Elektrische Prüfung im Proberaum


@haryman

Vielleicht kannst du ja auch das Vertrauen des Vermieters gewinnen, wenn du ihm mal zeigst, was da bei euch drin steht und wie ihr damit umgeht. Menschlich und vernünftig ist am Ende sicherlich einfacher und schöner als sämtliche Vorschriften und Gesetze.
 
Sind die Prüfungen auch im privaten Bereich der Mietwohnung vorgeschrieben?
Nein, da du als Mieter einer Wohnung selber für die Elektrogeräte in deiner Wohnung verantwortlich bist. Es gibt Mietverträge, wo du verpflichtet bist, eine Hausratversicherung zu haben
Eine Ausnahme besteht bei Dingen, die der Vermieter in der Wohnung fest installiert hat und die regelm. gewartet werden müssen - z.B. Rauchmelder, Klimaanalgen, Warmwasserboiler, ...
Zur Wartung dieser kann er dihc dann verpflichten, im Sinene von: Zugang zur Wohnung f+r den Techniker bekommen
 

Wir sind eine reine Hobbyband, der Raum wird also nicht gewerblich genutzt. Mit der gleichen Logik müssten Wohnungsvermieter dann eigentlich auch von ihren Mietern verlangen, alle ihre elektrischen Geräte zu prüfen 🤔, wobei ich schon verstehe, dass in Proberäumen ein größeres Risiko besteht und eine Prüfung sinnvoll sein kann.
Der von Euch gemietete Raum ist so wie es klingt nicht im Keller von Oma Erna die sich was dazuverdient, sondern in einer Gewerbeimmobilie. Entsprechend handelt es sich um einen Gewerbemietvertrag, bei dem es unerheblich ist, ob Ihr Euch da trefft um privat zu quatschen, oder um einem Gewerbe nachzugehen. Die DGUV V3 schreibt die Notwendigkeit für Prüfungen in Betriebsstätten vor, die erforderliche Prüfnorm ist dann DIN VDE 0701-0702.

Wie oben schon erwähnt wurde, wird es insbesondere versicherungstechnische Gründe haben, dass der Vermieter da hinterher ist.
Bei uns im Proberaum hat das auch die letzten 15 Jahre nicht interessiert und letztes Jahr fing es dann an, dass es eine Begehung vom Elektriker gab mit Mängellisten etc. Feuerlöscher wurden geprüft ob vorhanden und ob gültige Prüfung, E-Check der gesamten Unterverteilung und Installation im Raum und demnächst sicher auch Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel.
Interessant wird es natürlich bei der Frage der Kostenübernahme. Hierzu will ich mich nicht äußern, das wäre im Zweifel eine Frage für einen Anwalt.
Typischerweise kostet die Wiederholprüfung irgendwas zwischen 5€ und 10€ pro Gerät. Nervig, aber grundlegend überschaubar.
 
Der von Euch gemietete Raum ist so wie es klingt nicht im Keller von Oma Erna die sich was dazuverdient, sondern in einer Gewerbeimmobilie. Entsprechend handelt es sich um einen Gewerbemietvertrag, bei dem es unerheblich ist, ob Ihr Euch da trefft um privat zu quatschen, oder um einem Gewerbe nachzugehen. Die DGUV V3 schreibt die Notwendigkeit für Prüfungen in Betriebsstätten vor, die erforderliche Prüfnorm ist dann DIN VDE 0701-0702.

