II-V-I
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Ein explizites Verbot ist nicht mit dem Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3 vereinbar, das würde sofort gekippt.Die Forderung nach einem Verbot von Amateurmusik ist da eher vorstellbar und, let's face it, durchaus auch eine (kurzfristig wirksame) Lösung des Problems.
Die wollte aber schon ohne Corona dicht machen, das hatte damit nix zu tun. Ich hatte da Anfang 2020 noch nen Gig, dürfte so ziemlich der letzte dort gewesen sein.Und der laden nebenan (Summa Summarum) hat das erste Lockdown (erwartungsgemäß) nicht überstanden.