Brauchen wir neue Verkaufshinweise?

Der Ausschluss der Gewährleistung ist Quatsch, das wusste ich wohl. Auf der anderen Seite ist die Beweislast beim Käufer, das es schon vorher einen Mangel gab wenn der bei Übergabe nicht festgestellt wurde und das ist schwer nachweisbar. Das kann bei gebrauchten Dingen dann ja auch einfach Pech sein, passiert halt und muss nicht automatisch böswillig sein. Ehrliche transparente Angaben und Gute Fotos sowie Kommunikation sollten da reichen. Meinen letzten Bass habe ich klar als Defekt verkauft, da der einen Wackler in der Elektronik hatte, so fair sollte man sein.
 
Solange ausreichend Pappnasen rumlaufen, die im Nachhinein etwas zum vermeintlich eigenem Vorteil vom Zaun brechen, brauchen wir sowas, weil genau wegen solcher Herren und Damen HornochsenInnen solche Paragrafen formuliert werden mussten.
Ein Handschlaggeschäft ist die bessere Variante.
 
Ich hoffe nein, bisher habe ich hier im Forum Kollegen vertraut und korrekte Geschäfte gemacht, auch mit PP für Freunde bezahlt, da ich davon ausgehe, dass hier kein Arschloch ist der bescheisst, bin bisher damit gut gefahren und wenn etwas anbrennt, dann nutzen auch Seitenweise Vorbemerkungen nicht viel.
 
Ich werde- mit diesem Wissen- nicht mehr schreiben dass eine Gewöhrleistung ausgeschlossen ist, nur noch: Von Privat, kein Umtauschrecht
 
Vermutlich ist es rechtlich egal ob Du was schreibst oder nicht...
Ich habe bis dato nur einmal ein Nörgeln eines Käufers gehabt, der allerdings den Bass dann doch lieber behalten wollte.
Ich denke wir sollten das hier "unter uns" geregelt bekommen...
 
Na ja, ...meine Meinung ohne Fachwissen dazu ist:
Wenn jemand etwas gebrauchtes kauf, dann kann man nicht von einem neuen und unbenutzten Zustand aus gehen. Die Funktion sollte natürlich schon uneingeschränkt sein, aber durch die Nutzung kommt man schon dem Ausfall oder der Störung näher. Leider hält alles nicht ewig und eine Alterung oder Abnutzung ist nicht immer gleich. Also irgendwann ist es kaputt. Die Sachmängelhaftung bezieht sich nur auf den Zustand der Sache im Zeitpunkt der Übergabe. Wenn dieser Zustand wie er tatsächlich ist beim Verkauf beschreiben wurde, dann wird es schwer als Käufer einen Anspruch zu erheben. In der Sachmangelhaftung geht es nicht um Fehler, Defekt und Alterungsprobleme die nach der Übergabe entstehen. Ein verdeckter Mangel wäre noch ein strittiger Punkt. Hier müsste nachgewiesen werden das dieser Mangel dem Verkäufer bekannt war. Das ist sicher sehr schwierig.

Wenn man bei gebrauchten Kaufsachen von Gewehrleistung spricht und die Kaufsache war korrekt beschrieben, was könnte dann eine Nacherfüllung oder Wandlung, etc. auslösen? :nix:

Das Bedeutet für mich: Ehrliche Verkäufer haben (fast) nichts zu befürchten. Käufer sollten immer vor Auge haben, das es sich um ein gebrauchtes Produkt handelt und es bei der Übergabe prüfen. Danach wird es schwer noch etwas durchzusetzt.

Und wie immer, wenn es Streit gibt, dann freuen sich wenigsten zwei Rechtanwälte. :bier:

Ach ja, Haftungsausschluss:
Ich hafte für nix, lesen auf eigene Gefahr, sowie auch das Ausdrucken und alles Andere. Das Zitieren ohne meine Zustimmung untersage ich auch.

PS: Ich glaube Steine kann man gebraucht kaufen, da kann wenig schief gehen. :D
 
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...ich habe im Garten auch noch ein paar "gut gebrauchte Hinkelsteine" abzugeben... - ...fast neuwertig... - ...für "Selbstabholer" sogar kostenlos...

P.:-):bier:
Hinkelsteine kann man immer gebrauchen.
Läuft man mit Hinkelstein durch die Gegend und greift einen ein Löwe an, kann man z.B. schneller rennen, wenn man den Hinkelstein weg wirft!!!
 

Ich hatte meist auch gute Verkäufer.
Entweder ich konnte hinfahren, meine liebstes Kaufmodell, oder es hat wunderbar geklappt.

Und die beiden Male als ich etwas zu beanstanden hatte ärgerte mich mehr die schnodderige „ist halt beim versand passiert, bei mir war nie etwas“, als die tatsache daß ich zeit und schmales geld investieren musste.

poties korrodieren nicht in ein zwei tagen in weissen transportern.
hätte auch nicht gelohnt darüber offiziell zu streiten. hätte mir nur etwas mehr ehrlichkeit gewünscht.

andererseits habe ich durch die reparaturen (bass und auch n treter) wieder minimal etwas gelernt ☝🏼

Also insgesamt positive Erfahrungen!
 
