[Fehlkauf?] Sandberg S2 E-Bass Aktiv Elektronik

400 Euro bekommt er vielleicht für eine originale Alembic oder Wal, aber nicht für Sandberg.

Lustig, dass Wien im Ausland für seine hinterwäldlerischen Preamp-geilen Bassisten, mit viel zuviel Taschengeld bekannt zu sein scheint.
Ich bin aber keiner davon... :D

Ich würde das Inserat Ebay melden und schauen was da rauskommt.
 
...und erst mal nicht bezahlen. Warum soll man diesen Kauf nicht rückgängig machen können?

Zwar ist mit der gewonnenen Auktion ein Vertrag zustande gekommen, aber auch von einem Vertrag kann man zurücktreten, vor allem, wenn die Annonce so missverständlich aufgemacht ist. Was soll er tun, auf Erfüllung klagen? Dann klage Du wegen Betrugs. Augenscheinlich kann man bei einer wohl absichtlich so gestylten Annonce auch darauf hereinfallen.

Er kann u.U. seine EBay-Gebühren geltend machen, mehr "Schaden" ist ihm dadurch, dass Du den Artikel ja noch nicht hast, nicht entstanden. Er könnte den zweiten der Auktion kontaktieren und fragen, ob er zu dem letzten Gebot einsteigen will. Dann geht ihm nicht viel Geld verloren.

Ohne Ware kein Geld, daher kann er den Betrag auch nicht anmahnen. Lass Dich nicht verunsichern, ich denke, dass man aus der Sache wieder herauskommt. Sei genau so forsch und lass Dich nicht ins Bockshorn (Boxhorn?) jagen.
 
Er kennt scheinbar jedes Detail der Regeln und Rechtsschritte,
und hat angeblich schon zweimal erfolgreich eine Zwangseintreibung durchgesetzt.

Sein gütliches Angebot wurde selbstverständlich schnell wieder zurückgezogen. Im verständlichen Ärger nun die Drohung.

Komme mir "schach-matt gesetzt" vor und habe Angst davor
nicht rechtzeitig zu zahlen und mir damit ins eigene Fleisch zu schneiden.

In dem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass du den Kürzeren ziehst relativ hoch.

Falls bei Ebay nix rauskommt, dann würde ich zahlen weil dir dann wahrscheinlich sowieso nichts anderes übrigbleibt.
Wie zahlst du überhaupt? Paypal, Überweisung?

Bei Paypal könntest du immerhin reklamieren, falls etwas nicht passt.

Er schreibt zwar der Preamp wurde funktionsüberprüft und laut Artikelbeschreibung "Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig.".
==> hat er darüber ein Zertifikat eines unabhängigen Gutachters (z.B. Sandberg) bezüglich Funktion und Originalität (wurden vielleicht mal die Potis getauscht?)?
Oder hat er die Konzession das selbst zu bestätigen?
Bitte ihn doch dir das GUTACHTEN zu übermitteln.

Dann würde ich testen (am besten ohne selbst zu Löten sondern mit Klemmen, damit du nichts veränderst) ob das Gerät wirklich funktioniert.
Beim kleinsten Kratzen eines Potis würde ich bei Paypal Einspruch erheben.
 
Mir ist schon klar, warum er den Verkauf nicht auflösen will.

Rechtens bedeutet besser gleich zahlen, bevor ich schlussendlich das Doppelte dafür zu zahlen habe? Inkasso nach einer 5-Tagesfrist scheint ebenso korrekt.

Der Bass ist mir innerhalb der letzten Stunde aufgefallen,
die ich weiters damit abgelenkt war Erfahrungswerte des S2 zu lesen. Ebenfalls war ich in diesem Moment um Informationen und der Entscheidungsfindung zum Streamer bemüht.

Als ich gerade viel zu viel für die Stage I Elektronik bieten wollte,
fiel mir rechtzeitig noch das Kleingedruckte auf (kein Bass).
Diesen Satz fand ich dann auch oberhalb der (vermutlich fingierten) Fragestellung ganz unten bei der Sandbergauktion.
 
