Künstlernamen

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Gustav Gargoyle

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Bassix
ß157
Hi,

obwohl ich die Suchfunktion bemüht habe, konnte ich nichts zum Thema finden, deshalb eröffne ich mal einen neuen Thread. Es geht um folgendes: Alle in unserer Band haben Künstlernamen, unter denen wir uns dem Publikum vorstellen. Reicht es auf einem Album unter Texter/Komponist diese Namen anzugeben und irgendwo Klarnamen zu vermerken, um sich die Rechte zu sichern oder muss man alles in Klarnamen schreiben? Oder müssen die Klarnamen gar nicht erscheinen?
Ach ja: Unsere Künstlernamen sind nicht im Ausweis eingetragen...

Liebe Grüße,

Dr. Groove
 
Mit der Schaffung eines Stückes ist man automatisch rechtmäßiger Urheber, unabhängig von irgendwelchen namentlichen Verweisen. Eine namentliche Nennung verdeutlicht nur noch einmal diese Rechtslage. Einen Urhebernachweis kann man schaffen in dem man sein Werk bei einem Notar beglaubigen lässt, es ist dann logischerweise an deinen Namen gebunden. Alternative wäre: man schickt ein Einschreiben an sich selbst. Dieses beinhaltet den Datenträger mit dem eigenen Werk. Poststempel und Unterschrift weisen dann nach dass die eingepackten Werke zum gestempelten Datum bereits existierten.

Also euer "Künstlernamen" hat keinerlei Einfluss auf das alles.


 
Zitat:Original erstellt von: SirusP
[brAlternative wäre: man schickt ein Einschreiben an sich selbst. Dieses beinhaltet den Datenträger mit dem eigenen Werk. Poststempel und Unterschrift weisen dann nach dass die eingepackten Werke zum gestempelten Datum bereits existierten.

Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, da ich das schon ein paar Mal gesagt habe:

DAS GEHT NICHT!
Ich hab diese Frage auf ner Messe die nen Workshop für Musik- und Vertragsrecht beinhaltete mit einer Expertin für Musikrecht durchgekaut!

Sie meinte, das ist vor Gericht nicht beweiskräftig, weil man den Umschlag auch offen an sich hätte schicken können! Von daher wird Dir das als Nachweis NICHT anerkannt werden!

Die einzige mir bekannte Methode ist das ganze beim Notar zu hinterlegen!

Gruß
f.
 
hmm okay, klar das ist plausibel...
Dann ist der teure Notar wirklich die einzige Möglichkeit.
 
Zitat:Original erstellt von: SirusP

hmm okay, klar das ist plausibel...
Dann ist der teure Notar wirklich die einzige Möglichkeit.

So teuer ist der garnicht wie viele immer glauben! Einfach mal nachfragen, ich könnte jetzt zwar nicht sagen was wir gezahlt haben, aber arg viel war's nicht! [:-)]
 
in der Schweiz musst du eine Werkanmeldung unter deinem richtigen Namen machen, kannst aber ein Pseudonym (Künstlernamen angeben) z.b. DJ Bobo heisst ja René Baumann. Die Werkanmeldung lautet auf Baumann. Wird in DE nicht anders sein. In der CH ist es die Suisa, mit kostenloser Beratung, in DE die GEMA. Ruf mal an, die sagen dir schon, wie`s du genau machen musst.
 
Zitat:Original erstellt von: förb

Zitat:Original erstellt von: SirusP

hmm okay, klar das ist plausibel...
Dann ist der teure Notar wirklich die einzige Möglichkeit.

So teuer ist der garnicht wie viele immer glauben! Einfach mal nachfragen, ich könnte jetzt zwar nicht sagen was wir gezahlt haben, aber arg viel war's nicht! [:-)]

Immer der gleiche Käse :-)

Sowohl Notar als auch Einwurf Einschreiben sind nur "Indize" vor Gericht und keine Beweise. Notar wird natürlich schwerer Gewichtet.
Einschreiben ist trotzdem möglich, da die Post eigentlich nur verschlossene Sachen verschickt.
Und sonst halt einfach den Postmann bitten, den Stempel über die Lasche zu machen!
 
