Gutachter für Bassgitarren

Also einfach mal hinfahren ist schon mit etwas Aufwand verbunden, da es gut 600 km sind für einen Weg.
Gesprochen habe ich nur einmal mit einem Mitarbeiter und das Gespräch war doch sehr ernüchternd.
Danach habe ich nur noch schriftlich kommuniziert und mein "Ton" war nie unfreundlich!!
 
Wie es aussieht, steckst du leider fest : (

Vielleicht lässt du dir doch von Musik Meyer die Elektronik auswechseln. (sicherheitshalber könntest du noch für dich deine Elektronik dokumentieren, dann nagt das Misstrauen nicht an dir.)
Möglicherweise teilen sie ja auch die Kosten mit dir, die Leute da sind ja sehr nett so, allerdings hatte ich auch noch nichts nerviges dort zu tun.
Aber oft geht viel, wenn Druck rausgenommen wird.
Und wie gesagt, ich habe schon länger her einen ladenneuen Ray zugeschickt bekommen, an dem die Kabel richtig marode waren. Auch bei Ernie Ball ist nicht alles Gold, was glänzt. Da war ich doch froh, dass die so zerstört waren, dass es sofort aufgefallen ist. Das Leben ist oft kein Ponnyhof.
:bier:
 
Was aber für mich aber viel gravierender ist, dass wenn ich in der mittleren und der vorderen Wahlschalterpostion die Polepieces beim Spielen berühre, was bei mir nun halt mal vorkommt, dass er dann Störgeräusche macht bzw. knackt es auch mittlerweile öfters mal recht laut wenn ich ein Poti oder die Saiten berühre. Die Polepieces sind jetzt auch nicht mehr geerdet!!
Da offenbar da jemand dran gebastelt hat der das gar nicht kann würde ich (falls das nicht schon passiert sein sollte), erstmal selber bei Musik Meyer anrufen und nachfragen, ob die den Bass überhaupt da hatten. Mir drängt sich nach Deinen Schilderung der Eindruck auf, als hätte da einer aus dem Laden dran rumgebastelt.

Rein rechtlich ist die zeitliche Abfolge der Dinge wichtig. Wenn der Mangel erstmals auftragt, als seit dem Kauf noch keine 6 Monate vorbei waren hast Du zu Deinen Gunsten eine Beweislastumkehr. Da der Bass zwei ma lerfolglos zur Nachbesserung war (falls ich das richtig verstanden habe), kannst Du nun vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis zurückfordern und Schadenersatz verlangen.

Da NACH der Reparatur weitere, zusätzliche Mängel aufgetreten sind hast Du zudem einen Anspruch gegen denjenigen, der diese unfachgemäße Reparatur durchgeführt hat. Für beides kann man, falls vorhanden eine Rechtsschutzversicherung bemühen.

An dem Sachverhalt ist eher schwierig dass Du Dich so lange von dem Händler hast hinhalten lassen.
 
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