Wie oben schon erwähnt wurde, wird es insbesondere versicherungstechnische Gründe haben, dass der Vermieter da hinterher ist.
Bei uns im Proberaum hat das auch die letzten 15 Jahre nicht interessiert und letztes Jahr fing es dann an, dass es eine Begehung vom Elektriker gab mit Mängellisten etc. Feuerlöscher wurden geprüft ob vorhanden und ob gültige Prüfung, E-Check der gesamten Unterverteilung und Installation im Raum und demnächst sicher auch Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel.
Interessant wird es natürlich bei der Frage der Kostenübernahme. Hierzu will ich mich nicht äußern, das wäre im Zweifel eine Frage für einen Anwalt.
Typischerweise kostet die Wiederholprüfung irgendwas zwischen 5€ und 10€ pro Gerät. Nervig, aber grundlegend überschaubar.
5-10 Euro pro Gerät für die Wiederholprüfung. Als Gerät zählt dann aber strenggenommen jedes Gerät, jede Kaltgerätezuleitung, Rasiererkabel (Eurostecker), Mehrfachsteckdose,…Zähl mal durch, da kann schon einiges zusammenkommen. Wichtig, dass das alles auch fortlaufend dokumentiert werden muss, für jedes Gerät! Nur das Siegel reicht nicht, das kann man ja frei kaufen und theoretisch selbst draufpappen. Siehe Tüvplakette. Ohne Prüfbericht kein TÜV.
 
Falls es dazu kommt, falls es verpflichtend sein sollte, ein Gedanke zur Durchführung:

In "meinen Gebäuden" kommt alle zwei Jahre eine Firma zur Prüfung. Die haben einen Vertrag mit der Stadt und bekommen (wenig) Geld pro Gerät. Dann kleben die ihren Stempel drauf und gut is.

1. Man könnte in der Mietergemeinschaft sich absprechen und einen entsprechenden Dienst für alle kommen lassen, das wird definitiv billiger. Problem: Das wird organisatorisch fast nicht zu stemmen sein.
2. Wenn jemand eurer Band in einer ähnlichen Situation ist - öffentlicher Dienst, große Firma... - und eine Prüfung steht an: Setzt euch mit der ausführenden Firma in Verbindung und karrt euer Equipment in den Betrieb. So manchem Proberaum täte es gut, alle zwei Jahre mal ausgeräumt zu werden und so mancher Steckerleiste täte es gut, wenn alle zwei Jahre mal jemand draufschaut ;-)

Nachtrag: Mit Feuerlöschern genauso.
 
Nein, da du als Mieter einer Wohnung selber für die Elektrogeräte in deiner Wohnung verantwortlich bist. Es gibt Mietverträge, wo du verpflichtet bist, eine Hausratversicherung zu haben
Eine Ausnahme besteht bei Dingen, die der Vermieter in der Wohnung fest installiert hat und die regelm. gewartet werden müssen - z.B. Rauchmelder, Klimaanalgen, Warmwasserboiler, ...
Zur Wartung dieser kann er dihc dann verpflichten, im Sinene von: Zugang zur Wohnung f+r den Techniker bekommen
Genau so kenne ich es. Unser Proberaumvermieter hat die obligatorische Hausrat auch vertraglich gefordert.
 
Ich sage nicht, dass das toll oder günstig ist, wollte nur mal die finanziellen Dimensionen als Vergleich da lassen. Dass wir da je nach Proberaum in Summe über ein paar Hundert Euro sprechen ist klar. Daher auch mein Hinweis, dass die Frage der Kostenübernahme sauber beleuchtet werden sollte. Ich will hier nicht in die Diskussion zu Sinn- oder Unsinn der Prüfung einsteigen.
 
Ein paar hundert Euro, theoretisch alle 2 Jahre, für ne junge Band, die sich oft schon die Miete kaum leisten kann, können schon hart reinhauen. Der Sinn der Prüfung erschließt sich mir als Elektrofachkraft natürlich absolut.
 
... und auch hier sind die Kabel-Amp-Box-Bassisten wieder im Vorteil. :D

Edit und leicht neben dem Thema:
Ich HASSE es, 1000 Dreierstecker, Verlängerungskabel... hintereinander zu hängen. Deshalb habe ich für dem Amp ein 10m Kaltgerätekabel - das reicht i.d.R. bis an die nächste Steckdose.
Und dann kommt der Keyboarder, zieht meinen Stecker raus und klemmt seine DM3,98 Steckerleiste aus den 90ern dazwischen... :-/
 