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Mach’ von dem Originalangebot vollständige Screenshots. Das bewusste Verstecken des Kleingedruckten ist offensichtlich.
 
Der Knaller ist ja die Frage die er beantwortet hat. Er wüsste nicht warum das mit der Elektronik so weit runtergerutscht ist.
 
http://www.ebay.de/gds/18-eBay-Rechtsfragen-bei-Problemen-/10000000013355486/g.html

Ich habe Dir mal die Rechtsfragen von Ebay angehängt. Entscheidend ist der Punkt 6, also ob in der "Überschrift" ausreichend bezeichnet ist, dass es sich lediglich um die Elektronik handelt. Man erkennt ja an der einen Nachfrage, dass selbst andere nachfragten, ob es sich wirklich nur um die Elektronik handelt. Ich denke dies ist ein Grenzfall, zumal Dein Gebot ja auch über den "Marktwert" hinaus abgegeben wurde.

Wenn Du es drauf ankommen lassen möchtest, dann schreib ihm unter Bezug auf Punkt 6 der Ebay Rechtsfragen, dass Du Dich getäuscht fühlst und davon ausgingst, dass es sich um den Bass handelt. Die Drohung des Inkasso funktioniert ja nur dann, wenn zunächst ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt gegen den Du Widerspruch einlegen kannst, so dass dies dann vor Gericht zu klären wäre. Hast Du ggf. eine Rechtschutzversicherung der die Kosten für einen Anwalt übernehmen würde.

Also wenn Du aus der Nummer rauskommen willst, dann musst Du gegenhalten und ihm klar machen, dass dies dann ggf. vor Gericht geklärt wird, dann kann er überlegen ob er das Kostenrisiko übernimmt. Wichtig ist dann aber wie Ramsay Bolton geschrieben hat einen Screenshot der Originalanzeige zu haben.
 
Ich will es garnicht darauf ankommen lassen den Kurzen zu ziehen.

Dass er angibt zu fürchten schlussendlich ohne etwas dazustehen,
sollte er die anderen fragen, und somit meinen Kaufvertrag lösen,
zeigt mir das der Preis schonmal nicht passt. Angeblich gibt es ja solche, die sich über diese Platine herzlichst freuen würden.
Der Preis ist ihm zu heiss; der Dumme ja schon gefunden.

Besser nicht bezahlen bedeutet Mahnspesen falls er nicht blufft.

Von eBay erwarte ich nicht viel Intervention - rechne mit dem Verweis auf den Verkäuferkontakt, da nur er den Vertrag durch seine Einwilligung schliessen kann.

Normalerweise habe ich ausreichend Vertrauen, sodass vorausbezahlte Lastschriften nie ein Thema waren. Selbst habe ich keine Kreditkarte und auch noch nie Paypal verwendet.

Habe bereits angeboten die eBay-Gebühr zu ersetzen. Wäre ebenfalls bereit den Aufpreis zu zahlen, sofern ein Bereitwilliger die Platine für etwas weniger in Verwendung nimmt.
Der fantastische Weiterverkauf bereitet mir zwar schon die nächsten Sorgen, jedoch möchte ich erst noch etwas Zeit gewinnen, andererseits das Inkasso meiden.

Zum Thema ohne Ware kein Geld, wäre mir natürlich der Versandweg per Nachname der einzig liebe.
Vorerst hoffe ich weiters einen Weg zu finden die Ware erst garnicht annehmen zu müssen.

Habe ich demnach am Freitag mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen, sofern ich nicht rechtzeitig einzahle bzw. diese Zahlung bestätigt ist?
 
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Wenn der Verkäufer ehrlich wäre, würde er eingestehen, dass das Angebot (vielleicht unbeabsichtigt) missverständlich war, und das Geschäft müsste nicht zustandekommen.

Da er aber darauf beharrt, kann man ihm wohl die Ehrlichkeit absprechen und eine Täuschungsabsicht unterstellen. Ich will mir nicht vorstellen, dass er damit durchkommt und einen Anspruch geltend machen kann.

Also vorsichtshalber alles dokumentieren (Anzeige, Korrespondenzen), nichts bezahlen und keine Ware annehmen (per Einschreiben zurückschicken). Und auch sonst keine Zugeständnisse machen.
 
