[Fehlkauf?] Sandberg S2 E-Bass Aktiv Elektronik

Ohne den Verkäufer in Schutz nehmen zu wollen - ich finde die Anzeige zwar nicht 100 %-ig eindeutig, aber auch nicht so missverständlich, dass man nicht erkennen könnte, dass hier nur die Elektronik angeboten wird (Großschreibung, Fotos) ...

Aber um dem Kollegen bradlgeiger aus der Patsche zu helfen:
Ich kann von jedem Kaufvertrag dieser Welt (zumindest in einem gewissen Zeitraum) zurücktreten - ohne Angabe von Gründen ... das heißt - glaube ich - Rücktrittsvorbehalt ... warum nicht auch von einem Ebay-Deal? ...
 
Aber um dem Kollegen bradlgeiger aus der Patsche zu helfen:
Ich kann von jedem Kaufvertrag dieser Welt (zumindest in einem gewissen Zeitraum) zurücktreten - ohne Angabe von Gründen ... das heißt - glaube ich - Rücktrittsvorbehalt ... warum nicht auch von einem Ebay-Deal? ...
Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es nicht, man muss schon einen triftigen Grund dafür haben von einem Kaufvertrag zurückzutreten.
Nicht mit dem Wiederrufsrecht verwechseln.
 
Es gibt bei Internetgeschäften und -Auktionen ein Widerrufsrecht, das auf europäischer Ebene das Fernabsatzgesetz abgelöst hat. Leider gilt das nur beim Kauf vom Internet-Händler. Also nicht bei Kauf von privat.

Dabei hat sich u.a. geändert, dass man nicht mehr den Artikel zurück sendet, was früher die schlüssige Handlung, also der Rücktritt, war, sondern man gibt den Rücktritt formlos bekannt. Es genügt sogar schon ein Anruf.

Als Käufer von privat steht dir das nicht zu. Aber bei der Lage der Sache würde ich den Rücktritt erklärten wegen eben der missverständlichen Anzeige. Ebay will keine halbseidenen "Betrüger", die mit fraglichen Anzeigen Schrott verhökern. Das schadet dem eh schon angeschlagenen Ruf.
 
Falls das vorhin kein schlechter Scherz sein sollte,
liest der Verkäufer offensichtlich mit.

Danke für Euren Beistand.

Meine (nichtige) Rücktrittserklärung wurde innerhalb von 24 Stunden,
im Zusammenhang mit dem Vergütungsversuch gesendet.

Seither die Inkassodrohung samt Mahnspesen.

Streue ich vielleicht gerade Salz in meine Wunde,
sofern naiverweise der Vertrag meinerseits nicht sofort erfüllt wird?
Es scheint die Meinung über die Missverständlichkeit zweigeteilt.

Am Besten wird sein mich weiters zu informieren.

Der andere erwähnte Link zum Streamer Bass wäre fast am selben Abend mein größerer, zweiter Fehler gewesen. Doch freut sich angeblich bereits ein italienischer Käufer über diese Elektronik. Durch mein Fernbleiben blieb diese Auktion auch in einem realistischen, finanziellen Rahmen.
So hoffe ich wirklich, dass es da noch jemanden gibt, der die spezielle Sandberg Elektronik benötigt und sucht.

Bei all den vielen Ideen liegt es mir vorerst dennoch fern,
den Verkäufer weiters zu kontaktieren. Seinerseits wird selbstverständlich ebenfalls alles dokumentiert.
Bezüglich des Gutachtens: ist nach diesem Freitag wirklich jeder weitere Kommunikationsversuch zum Verkäufer zwecklos, da das Inkasso mein neuer Ansprechpartner wird? Hat er sich danach nichtmehr zu verantworten, und muss eine erneute Anfrage bzw. Aufforderung (Bitte) somit vor Freitag Mittag geschehen?
Sollte mir das rechtlich nicht viel mehr Zeit verschaffen, steigt mir doch schonmal sicherlich mein Verlust (Lehrgeld) an...

Nur aus reiner Neugier: ist es rechtens den gesamten Gesprächsverlauf (bis auf persönliche Details) uneingeschränkt zu veröffentlichen?

Weiters liegt es mir momentan fern es auf eine gerichtliche Prüfung ankommen zu lassen, wobei es in diesem Fall aus Prinzip schon sinnvoll scheint.
Wie es um eine Rechtsschutzversicherung steht, weiss ich nicht.
Vermutlich daher schlecht...