5-10 Euro pro Gerät für die Wiederholprüfung. Als Gerät zählt dann aber strenggenommen jedes Gerät, jede Kaltgerätezuleitung, Rasiererkabel (Eurostecker), Mehrfachsteckdose,…Zähl mal durch, da kann schon einiges zusammenkommen. Wichtig, dass das alles auch fortlaufend dokumentiert werden muss, für jedes Gerät! Nur das Siegel reicht nicht, das kann man ja frei kaufen und theoretisch selbst draufpappen. Siehe Tüvplakette. Ohne Prüfbericht kein TÜV.
Die Zahl ist korrekt - das kann sich ganz schön summieren (weiss ich leider aus Erfahrung...). Und: manche der Zertifizierer machen noch einen riesigen Aufkleber auf jedes Gerät, was z.B. be kleinen Netzteilen echt nervig ist.
 
Sind die Prüfungen auch im privaten Bereich der Mietwohnung vorgeschrieben? Kann ich mir nicht vorstellen. Hat irgendjemand hier jemals so eine Ansage von seinem Vermieter bekommen? Gerade Genossenschaften und Wihnungsbaugesellschaften hätten das dann doch fest in ihren Mietveträgen stehen.
Nein, die Prüfungen um die es hier geht sind im privaten Bereich nicht vorgeschrieben.

Ich schrub, dass Mieter allgemein bei solchen vorgeschriebenen Prüfungen müssen, sonst riskieren sie den Rauswurf. Im privaten Bereich könnte das bspw. die Prüfung der Rauchwarnmelder sein.
 
Der von Euch gemietete Raum ist so wie es klingt nicht im Keller von Oma Erna die sich was dazuverdient, sondern in einer Gewerbeimmobilie
Das ist richtig, unser Proberaum ist in einem ehemaligen Bürogebäude im Industriegebiet. Werde mich dann mal umhören, wer sowas machen kann und was das kostet.

Die Definition für "ortsveränderliche Betriebsmittel" ist mir auch nicht ganz klar: ich würde mal annehmen unser Kühlschrank zählt nicht dazu, wir haben allerdings auch ein sperriges Mischpult (analoges Behringer X32), das wir nie aus dem Proberaum rausnehmen, zählt es dazu?
 
Das ist richtig, unser Proberaum ist in einem ehemaligen Bürogebäude im Industriegebiet. Werde mich dann mal umhören, wer sowas machen kann und was das kostet.

Die Definition für "ortsveränderliche Betriebsmittel" ist mir auch nicht ganz klar: ich würde mal annehmen unser Kühlschrank zählt nicht dazu, wir haben allerdings auch ein sperriges Mischpult (analoges Behringer X32), das wir nie aus dem Proberaum rausnehmen, zählt es dazu?
Ja es zählt alles dazu, das sich im laufenden Betrieb bewegen lässt.

Und wehe ihr habt ne Leiter, ist zwar ohne Strom, aber bei denen wird es lustig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist richtig, unser Proberaum ist in einem ehemaligen Bürogebäude im Industriegebiet. Werde mich dann mal umhören, wer sowas machen kann und was das kostet.

Die Definition für "ortsveränderliche Betriebsmittel" ist mir auch nicht ganz klar: ich würde mal annehmen unser Kühlschrank zählt nicht dazu, wir haben allerdings auch ein sperriges Mischpult (analoges Behringer X32), das wir nie aus dem Proberaum rausnehmen, zählt es dazu?
Mixer ist ortsveränderlich. Es geht nicht darum, ob ihr in bewegt, sondern ob ihr ihn bewegen könntet.
 
Auch der Kühlschrank. Ortsveränderlich ist alles was nicht zur Installation des Gebäudes zählt. Auch die Geräte einer Einbauküche sind ortsveränderlich. Der elektrische Rolladen nicht.
 
Ja, auch Autos mit TÜV haben manchmal Unfälle ...

Definitiv, fragt sich nur warum

Ja, die gute alte deutsche gründlichkeit,
oder wie heißt es so schön :
am deutschen wesen soll die welt genesen.

Offensichtlich versucht man seit ein paar jahren
die deutschen TÜV standards in der Türkei durchzusetzen.
Herrlich, da kommt einer mit nem platten zur
TÜV station, und versteht gar nicht wo das problem ist :-)
 
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