Gewinn ist das, was nach Abzug aller Kosten von den Einnahmen überbleibt.

Du solltest also alle Kosten, die Du für die Ausübung Deiner Musik hast, peinlich genau erfassen - dazu gehört jede Fahrt zum Übungsraum oder Gig, Miete für den Raum, Reparaturen an Equipment, Verschleißmaterial wie Saiten, Bässe etc… Anschaffungen von Equipment.

Wenn nach Abzug aller Kosten mehr als 410,- für ein Jahr überbleibt, dann solltest Du erwägen, das vorsichtshalber anzugeben.

Alles unter Vorbehalt - ich bin nur Steuerzahler…
 
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So lief das bei mir auch, einmal während des Studiums hat das Finanzamt bei mir angerufen, weshalb ich keine Erklärung machen würde. Da hab ich gesagt, gerne soviel Miese wie ich aufschreiben kann, kann ich für die ersten drei Jahre alle Einkünfte als Ingenieur gegenrechnen. Da war dann Ruhe. Später hab ich dann ein wenig fotografiert, und auch einige Rechnungen geschrieben. Vor allem das Equipment als Kosten abgesetzt. Das war dann höchst interessant als Abzug von meinem Haupteinkommen. Dumm nur, daß ich nach drei Jahren nicht genug Gewinn vorweisen konnte, sodaß sie mich wieder als Liebhaber eingestuft haben. Da musste ich dann das Equipment zum Restwert wieder ausbuchen, und den entstehenden Gewinn versteuern. Das Verbrauchsmaterial war halt verbraucht.
 
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Da musste ich dann das Equipment zum Restwert wieder ausbuchen, und den entstehenden Gewinn versteuern.
In der Situation kann's dann aber schnell ein Problem werden, wenn man den "Verlustvortrag" von einem auf's andere Jahr dann verliert. Was müsste man dann tun, dass man in diese Situation gar nicht kommt, aber natürlich alles im rechtlichen Rahmen bleibt? Egal wie viel man einnimmt, mindestens ein ähnliche Summe für Equipment ausgeben?

Bei mir ist es nun tatsächlich so, dass ich trotz für mich als Hobbyist mit relativ hohen Einnahmen einen fast 4-stelligen Verlust eingefahren habe - und da sind die Fahrten zu den Proben und Auftritten noch gar nicht mit eingerechnet. Das werd ich dann heute mal machen.
 
Meine Meinung als Privatperson mit beruflichem Bezug zum Thema:
- Einkünfte werden erklärt (ungeachtet der Höhe). Wenn sie Verluste sind, dann ist das halt so, sofern sie Bestand haben. Wenn es Gewinne sind, dann ist es nur richtig, darauf Steuer zu zahlen (wer zahlt für die Straßen, die Dein Auto zum Gig bringen, etc. blabla).
- von der Sache mit 410 € habe ich noch nie gehört (trotz, wie gesagt täglich Brot). Kontinuierliche Verluste ohne Aussicht auf ein Plus über einen mehrjährigen Zeitraum bringen Dich in die Liebhaberei. Wenn aber die Verluste nicht in die 10.000e gehen, dann wird's Dich auch bei Änderung alter Bescheide nicht ruinieren, vermute ich.
Wenn das Finanzamt über welche Kanäle auch immer Deine Einnahmen spitz kriegt (und dafür gibt es genug Kanäle) und nachfragt, hast Du dann plötzlich mit kurzer Frist viel Arbeit, das alles zusammenzustellen (auch wenn es nur Verluste sind). Das kannst Du Dir durch gleich erklären sparen, denke ich.
 
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Einfach alle Einnahmen angeben, egal, ob du ne Wohnung vermietest, Zeitung austrägst oder Gage für Musik bekommst.
 
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Meine Erfahrung auch wie bei den Vorrednern. Ab ner gewissen Regelmäßigkeit hatten wir bei der Band unser Gewerbe angemeldet, aber auch da, man muss schon ordentlich Einkünfte habe, dass sich das Rechnet, wenn man Proberäume, Equipment, Spritkosten, Werbung, Mercheinkauf und Co gegen rechnet, sonst wirds als Liebhaberei eingestuft. Gewinnabsicht muss klar gegeben sein. Wir haben damit letztendlich selbst in der aktiven Zeit mehr oder weniger unsere Steuer geschmälert und ist uns auch nicht um die Ohren geflogen, da sich das einigermaßen die Wage hielt, dass auch regelmäßig was rein kam. Nach dem das nicht gegeben war, haben wir das Gewerbe auch direkt wieder abgemeldet... so blieb es unter Radar, da wir sonst nachträglich sicherlich als Liebhaberei gewertet worden wären und dann darfst wieder zurück zahlen...

Ansonsten rechnet das sich im Privaten auch nicht. Wenn das Finanzamt mal wg. diverser Verkäufe anklingelt, kann ich da auch schnell deutlich höhere Aufwendungen aufrufen, dass die auch schnell zu dem Schluss kommen, dass da nichts zu holen ist und man es lieber bei Liebhaberei belässt :D Aber vorbereitet sein, schadet nicht. Sobald Gelder an dich fließen, hat dich ggf. auch das Finanzamt auf dem Schirm.
 
