Hi,
ihr müsst mir mal helfen, ich hab zwar den Gesetzestext gelesen, werde aber aus der kryptischen Formulierung auch nicht schlauer. Mein 13-jähriger möchte gerne mal zu einem unserer Gigs kommen. Wie sieht denn da die Rechtslage aus, ich will ja dem Veranstalter keinen Ärger machen? Darf er, da in Begleitung (Mama wäre ja auch mit), mit - evtl. auch bis nach 24 Uhr?
Wer hat denn da den Durchblick?
Merci
teecee
ihr müsst mir mal helfen, ich hab zwar den Gesetzestext gelesen, werde aber aus der kryptischen Formulierung auch nicht schlauer. Mein 13-jähriger möchte gerne mal zu einem unserer Gigs kommen. Wie sieht denn da die Rechtslage aus, ich will ja dem Veranstalter keinen Ärger machen? Darf er, da in Begleitung (Mama wäre ja auch mit), mit - evtl. auch bis nach 24 Uhr?
Wer hat denn da den Durchblick?
Merci
teecee