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Gast62174
Guest
Gehört es nicht zum Kenntnisstand eines Bauleiters wenn Teile desMachwerksBauwerks bereits vermietet oder verpachtet sind?
Ich glaube das eher nicht,.. bzw. wurde er womöglich nicht informiert,.. aber jetzt mal ehrlich 2-3 Telefonate mit dem Vermieter, Verpächter,.. und dann sollte da doch schnell Abhilfe geschaffen sein,..


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... - ...Nükth...
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... - ...die "Jammergarde des Nöhlens", die "Abrechnungsspezis der unendlichen Unwahrscheinlichkeitsabrechnungen", die "Alleskönner und Nervbolzen von Nix"...etc.... - ...aaber das ist lediglich meine Sichtweise (und als Ausnahmen von der Regel habe ich bisher reichlich Wenige kennengelernt)...

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...und leider nur viel zu gut...
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