Youtube und Urheberrecht ...

der_knorker

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Bassix
ß24.848
Hi ihr Bassicer,

ich hab mal kurz ne frage zu Urheberrecht und Youtube ...

Ein Kumpel von uns hat einen unserer letzten Gigs auf Cam aufgenommen, damit wir ein paar Snips davon als Video auf Youtube und Myspace stellen können. Wie siehts da mit den Urheberrechten aus, wenn einer der Musiker bei uns aus der Band ausstiegt?
Können wir die Videos trotzdem drauflassen, oder müssen die weg?

Thx schonmal für's Feedback!
 
Na ja, stell Dir mal die Beatles vor und Gorge Harrison wäre ausgestiegen... Die meisten Sachen waren Lennon/McCartney und einiges von ihm. Wenn man das halt vorher nicht klärt...

Hier könnte dann noch das Recht am eigenen Bild dazwischenhageln. Also am besten wäre es, das ausgestiegene Mitglied erlaubt es Euch einfach, die Sachen drin zu lassen. Wenn er was dagegen hat, könnte es natürlich hakelig werden.
 
Ich weiß nich so genau ob ich jetzt falsch liege. Aber es hängt stark damit zusammen wer da was geschriebenhat. z.B gehören dem texter die texte etc.

Oder wem die algemeinen rechte an dem material gehören(sprich wer den ganzen kram bei der Gema angemeldet hat)
 
Zitat:Original erstellt von: Exorzist

Ich weiß nich so genau ob ich jetzt falsch liege. Aber es hängt stark damit zusammen wer da was geschriebenhat. z.B gehören dem texter die texte etc.

Eben nicht. Bei Gemeinschaftskompositionen gehört das ganze Werk allen Beteiligten. Wenn also z.B. du die Musik schreibst und jemand anders den Text und ihr das Werk so angemeldet /veröffentlicht habt, kannst du nicht einfach einen neuen Text schreiben und deinen Partner aussen vor lassen.

Mit der youtube Frage sehe ich das so, dass das Urheberrecht das Recht auf Erstveröffentlichung regelt und nur die kann untersagt werden. Nachher darf euch covern, wer will. Da die Erstveröffentlichung bereits mit Einwilligung des hypothetisch austretenden Members stattgefunden hat, kann er die Weiterveröffentlichung nicht unterbinden, sondern lediglich die ihm zustehenden Tantiemen einfordern.

Zu beachten gibt es aber das Recht am eigenen Bild, das Harley Benton erwähnt hat. Das ist aber keine Frage des Urheberrechts, sondern des Persönlichkeitsschutzes.

 
Super. vielen Dank für die Antworten...

Nachdem wir ja auf dem Video eh nur gecovert haben, greift da wohl eher das Recht am eigenen Bild...

Dann werd ich mal versuchen schnell neues Material aufzutreiben :-)
 

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