Danke nochmals, dass Ihr bereit seid mit mir gemeinsam den Kopf hinzuhalten!
 
Zuletzt bearbeitet:
NICHT ZAHLEN!
Es wird gar nix passieren!!!
Er kann bei Ebay Meldung wegen eines nicht bezahlten Artikels machen, dann bekommst Du ne Email von Ebay in der Du Stellungnahme beziehen sollst warum Du nicht zahlst! Gründe hierfür sind ja bekannt und liegen auch bereits bei Ebay vor!
Du hast die Auktion ja bereits gemeldet, von daher.......
Er kann seine scheissteuere Elektronik umsonst wieder einstellen und hat keinerlei kosten!
Woher ich das weiß?.....Hab letztes Jahr ein HTC Handy bei Ebay verkauft, ein Spassbieter hatte den Zuschlag und nicht bezahlt! Du sendest ihm über die Ebayseite Zahlungsaufforderungen aber es passiert nix!
Die können nix machen, schliessen den Fall und gut! In deinem Fall wahrscheinlich sogar recht schnell weil m.M.n. Täuschung vorliegt!

Also, nichts machen nur auf Mails von Ebay Stellung beziehen, niemals auf seine direkt!
 
Vielen Dank!

Der Schriftverkehr in den ersten 24 Stunden war recht intensiv.

Weiters warte ich auf Stellungnahme vom Kundenserive.

Durch Euren Beistand und der kollegialen Rückendeckung
habe ich Vertrauen in ein gutes letztes Kapitel dieser Lektion.
 
Ich denke auch, dass nichts passieren wird. Natürlich ist er daran interessiert, dass Du schnell zahlst, weil Du ja so schön in seine Falle getappt bist. Und er bei einer erneuten Auktion wahrscheinlich wesentlich weniger bekommt.

> Wenn er über ebay versucht an sein / dein Geld zu kommen wird die Sache im Sande verlaufen, weil ebay kein Interesse an so zwielichtigen Verkäufern hat (siehe auch die Anworten oben...)
> Wenn er zu einem Anwalt geht und versuchen würde die Sache einzuklagen, würde die Angelegenheit nach meiner Meinung mit einem Vergleich enden. somit müsste er seinen Teil der Anwaltskosten selbst tragen. Das wird jetzt nicht die Welt sein, weil diese vom Streitwert abhängen, der ja nicht sonderlich hoch ist...
An seiner Stelle würde ich mir das gut überlegen, weil er unterm Strich sicherlich kein Gewinn mehr macht...
Für Dich hieße das: Du zahlst Deinen Teil der Anwaltskosten und evtl. einen kleinen Schadensersatz.... ist unterm Strich vermutlich auch nicht teuerer als der Verlust, wenn Du die Elektronik mit Verlust (wahrscheinlich) weiterverkäufst.....

Anmerkung: ich bin kein Rechtsgelehrter, das ist jetzt meine Meinung....
(Cellkirk ist Anwalt....vondaher würde ich seine Aussage schon trauen...na ja so wie man halt einem Anwalt trauen kann[¦)][¦)][¦)] Achtung "Spässle")
Noch was: ich glaub nicht dass Dein Verkäufer mitliest; das oben war auch sicherlich ein "Spässle"

Falls Doch die freundlichen Jungs vom Inkasso Büro bei Dir klingeln kann ich Dir nur den Tipp von der EAV ans Herz legen:
"Mach nie die Tür auf; sei nie daheim....":D:D:D
 
Der Verkäufer meint: ZAHLEN! [¦)]
(Sonst kommen die Jungs...)

Da du, mein lieber bradlgeiger, relativ neu im Forum zu sein scheinst...ich bin lustig. Der blaue Smiley, das ist der Nymi. Klingt komisch - sieht auch so aus.

Zahl einfach nicht. Fertig aus. Soll er sich doch auf die Hinterbeine stellen.
 
Freilich. DU siehst bestimmt super aus...nur dein Avatar...und der Smiley (ICH LIEBE DIESEN SMILEY!)...
 

