DHL Versandschaden

Setzi

Setzi

Member
Beiträge
52
Ort
DE
Bassix
ß240
Hallo liebe Mitbassisten

ich habe bei EBay meinen BassBase 600 versteigert und denselben letzte Woche Freitag bei DHL aufgegeben und nach Köln geschickt. Gestern bekam ich folgende Bilder vom Empfänger: [:(!]

http://picasaweb.google.de/lh/photo/0HuxdC9yEic_86AEctVvRA
http://picasaweb.google.de/lh/photo/uZiFy_a_lPXzw-t0taAmjA
http://picasaweb.google.de/lh/photo/ckclI1WG1sJfZOAM-tiiyQ

Außer den mechanischen Beschädigungen funktioniert außerdem die Beleuchtung nicht mehr und vielleicht auch einige andere Dinge nicht mehr (der Empfänger hatte leider keine Bassbox zuhause und konnte nur über Kopfhörer testen).
Nun hat mich der Empfänger heute mittag angerufen und berichtet, daß er den Amp zurück zur Post gebracht zur Überprüfung der Verpackung und um einen Versicherungsfall anzuzeigen. Außerdem will er den Amp nun nicht mehr und lässt ihn an mich zurücksenden (das kann man im Formular so ankreuzen.).

Nun bin ich gespannt wie DHL reagiert.
Habt ihr irgendwelche ähnlichen Erfahrungen gemacht und könnt mir berichten wir kulant/nicht kulant DHL ist?

Viele Grüße

Sascha

 
Du hast doch das Ding gut verpackt und das Paket als "zerberlich" markiert, oder?

Ansonsten hätte der Empfänger bei Erhalt des Paketes einen Schaden melden müssen - und zwar VOR dem Auspacken. So wie der Amp aussieht, sollte die Verpackung ebenso optisch sichtbar beschädigt sein...

Könnte auch sein, dass dem Typen nach dem Auspacken das Ding auf den Boden geknallt ist und er es jetzt zurückschicken will.

Sofern DHL den Versicherungsfall akzeptiert, kann er das Paket zurücksenden und du bekommst die Reparatur bzw. den Zeitwert ersetzt, letzteres falls es sich um einen "Totalschaden" handelt.

Für wieviel hast du den Amp verkauft? Wie hoch war das Paket versichert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:Original erstellt von: Mike`adelic

Du hast doch das Ding gut verpackt und das Paket als "zerberlich" markiert, oder?
Jepp, war gut verpackt.
Der BB ist bei 653€ weggegangen und versichert war er bis 500€. Das hab ich erst im nachhinein gelesen, ich dachte vorher bei Paketsendung wär die Versicherungssumme unbeschränkt. Beim nächsten Mal bin ich schlauer! [:II]

Es gab eine leichte Beschädigung des Pakets.

Viele Grüße

Sascha


 
Auf jeden Fall hätte er Käufer das Packet beschädigt nicht annehmen dürfen. Auch wenn es fies ist solltest Du Dich lieber auf den Standpunkt stellen, dass Du eine Rücksendung keinesfalls akzeptierst und Du den Amp funktionsfähig und fehlerfrei versendet hast. DHL macht erfahrungsgemäß immer Ärger, weil sie nicht zugeben wollen dass ihre Zusteller absolut besch***** mit den Sendungen umgehen. Ne ausreichende VErpackung erfordrt bei dem Teil wohl auch Styroporformteile oder sonstiges Polstermaterial.

Die VErsicherung zahlt nur bei sofortiger Rüge vor Ort beim Zusteller. Ich frage mich da immer, weshalb die dann die Sachen oghne Probleme beim Nachbarn oder der Mutti abgeben dürfen. Naturgemäß wird die ein fremdes Paket weniger interessieren und man schaut nicht so genau. Also:

1. Sofort bei dhl melden und Schaden ersetzt verlangen (Du, nicht der Käufer)

2. Dem Käufer mitteilen dass eine Rückabwicklung allenfalls akzeptiert werden kann, wenn dhl zahlt.

3. Nie, und das meine ich so, mit dhl verschicken, außer als Express mit voller Versicherung. Dann lieber Hermes oder gls.
 
Ich kann nix von DHL berichten sondern nur von DPD:

Ich hab 2 Austell-Fenster für meinen damaligen Fiesta geliefert bekommen und die wurden nicht mal bei MIR sondern bei meinem Nachbarn abgegeben, obwohl zerbrechlich drauf stand und das Paket offensichtlich beschädigt war!

Als ich das Paket bekommen hab, hab ich natürlich sofort reklamiert aber DPD hat sich quergestellt und ich hab bis heute kein Geld gesehn! A********* !!!

