EVM 15L von einer auf die andere Minute tot?

Hallo,

es scheint ein weit verbreiteter Irrtum, dass man sich aus der Gewährleistung durch eine Formulierung herausnehmen könne. Im Gegenteil: der Verkäufer muss gewährleisten, dass die Ware die zugesagten Eigenschaften hat.

In diesem Fall ist das Problem die Nachweisbarkeit. Es kann nicht nachgewiesen werden, dass die Ware bei der Übergabe die zugesagten Eigenschaften nicht hatte. Der Verkäufer kann sich immer herausreden, dass der Defekt nach der Übergabe eingetreten ist. Oder von Anfang an gesagt zu haben, dass der Speaker reconed werden muss. Ärgerlich.

Ich kann aus dem geschilderten Vorfall nur lernen, gebrauchte Ware von Unbekannten niemals ungetestet abzunehmen. Oder das Risiko bewusst in Kauf nehmen, dass die Ware defekt sein kann.

Ich habe mal bei Ih-Bäh zwei gebrauchte aber funktionierende Speaker ins Ausland verkauft. Nach bestem Wissen beschrieben, verpackt und versendet. Als einzige Reaktion kam in der Bewertung eine Beschimpfung als Betrüger und Dieb, Ware sei völlig defekt (vielleicht Transportschaden?). Kein Versuch, eine einvernehmliche Regelung zu erzielen....

Grüße
 
Auch wenn es nicht zu diesem Fall passt:
Vielleicht sollt man hier noch erwähnen, dass beim Privatverkauf der Käufer auch das Risiko des Transportes trägt. Denn er beauftragt den Privatverkäufer den Transport zu veranlassen. Mit der Übergabe der Ware durch den Verkäufer an den Transporteur (DHL etc...) geht das Transportrisiko auf den Käufer über.
Das heißt: Im Falle eines Transportschadens muss sich der Käufer mit dem Transporteur herumschlagen. Das geht wiederum aber erst, wenn der Versender die Rechte an der Transportversicherung dem Empfänger überträgt. Wenn das dann geschen ist, wird es spannend: Der Transporteur wird nämlich ohne Umschweife behaupten, dass die Transportverpackung nicht ausreichend war, und dass es deshalb zum Schaden gekommen ist. Der Empfänger hat dann das Problem nachzuweisen, dass die Verpackung sehr wohl geignet war, andernfalls haftet nämlich die Transportversicherung nicht. Dazu braucht er ein entsprechendes Gutachten.
War die Verpackung aber tatsächlich unzureichend, so wird der Absender dafür aber auch nicht haften. Der zieht dann ganz schnell zwei, drei Zeugen aus dem Hut, die sich alle von der ordnungsgemäßen Verpackung überzeugt hatten. Dann wird er darauf hinweisen, dass im Übrigen das Transportrisiko beim Empfänger liegt und sich damit aus der Affähre ziehen.
Da ist eine never ending story die einen schon mal 2 Jahre und mehr beschäftigen kann und wirklich keinen Spaß macht.
Ich denke, es ist schon fast eine übliche Methode: "Oh scheiße, mein Akustikbass ist kaputt, was mach ich denn jetzt bloß? Ah, ganz einfach: Ich verkaufe ihn als Top-Ware über E**y und behaupte hinterher, die Ware hat wohl einen Transportschaden erlitten. Da kann mir nix passieren - ist doch supi! Und ein schlechte Bewertung schmettere ich auch noch ab - kein Thema!"
Ich habe mir das nicht ausgedacht, sondern genau so erlebt.

Eigentlich kann beim Privatverkauf dem Verkäufer fast nichts passieren, egal was auch immer er anstellt. Der gelackmeierte ist immer der Käufer. Man sollte sich also genau überlegen, bei wem man kauft und wieviel Geld man zu riskieren bereit ist.
 

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