Und mal im Ernst: Wollte ich ne Elektronik aus nem bass verkaufen würde ich das Ding doch auch zB "Music Man Stingray Aktivelektronik" nennen und das wäre keinesfalls aus sich heraus ein Täuschungsversuch, weil es einfach sprachlich und inhaltlich richtig ist.

Das wäre sprachlich keineswegs richtig. Entweder müsste es mit Bindestrichen aneinandergehängt sein oder es müsste "Aktivelektronik von (oder für) Music Man Stingray" heißen.
Im Falle dieses Inserates ist es besonders übel, denn es heißt ja sogar auch noch "Bass" in der Überschrift.

Und überhaupt: was soll deine dürre Argumentation? Es sollte doch im Sinne eines jeden seriösen Verkäufers sein, ein Angebot eindeutig zu formulieren, oder geht es dir ebenfalls darum, die Lücken auszuloten, mit denen man bei Ebay viel Geld verdienen kann, weil jemand auf eine etwas zweifelhaft formulierte Anzeige hereinfällt?
 
Was wir im Forum machen könnten, wäre, diese unseriösen Angebote jenes Verkäufers zu beobachten und (natürlich ohne Abgabe eines Gebotes) diese bei eBay melden. Wenn wir das zu mehreren machen, dürfte selbst eBay aufmerksam werden und es wird zumindest unangenehm für den Verkäufer.
 
...es wird jetzt erstmal immer unangenehmer für mich, da mir gerade mitgeteilt wurde, dass die Veröffentlichung vertraulicher Mitteilungen im Rahmen dieses offenen Forums mir (weiters) nicht gestattet ist.

Wie vermutet liest der Verkäufer - nicht flobert [¦)] - mit, und hat mich drauf hingewiesen, dass einige der Äußerungen aus dem Kontext gerissen sind - sowie ich seine angeblichen verfälscht dastehen lies.

Es steht mir nun ein Einschreiben bevor, dessen Inhalt hier (leider) ebenfalls nichts zu suchen hat.

Hiermit entschuldige ich mich öffentlich für mein verantwortungsloses Verhalten.
 
Wer im Glashaus sitzt...

Ich formuliere es mal so. Das verlinkte ebay Angebot ist ungefähr so seriös wie die Zettel unterm Scheibenwischer "Kaufe jedes Auto nur gegen Bargeld" oder wenn einem bei ebay Kleinaziegen ständig Handys und Tablets als Tauschware angeboten bekommt.
Die Anzeigen von ihm haben für mich die Absicht Leute reinzulegen. Wenn ich einen Reifen verkaufe bilde ich auch nicht das Fahrrad dazu ab wo es dran ist. Das sind Lockangebote bzw. Anzeigen mit der Absicht auf Betrug. Wenn jetzt der Verkäufer rumheult wie ein kleines Schulkind, dann tuts mir leid. Getroffene Hunde bellen.

Steht hier irgendwie der Realnamen von diesem Betrüger? Nö. Erinnert mich daran als ich mal nen Handwerker am Telefon Betrüger und "Abzocke mit System" bezichtigt habe, der kam mir dann mit Rufmord und seinem Anwalt. Nicht einschüchtern lassen.

Und wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt, dieses prüfen lassen. Mein Schwiegervater hatte auch mal so ein Schreiben im Briefkasten, sie sollen doch bitte ihre ganzen Bäume bis nächste Woche komplett runterschneiden wegen dem neuen Nachbarn. Blöd nur das man zu der Zeit keine Bäume kürzen durfte (Brutzeit) und die Bäume schon 40 Jahre alt waren etc.
So ein Anwaltsschreiben schüchtert (leider) immer erst mal ein, ob da was dran ist, ist ne andere Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
… Die Anzeigen von ihm haben für mich die Absicht Leute reinzulegen. …
Genau. Wenn dem nicht so wäre, würde jeder normale Mensch sagen: o.k. der Käufer hat sich mit seinem Gebot vertan, weil meine Anzeige ungeschickt erstellt/missverständlich war, also kann der Deal so nicht zustandekommen. Er aber versucht sein Gegenüber einzuschüchtern. Das hat eindeutig Methode. Ich hoffe, damit wird er nicht weit kommen.
 
