Brauchen wir neue Verkaufshinweise?

Der Käufer haftet immer ab Abgabe beim Transportdienstleister,
:confused:

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Habe nichts anderes beschrieben, als was oben steht. :bier:

Aber auch hier gibt es eine Weisheit: 2 Rechtsanwälte, 4 Meinungen 🤣
 
Zuletzt bearbeitet:
dochdoch, bei mir, aber das war noch zu Zeiten, als die Post ihren Dienstleistungsauftrag ernst genommen hatte...
Na immerhin... aber ob das heutztage noch gilt? Mein Erlebnis war ca. 2004...
Allerdings wurde nur der reine Warenwert erstattet, Porto- und Zollspesen waren für die Katz'
Natürlich! Du musst schließlich für die Dienstleistung "Ware zerstören" bezahlen!:opa:
:D;-)
 
:confused:

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Habe nichts anderes beschrieben, als was oben steht. :bier:

Aber auch hier gibt es eine Weisheit: 2 Rechtsanwälte, 4 Meinungen 🤣
Ja, das ist sehr schwammig alles :D
Der Verkäufer muss aber die "Sache" immer versenden - also unabhängig davon, wer den Transport organisiert: Der Käufer haftet für den Transport (nachdem das Päckchen bei DHL oder seinen Freunden abgegeben wurde).
Ich hatte es bei Dir eben so verstanden, dass wenn der Verkäufer den Transport organisiert, dass er dann auch haftet bis zur Zustellung - aber das ist wohl nicht so :O!
 

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