Zitat:Original erstellt von: BB Lutz

in der Schweiz musst du eine Werkanmeldung unter deinem richtigen Namen machen, kannst aber ein Pseudonym (Künstlernamen angeben) z.b. DJ Bobo heisst ja René Baumann. Die Werkanmeldung lautet auf Baumann. Wird in DE nicht anders sein. In der CH ist es die Suisa, mit kostenloser Beratung, in DE die GEMA. Ruf mal an, die sagen dir schon, wie`s du genau machen musst.

Soweit mir bekannt, hat die GEMA aber nix mit Urheberrecht direkt zu tun, sondern nur mit der komerziellen Verwendung / Verwertung der Stücke!
 
Danke für die Antworten! Das Thema mit Indizen vs Beweise und Notar vs Einschreiben wurde schon in anderen Threads recht ausgiebig diskutiert. Mir ging es eigentlich nur um die Künstlernamen.
Die Schlussfolgerung wäre also, dass die Klarnamen nicht ersichtlich sein müssen, sondern man diese nur beim Notar hinterlegen muss?!

Liebe Grüße,

Dr.G
 
gibts das in Deutschland nicht, das jemand die Rechte der Musiker wahrt? In der CH die SUISA, das ist eine Genossenschaft zu diesem Zweck. Die SUISA vertritt die Urheberrechte ihrer Mitglieder und der Mitglieder von Partnerorganisationen und sorgt dafür, dass diese für die Nutzung ihrer Werke angemessen entschädigt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/SUISA

Gibt doch sicher sowas ähnliches in Deutschland ausser dem Urheberrecht, welches doch sehr kompliziert ist für einen Laien.



Zitat:Original erstellt von: förb

Zitat:Original erstellt von: BB Lutz

in der Schweiz musst du eine Werkanmeldung unter deinem richtigen Namen machen, kannst aber ein Pseudonym (Künstlernamen angeben) z.b. DJ Bobo heisst ja René Baumann. Die Werkanmeldung lautet auf Baumann. Wird in DE nicht anders sein. In der CH ist es die Suisa, mit kostenloser Beratung, in DE die GEMA. Ruf mal an, die sagen dir schon, wie`s du genau machen musst.

Soweit mir bekannt, hat die GEMA aber nix mit Urheberrecht direkt zu tun, sondern nur mit der komerziellen Verwendung / Verwertung der Stücke!
 
Ja, für die NUTZUNG schon aber die SUISA vertritt ja auch nur das Nutzungsrecht und hat mit dem eigentlichen Urheberrecht auch nix zu tun oder?
 

doch Sie vertritt auch die Urheberrechte für die Mitglieder. So ziemlich jeder Musiker in der CH, der eigene Tonträger veröffentlicht, ist Mitglied. Zudem gibt`s keinen CD Druck ohne Pressgenehmigung der Suisa.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsgesetz_(Schweiz)

Die Suisa stützt sich natürlich auf das Urhebergesetz.

Zitat:Original erstellt von: förb

Ja, für die NUTZUNG schon aber die SUISA vertritt ja auch nur das Nutzungsrecht und hat mit dem eigentlichen Urheberrecht auch nix zu tun oder?
 
Zitat:Original erstellt von: bombadil

Ja, aber das Urheberrecht ist unabhängig von einer Nutzungsgesellschaft.

Tatsächlich ist es so, dass eine Registrierung eines Werkes bei einer Nutzungsgesellschaft (z.B. GEMA) einen Hinweis auf den Urheberzeitpunkt liefert. Wenn Karl meint, sein Song von 2005 sei der einzige und echte, Fritz ihnn aber 1985 schon bei der GEMA gemeldet hat, dann hat Karl keine Chance mehr.

Genau das meinte ich:

Die Gema-Anmeldung gilt als Indiz für die Urheberschaft aber direkt damit hat sie nix zu tun, deswegen würd ich mich an den Verein, dessen Existenzberechtigung in meinen Augen sowieso mehr als zweifelhaft ist, nicht wenden!
Ich würe das ganze über einen Notar machen! Imho die sicherste und einfachste Möglichkeit!

Gruß
f.
 
Bei der Gema konnte ich mich unter meinem richtigen Namen nicht anmelden, weil ein Namensvetter das schon vor ir getan hat.
Also laufen alle meine Sachen jetzt unter Mad Jazz Morales...
 
also ich bin bei der suisa auch als edel registriert, und auf allen cds wo ich den bass eingespielt hab steht edel drauf. [;-)]
greez
edel
 
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