Lieber Ambra.37,

wer diesen Anzeigentext auf Ebay in Musikinstrumente / Gitarren und Bässe / Bässe und nicht in Zubehör aufgibt, nimmt es m. E. billigend in Kauf, dass ein Dritter es tatsächlich für einen Bass hält und nicht nur für die Elektronik. Wie man aus Deinen Bewertungen ersehen kann, ist das ja nicht das erste Mal passiert, sondern schon vorher. Also entweder hast Du es mit Absicht gemacht, um Deine Verkaufschancen zu erhöhen oder Du hast Dir wirklich darüber keine Gedanken gemacht. Weiterhin hast Du als erstes ein Bild vom Bass eingestellt und erst die folgenden Bilder zeigen die "eigentliche Ware". Ganz am Ende der Anzeige steht dann ganz klein gedruckt "Der abgebildete Bass gehört nicht zur Auktion". Letztlich ist auch der Header der Anzeige schon missverständlich. Hättest Du geschrieben "Aktivelektronik für Sandberg S2 E-Bass", dann hätte man sofort erkannt was Du wirklich verkaufst. In anderen Anzeigen steht oft z. B. " Verkaufe Ibanez SDGR, aktive Elektronik", dann wird aber der Bass verkauft.

Da Du ja hier miliest, kannst Du Dir ja überlegen, ob Du aufgrund des Mißverständnisses die Größe hast das Ganze zu beenden und bradlgeier ersetzt Dir wie schon vorgeschlagen die entstandenen Gebühren und alles ist erledigt und Du gewinnst wieder Achtung im Forum (und vielleicht auch vor Dir selbst) oder Du lässt es darauf ankommen. Für diesen Fall wissen dann ja viele von wem Sie auf Ebay nichts mehr kaufen sollten.

Jetzt appeliere ich an dein Gewissen und Deine Vernunft.

Hochachtungsvoll
Logabass
 
Hoffentlich...

da sitze ich nun bereits in blauem Hemd und braunen Schuhen, bereit den Weg zur Bank zu beschreiten, und zu Kreuze zu kriechen.

Danke, dass mir hier immerwieder die Kraft gegeben wird der Versuchung zu wiederstehen. Gerne möchte ich allerdings zu meiner Schwäche und somit einem Eingeständnis meiner Angst und Verunsicherung stehen können.
Habe weiters nicht vor mein Gesicht vor Goliath zu verstecken.

Anders hat es den Anschein für mich, noch nicht mal den echten Vornamen des Verkäufers zu kennen.

So groß die spannende Neugier ist, möchte ich mir den Blick in diesen Brief, sowie die vorgehabten Anrufe beim Inkassobüro, Konsumenten-/Verbraucherschutz und den älteren, und weisen ersparen.

Besser jeden Cent für morgen sicher aufbewahren, solange mein Countdown zum großen Finale noch läuft.

Ehrlich gesagt schätze ich Euren Zuspruch sehr,
doch kann ich bei bestem Willen hier nicht den Superhelden der Gerechtigkeit abgeben.

Den Artikel kann ich erst weiterverkaufen, sowie er schlussendlich in meinem Besitz ist. Sollte mir die Platine demnach gar defekt bzw. garnicht zukommen, dreht sich der Spies mit dem Satansbraten doch von selbst.

Fraglich wirklich, ob es bei dieser Sommerhitze nicht sinnvoller sei,
sich seinen Alltag einfach mit Musik zu gestalten.
Mehr Spass und Freude hätte ich selbst an einem Benefiz.
So soll den Menschen, die es selbst nicht so mit den Bässen haben,
ebenfalls Gutes getan sein...
 
Zuletzt bearbeitet:
Logabass mein Freund aus dem weiten Westen!
Mir kommen schon fast die Tränen...

Danke

Doch möchte ich hier festhalten,
dass der Verkäufer lediglich sein gutes Recht durchsetzt.

Bestimmt ist auch er ein guter Mensch
und ein ausgezeichneter Bassist
 
Der Arsch kriegt keinen Cent, ganz einfach. Der will ne schnelle Mark machen, mehr nicht. Allein schon das er den Artikel in die falsche Kategorie gepackt hat spricht für sich.
Ich würde ebay abwarten. Und wo leben wir denn wo man ne Zahlungsfrist haben von ner Woche ohne die Ware erhalten zu haben? Wenn mir auf der Arbeit jemand ne Frist von ner Woche setzt, sei es Anwalt oder sonst wer, wird dies aus Prinzip auf die Woche danach gelegt.
 

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