Die Begründung war dass ich das Paket wie gesagt nicht hätte annehmen dürfen, was ich persönlich ja auch nicht getan habe! Das war DPD aber egal!

Ansonsten würde ich cellkirk beipflichten! Er hat das Paket angenommen und geöffnet als isses nu sein Problem dass es kaputt ist! Klingt zwar scheiße ist aber imho das Beste was du machen kannst! Zurücknehmen auf keinen Fall, bzw. nur wenn DHL ersetzt!
Ansonsten erstmal mit denen in Verbindung setzen aber ich schätze das wird ähnlich laufen wie bei mir!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Paketdienste schenken sich da nix. Hab mit GLS und DerCourier die selben bescheidenen Erfahrungen gemacht.
Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschliessen, den Schaden hat leider der Empfänger zu tragen.
Ich, als Empfänger, mach das inzwischen so: Bevor ich für den ordnungsgemässen Erhalt der Ware unterschreibe, packe ich diese komplett aus, muss der Fahrer halt solange warten. Tut mir zwar leid für ihn, aber bevor ich noch mal auf den Kosten sitzen bleibe............
 
Soviel ich weiss, ist Reklamation auch nach dem Empfang noch möglich.
In diesem Fall nimmt die Post das Paket zurück und lässt gleichzeitig ein Formular mit der Zustandsaufnahme ausfüllen.
Dann wird geprüft, ob die Verpackung ordnungsgemäss war. Wenn ja, wird dir der Schaden bezahlt.
Wichtig ist halt, dass der Empfänger sofort zur Post flitzt und Transportschaden geltend macht.
 
Zitat:Original erstellt von: jam_bass

Soviel ich weiss, ist Reklamation auch nach dem Empfang noch möglich.
In diesem Fall nimmt die Post das Paket zurück und lässt gleichzeitig ein Formular mit der Zustandsaufnahme ausfüllen.
Dann wird geprüft, ob die Verpackung ordnungsgemäss war. Wenn ja, wird dir der Schaden bezahlt.
Wichtig ist halt, dass der Empfänger sofort zur Post flitzt und Transportschaden geltend macht.

War bei mir nicht so:

Ich geschätzen 10.000 Mails und Telefonaten kam gefühlte 20.000 mal der Satz: "Sie haben die Ware ohne Beanstandung angenommen, da können wir nichts mehr machen!" Der Rest hat die nicht mehr interessiert...[:(!]
 
Leider muss man förb rechtgeben, selbst bei deutlich beschädigten Kartons, bekommt man fast immer die Antwort, "bei der vorliegenden Beschädigung der Ware müsste der Karton noch viel deutlichere Beschädigungen aufweissen."

Das was jam bass sagt ist leider nur theoretisch möglich und findet in der Praxis eigentlich keine Anwendung.
 
Tja wenns geht nichts mit Paketlogistik (DPD; DHL) transportieren, ist wie Russisches Roulett!
 
Zitat:Original erstellt von: BB Lutz

Tja wenns geht nichts mit Paketlogistik (DPD; DHL) transportieren, ist wie Russisches Roulett!

Ja wenn man mal sieht wie schon die Fahrer mit den Paketen umgehen, die werden rumgeworfen und auf Sackkarren fallen gelassen und in den Transportern liegt hinten alles kreuz und quer drin. Ich finde das ist keine Art mit dem Eigentum anderer Menschen umzugehen.

Bei wertvollen Lieferungen (zum Beispiel Notebooks) packe ich auch alles aus und kontrolliere den Zustand des Geräts, vorher gibts keine Unterschrift.

 

Jetzt müsste man nochmal klären wie das rechtlich ist....

eigentlich ist bei ebay "rückgabe ausgeschlossen"

inwiefern das bei Versandschäden gilt weiß ich nicht...

 
Zitat:Original erstellt von: Praiden

Zitat:Original erstellt von: BB Lutz

Tja wenns geht nichts mit Paketlogistik (DPD; DHL) transportieren, ist wie Russisches Roulett!

Ja wenn man mal sieht wie schon die Fahrer mit den Paketen umgehen, die werden rumgeworfen und auf Sackkarren fallen gelassen und in den Transportern liegt hinten alles kreuz und quer drin. Ich finde das ist keine Art mit dem Eigentum anderer Menschen umzugehen.

Bei wertvollen Lieferungen (zum Beispiel Notebooks) packe ich auch alles aus und kontrolliere den Zustand des Geräts, vorher gibts keine Unterschrift.


Tja , aber womit willste denn transportieren lassen ? Kurier? Für 150 Euros? Oder selber hinbringen???
Und eins ist klar: als Paketfahrer für vllt. 7 € Stundenlohn und mit der Auflage: "ALLES MUSS ausgeliefert sein--vorher ist nicht Feierabend!!"
Soll oder will man sich da noch Gedanken um das Eigentum der zu beliefernden Menschen machen....
Leider ist das heut so...früher, als Postboten noch Beamte waren, war das noch anders..............
Tja...............[...]
 
