Der von Euch gemietete Raum ist so wie es klingt nicht im Keller von Oma Erna die sich was dazuverdient, sondern in einer Gewerbeimmobilie. Entsprechend handelt es sich um einen Gewerbemietvertrag, bei dem es unerheblich ist, ob Ihr Euch da trefft um privat zu quatschen, oder um einem Gewerbe nachzugehen. Die DGUV V3 schreibt die Notwendigkeit für Prüfungen in Betriebsstätten vor, die erforderliche Prüfnorm ist dann DIN VDE 0701-0702.
Wie oben schon erwähnt wurde, wird es insbesondere versicherungstechnische Gründe haben, dass der Vermieter da hinterher ist.
Bei uns im Proberaum hat das auch die letzten 15 Jahre nicht interessiert und letztes Jahr fing es dann an, dass es eine Begehung vom Elektriker gab mit Mängellisten etc. Feuerlöscher wurden geprüft ob vorhanden und ob gültige Prüfung, E-Check der gesamten Unterverteilung und Installation im Raum und demnächst sicher auch Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel.
Interessant wird es natürlich bei der Frage der Kostenübernahme. Hierzu will ich mich nicht äußern, das wäre im Zweifel eine Frage für einen Anwalt.
Typischerweise kostet die Wiederholprüfung irgendwas zwischen 5€ und 10€ pro Gerät. Nervig, aber grundlegend überschaubar.