Habe es bei meinen Verkäufen hier immer vermieden, die rechtlichen Zusätze hinzuzufügen, obwohl ich die Rechtslage kannte. Die Members haben bei mir viel Vertrauensvorschuss und falls doch mal was nicht passt, will ich es so, dass ich dann auch dafür geradestehe. Bin bisher immer gut damit gefahren … mal sehen.
 
Habe es bei meinen Verkäufen hier immer vermieden, die rechtlichen Zusätze hinzuzufügen
Es ist ja auch nicht möglich geltendes Recht auszuschließen, nur detailliertere Ausformulierungen sind möglich.

Wobei natürlich Wort-Kombinationen wie: Neu bzw. Neuwertig mit "wenig" gebraucht bzw. gut erhalten, sich schon beißen und sich die Frage stellt: "was denn nun?".

Eine Salvatorische Klausel ist ja auch immer so eine lustige Sache, denn beim Streit wird vor Gericht gerade danach gesucht, wenn es keinen einfacheren/eindeutigen Weg gibt eine Partei in die Schranken zu weisen. Denn die Parteien, welche unterschiedlicher Meinung sind, werde sicher nicht so einfach eine ersetzende Formulierung finden.

Ich denke, dass ein "Handschlags-Geschäft" wie auf dem Trödelmarkt (gekauft wie gesehen, oder ausprobiert) und das was es, funktioniert im online Bereich nur gut, wenn beide Seiten ehrlich ,transparent und kollegial miteinander umgehen.

Leider ist das nicht immer so und es ist nur eine Frage der Zeit....

Ich bin ja auch immer erstaunt, wie viele Menschen bei eB/eBK/etc was tolles "schießen" oder einen "super" Kurz bekommen haben. Das bedeutet doch, dass die anderen alle ein schlechten Kurz oder überteuertes Produkt erhalten haben.
 
Ich denke, dass ein "Handschlags-Geschäft" wie auf dem Trödelmarkt (gekauft wie gesehen, oder ausprobiert) und das was es, funktioniert im online Bereich nur gut, wenn beide Seiten ehrlich ,transparent und kollegial miteinander umgehen.
das ist das Problem. Oft wird verschickt und ja, auch wenn die Übergabe mit dem Transport des Versanddienstes beginnt, ist das doch eine Grauzone.
Ich verkaufe auch am liebsten mit persönlicher Übergabe und vorherigem ausprobieren. Geht halt nicht immer....
 
auch wenn die Übergabe mit dem Transport des Versanddienstes beginnt, ist das doch eine Grauzone.
Das ist keine Grauzone. Wenn der Verkäufer den Transporteur beauftragt ist der Gefahrenübergang bei der Zustellung. Wenn der Käufer den Transporteur beauftragt ist der Gefahrenübergang bei der Ablieferung der Waren an den Transporteur.
Aber Transportschäden sind ja versichert (wenn es kein Päckchen war).

Die Frage ist doch, ob man sich mit ergänzenden Klauseln vor Ärger mit anderen im privaten Gebrauchtwarenkauf/verkauf schützen kann....

Auch interessant, aber nicht hier unser Thema:
Eher für den Kauf im (oder online beim) Musik-Laden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber Transportschäden sind ja versichert (wenn es kein Päckchen war).
Haha, der war gut!:rofl:
Im Ernst: ich habe noch nie von jemandem gehört, der einen Tarnsportschaden ersetzt bekommen hat. :-/ Ein Transportschaden ist in der Logik von den Transportverbrechern nämlich per definitionem immer auf unzulängliche Verpackung zurückzuführen.
Daher haben diese D**kheads von GLS auch konsequeterweise 0,- Euro für die Zerstörung meiner Glockenklang 115" bezahlt, diese W#+&**!!er.:igitt:
 
Im Ernst: ich habe noch nie von jemandem gehört, der einen Tarnsportschaden ersetzt bekommen hat. :-/ Ein Transportschaden ist in der Logik von den Transportverbrechern nämlich per definitionem immer auf unzulängliche Verpackung zurückzuführen.
dochdoch, bei mir, aber das war noch zu Zeiten, als die Post ihren Dienstleistungsauftrag ernst genommen hatte... Allerdings wurde nur der reine Warenwert erstattet, Porto- und Zollspesen waren für die Katz'
 
Das ist keine Grauzone. Wenn der Verkäufer den Transporteur beauftragt ist der Gefahrenübergang bei der Zustellung. Wenn der Käufer den Transporteur beauftragt ist der Gefahrenübergang bei der Ablieferung der Waren an den Transporteur.
Aber Transportschäden sind ja versichert (wenn es kein Päckchen war).
Ich denke, das stimmt nicht - jedenfalls wenn beide Parteien nicht-gewerblich handeln.
Der Käufer haftet immer ab Abgabe beim Transportdienstleister, so unfair das sein mag.
Steht so im BGB im §447 Abs. 1

Liebe Grüße :bier:
 

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