Leider teile ich eure Erfahrungen. Möglicherweise hilft eine Annahme "unter Vorbehalt" (der Prüfung).
Im Prinzip darf man nur nagelneue Kartons verwenden, da sich der Versender sonst immer drauf rausreden kann (und wird!), daß die Beschädigungen an Karton und Ware schon vorher vorhanden waren. Genau so schon erlebt, bei GLS.
Leider ist der Käufer der Depp, da er das Paket angenommen hat/hat annehmen lassen, ohne zu prüfen, ob der Inhalt ok ist. Also 'seine Schuld'[B)]. -> keine Rücknahme.
Das wirklich einzig sichere ist die Methode von Tapmaster. Eiskalt und ungerührt die Unterschrift verweigern, bis man ausgepackt und eingehend geprüft hat.
 
Meine negativen erfahrungen beschränken sich alle auf UPS - die haben es geschafft ein SKB Case in welchem ein Mackie 1904 Mixer war dermassen zu demolieren ...
- Schale gebrochen
- Metallrahmen verbogen
- Innerahmen gebrochen, an der Schweissnaht

gottlob war der Mixer nicht kaputt, haben sich aber auch rauszureden versucht, lt Gutachten des herstellers muss das Case aus ca. 2,5 m Höhe gefallen sein !!!! Nach einigen heftigen Briefen des Anwalts hat es dann aber was genutzt ... merket: Rechtsschutzversicherungen können sich auszahlen!! seither nie wieder UPS
 
Rechtlich trägt das Risiko beim sogenannten Versendungskauf ab Übergabe der Ware an den Zusteller der Empfänger, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wenn der Verkäufer Unternehmer und der Käufer Verbraucher ist gelten zum Teil die üblichen Gewährleistungsregeln und eine Abwälzung des Versandrisikos ist ausgeschlossen. In jedem Fall muss aber der Empfänger sofort einen möglichen Versandschaden anzeigen und den Zusteller konkret auf Beschädigungen hinweisen.

Auch wenn er nur 7 € / Std bekommt hat er das Eigentum anderer zu achten. Die Aufschrift "Vorsicht zerbrechlich" wird leider in vielen Fällen nichts helfen, weil die Sprachkenntnisse nicht vorausgesetzt werden können.

Eigentlich wären die Zusteller selber in der Pflicht, durch entsprechende Dienstanweisungen für einen ordnungsgemäße Abwicklung Sorge zu tragen. Bedauerlicherweise macht das gerade die ehemalige Post besonders schlecht.
 
Zitat:Original erstellt von: Tapmaster

Ich, als Empfänger, mach das inzwischen so: Bevor ich für den ordnungsgemässen Erhalt der Ware unterschreibe, packe ich diese komplett aus, muss der Fahrer halt solange warten. Tut mir zwar leid für ihn, aber bevor ich noch mal auf den Kosten sitzen bleibe............
Jo, das mach ich auch so. Da braucht man allerdings ein bisschen Nerven - ich bin nicht nur einmal von so einem Paketheini aufs Unflätigste beschimpft worden, weil er mir eineinhalb Minuten seiner kostbaren Zeit opfern musste... [ooo]
 
So, Ende gut alles gut. Ich hab nach 2-maligen Hotline Anruf einen Brief vom Schadenszentrum in Leipzig bekommen mit der Aufforderung alle Schadens-Dokumente zuzusenden.
Das habe ich getan. Danach kam die Aufforderung eine Auflistung der angefallenen Kosten zuzusenden. Ich hab von einem Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen, die Rechnung der neuen Frontplatte und die Rechnung der Beleuchtungsbirnen hingeschickt, und heute kam doch dann tatsächlich die Mitteilung daß DHL die 500€ voll auszahlt.
Leider "nur" 500€ weil normale Pakete nur bis 500€ versichert sind, das ist mit vorher nie so aufgefallen, ich dachte vorher immer daß Pakete höher versichert sind.

Ergo, nach über 2 Monaten ist das ganze Theater vorbei.
Wenn ihr auchmal einen Amp versendet versichert ihn auch zusätzlich.

Viele Grüße

Sascha
 
Du hast Glück gehabt.
Aber eigentlich steht in dem BGB etwas darüber.

So schreibe ich IMMER wenn ich einen Artikel bei eBay einstelle:

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und ich muss auch nicht erneut liefern.

Da man immer Ärger mit Anwälte kriegen kann habe ich mir das Bürgergesetzbuch gekauft. Nur 5EUR die viele hunderte sparen können.
 

Zurück
Oben Unten