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KlaBa
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Der Käufer haftet immer ab Abgabe beim Transportdienstleister,

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Habe nichts anderes beschrieben, als was oben steht.

Aber auch hier gibt es eine Weisheit: 2 Rechtsanwälte, 4 Meinungen

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