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Bei mir ist es nun tatsächlich so, dass ich trotz für mich als Hobbyist mit relativ hohen Einnahmen einen fast 4-stelligen Verlust eingefahren habe - und da sind die Fahrten zu den Proben und Auftritten noch gar nicht mit eingerechnet. Das werd ich dann heute mal machen.
Das ist dann Liebhaberei.
:bier:
 
  • #10
In der Situation kann's dann aber schnell ein Problem werden, wenn man den "Verlustvortrag" von einem auf's andere Jahr dann verliert. Was müsste man dann tun, dass man in diese Situation gar nicht kommt, aber natürlich alles im rechtlichen Rahmen bleibt? Egal wie viel man einnimmt, mindestens ein ähnliche Summe für Equipment ausgeben?

Bei mir ist es nun tatsächlich so, dass ich trotz für mich als Hobbyist mit relativ hohen Einnahmen einen fast 4-stelligen Verlust eingefahren habe - und da sind die Fahrten zu den Proben und Auftritten noch gar nicht mit eingerechnet. Das werd ich dann heute mal machen.
Das Finanzamt sieht halt erstmal Deine Einnahmen, denn die werden von Deinen Auftraggebern als Kosten gemeldet. Deshalb melden die sich bei Dir. Von Deinen Kosten erfahren sie erst, wenn Du sie ihnen mitteilst. Daß man als Liebhaber vierstellige Summen in sein Hobby buttert ist denen ja nicht fremd, Du wärst nicht der erste. Heißt, wenn Du ihnen bei Anfrage belegen kannst, daß Du keine Gewinnabsicht hast, weil Du in Wirklichkeit Miese machst, bekommst Du einen entsprechenden Vermerk, und wirst erst wieder belästigt, wenn ein neuer Sachbearbeiter den nicht findet, oder Du auf einmal erheblich mehr Einnahmen hast. Das mit dem Verlustvortrag musst Du wirklich einen Steuerberater fragen, bei mir wars so, daß ich mein Fotoequipment durchaus zu Zeitwerten, bzw. auch zu Neuwerten ins erste Jahr der Gewinn Verlustrechnung einbuchen konnte, auch wenn es vorher angeschafft war. Aber alles mit Vorbehalt, das ist 25 Jahre her.
Also, wie alle anderen auch schreiben, erstmal ordentlich Quittungen und Belege sammeln, damit man im Zweifel belegen kann, daß nix zu holen ist.
 
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  • #11
Hi Leute,

ab welchem Betrag muss man bei der jährlichen Steuer seine eingenommene Gage bei der Lohnsteuereinkommenserklärung angeben?

Bspw.: vollbeschäftigt, verheiratet und zusammenveranlagt

Wo liegt da die Grenze der Gageneinnahmen, ab wann ich die Gageneinnahmen angeben muss, die ich 2025 mit Bands bei denen ich mitgespielt habe, eingenommen habe?
@bandchef :
Wir haben wegen der von Dir beschriebenen unklaren Steuersituation für unsere Band jetzt eine GbR angemeldet ... ich habe den Vertrag aufgesetzt, steuerrechtliche Details darfst Du mich allerdings nicht fragen, da kennen sich andere besser aus ...
 
  • #12
Ab ner gewissen Regelmäßigkeit hatten wir bei der Band unser Gewerbe angemeldet,
Wenn ihr als Band gebucht werdet und dem Veranstalter eine Rechnung schreibt (Stadtfeste....), braucht man in der Regel eine Steuernummer. Also Band als Gewerbe anmelden, alle Einnahmen + Ausgaben auflisten und dann stellt sich meist raus, dass das Ganze Liebhaberei ist. Aber offiziell. Einnahmen die aus dem klassischen "Hut" entstehen sind m. W. n. nicht steuerpflichtig, so war`s bei uns - aber Obacht: ich kann keine Steuerberatung anbieten und mag mich in Details auch irren....
 
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  • #13
Wenn ihr als Band gebucht werdet und dem Veranstalter eine Rechnung schreibt (Stadtfeste....), braucht man in der Regel eine Steuernummer. Also Band als Gewerbe anmelden, alle Einnahmen + Ausgaben auflisten und dann stellt sich meist raus, dass das Ganze Liebhaberei ist. Aber offiziell. Einnahmen die aus dem klassischen "Hut" entstehen sind m. W. n. nicht steuerpflichtig, so war`s bei uns - aber Obacht: ich kann keine Steuerberatung anbieten und mag mich in Details auch irren....
Das mit dem Hut würde ich nicht annehmen. Einnahmen sind Einnahmen. Wenn schon Pfandflaschensammler die Diskussion führen müssen, würde ich da keine Freifahrt erwarten.
Es ist imho ohnehin Humpe. Wenn ich tatsächlich soviel einnehme, daß das ein relevanter Gewinn wird, zahl ich auch gerne Steuern. Bis dahin sammel ich halt Beläge.
 
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  • #14
Einnahmen die aus dem klassischen "Hut" entstehen sind m. W. n. nicht steuerpflichtig, so war`s bei uns - aber Obacht: ich kann keine Steuerberatung anbieten und mag mich in Details auch irren....
Ich würde sowas einfach immer beim zuständigen Finanzamt nachfragen, die freuen sich auch mal einfach mit netten Menschen zu telefonieren. habe ich schon gemacht, hier bei uns zählt das auch unter Liebhaberei, interessiert die nicht.
kann in anderen Kreisen schon wieder anders sein.
 
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