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Das Problem ist aber dass da alles drinnstand. Und dass er da vorsätzlich täuschen wollte müsste der Käufer beweisen. Aus der reinen Gestaltung kann das nicht geschlossen werden. Das wäre eher dann so, wenn der Bassname fett und groß und der Rest klein geschrieben wäre.

Und mal im Ernst: Wollte ich ne Elektronik aus nem bass verkaufen würde ich das Ding doch auch zB "Music Man Stingray Aktivelektronik" nennen und das wäre keinesfalls aus sich heraus ein Täuschungsversuch, weil es einfach sprachlich und inhaltlich richtig ist.
 

Ob die inhaltbezogene Nachfrage eines Interessenten nun echt ist, oder auch nicht, hat deren Veröffentlichung jedenfalls den Sinn gehabt ihn nun rechtlich zu decken.

Selbstverständlich habe ich bereits Screenshots.

Die eigentliche freche Antwort war (sinngemäss),
ich hätte mir einen größeren Bildschirm zu kaufen.
Sowie man ALLES zu lesen hat bevor man einen Vertrag schliesst.
Von einem Smartphone aus, eben selbst Schuld.

Mein 17Zoll Monitor zeigt mir eine ganze, wortlose Leerseite an
bevor ich die letzten drei wichtigen Zeilen entdecken kann.
 
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Habe nicht vor diesen Mann anzuzeigen.
Anders wünschte ich mir einfach seine Einsicht.

Also zusammengefasst: der Verkäufer hat sein Recht,
jetzt in zwei Tagen die Zahlung zu erwarten.
Es wäre ein Fehler ihm diese nun vorzuenthalten.

Weiters solle ich lieber einfach still und leise meine Gebete sprechen!?

Falls jemand Interesse an diesem Artikel hat... ;-)
 
Am Freitag die Inkasso-Jungs in schwarzen Anzügen mit fettem Bizeps vor der Tür? Quatsch. Das ist viel heiße Luft. Bleib mal entspannt und warte auf die E-Bay-Antwort. So ganz witzig scheint der Typ ja nicht zu sein, immerhin könnte er das Teil an unterlegene Bieter weiterreichen.

Das Angebot selbst ist etwas grenzwertig, beim schnellen Lesen könnte man einiges übersehen... Beim nächsten Mal wäre ich etwas vorsichtiger.

400 Euro für eine alte 18-Volt-Elektronik halte ich übrigens auch für kaptitalen Unsinn, selbst in Wien.
 
Das Problem ist aber dass da alles drinnstand. Und dass er da vorsätzlich täuschen wollte müsste der Käufer beweisen. Aus der reinen Gestaltung kann das nicht geschlossen werden. Das wäre eher dann so, wenn der Bassname fett und groß und der Rest klein geschrieben wäre.

Und mal im Ernst: Wollte ich ne Elektronik aus nem bass verkaufen würde ich das Ding doch auch zB "Music Man Stingray Aktivelektronik" nennen und das wäre keinesfalls aus sich heraus ein Täuschungsversuch, weil es einfach sprachlich und inhaltlich richtig ist.
Es geht nicht nur um die Anzeige, sondern auch um das Verhalten des Verkäufers im Nachhinein.

Ich würde mir wünschen, dass so etwas hier bei Bassic nicht noch gedeckt wird.
 
Mir würde es genügen wenn kein großer Schaden entsteht.
Mich würde jedes Angebot über 200 freuen.
Offensichtlich hat der glückliche Verkäufer mit weniger gerechnet.
Mein Aufpreis für den geglaubten Bass ist nun sein Vorteil.
 
Möchte fairerweise dazusagen, dass ich verstehen kann wie auch hier gegensätzlich diskutiert wird.
Allerdings hätte ich Skrupel, trotz der Erlaubnis, die gleiche Anzeige dazu zu nutzen, um selbst nochmals das selbe in Grün jemand anders anzutun.
So schnell findet sich auch kein weiterer Sonderling mehr ;-)

Hätte jedem passieren können,
passiert dann aber doch den wenigsten.
 

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