Steuerliche Behandlung eines Auftrittes

Jetzt schreibe ich doch mal was dazu. Zunächst @Slapman 100% Zustimmung.

Als erstes die Aussage es gibt keine Allgemeinaussage, wie eine Band vorgehen sollte, da einfach die Parameter zu unterschiedlich sind. Allerdings nehme ich mal Bezug auf den Ausgangsfall, d. h. eine Band erzielt gelegentlich Einnahmen (weniger als 17.500 EUR im Jahr). hat aber keine Gewinnererzielungsabsicht (d.h. die Ausgaben übersteigen über einen Zeitraum von 10 Jahren die Einnahmen) und möchte steuerlich auch nichts groß mit dem Finanzamt zu tun haben, muss aber ab und an Rechnungen an Gastwirte, etc. schreiben.

Für diesen Fall würde ich folgende Vorgehensweise vorschlagen. Hierbei gehe ich davon aus, dass die "Band" nach außen auftritt, d. h. gemeinsame Homepage, Facebook, etc.

1.) Beim zuständigen Finanzamt Steuernummer für die "GbR" beantragen, so dass überhaupt ordnungsmäßige Rechnungen erstellt werden können.
2.) Zeitgleich Fragebogen steuerliche Erfassung für Personengesellschaften ausfüllen und an das Finanzamt senden. Hierbei beantragen, dass auf die Kleinunternehmerregelung "nicht" verzichtet wird. Folglich werden Rechnungen "brutto für netto" geschrieben ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Auf der Rechnung ist dann der Hinweis "Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG" anzubringen.
3.) Dem Finanzamt mit dem Fragebogen eine Prognose (am Besten 3 Jahre) der Einnahmen und Ausgaben mit vorlegen aus der sich ergibt, dass die Ausgaben (Miete Proberaum, Kosten Instrumente, Fahrtkosten, etc.) die Einnahmen nachhaltig übersteigen und beantragen die Band als "Liebhabereibetrieb" einzustufen und beantragen von der Einreichung von Steuererklärungen / Gewinnermittlungen abzusehen. Hierbei zusätzlich den Hinweis anbringen, sollten sich die Verhältnisse ändern, wird man unaufgefordert auf das Finanzamt zukommen. Dies bedeutet die "Liebhaberei" ist kein Freibrief. Sollte sich ab dem z. B. 4. Jahr nun doch Gewinnerzielungsabsicht einstellen, dann muss man ab diesem Zeitpunkt doch Gewinnermittlungen und Steuererklärungen erstellen, aber das soll jetzt nicht das Thema sein.

I. d. R. erfolgt dann die Zuteilung der Steuernummer für Zwecke der Umsatzsteuer und ein Begleitschreiben, dass die Band als Liebhabereibetrieb eingestuft wird und von der Einreichung jährlicher Steuererklärungen und Gewinnermittlung abgesehen wird. Somit wäre die Band ganz sauber registriert und könnte ordnungsgemäß Rechnungen schreiben.

Wie gesagt, das Vorstehende hat keine Allgemeingültigkeit und betrifft lediglich "Liebhabereibands" die allerdings Rechnungen schreiben müssen mit einem Gesamtumsatz < 17.500 EUR und die auch noch nichts mit dem Finanzamt zu tun haben möchten. So wie Slapman schreibt gibt es durchaus Konstellationen bei denen es Sinn macht zur Umsatzsteuer zu optieren, dies ginge auch bei Liebhaberei, da diese nur die die Einkommen- und Gewerbesteuer tangiert, aber das führt nun zu weit.

Ich hatte mir geschworen, hier gar nichts mehr zu schreiben. Das hier ist mal ein sehr guter Beitrag. Aber grundsätzlich will ich nicht einmal ansatzweise in eine Beratungssituation geraten. Erstens weil es mein Beruf ist und das hier Hobby, zweitens weil ich nicht gerne hafte, wenn nicht auch eine Liquidation erfolgt, sorry.

Ich bin Steuerberater und Rechtsanwalt. Unsere Band ist eine GbR mit Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen, mit Regelversteuerung in der Umsatzsteuer, jeder Gesellschafter ist auch umsatzsteuerlich ein Unternehmen mit Vorsteuerabzug auch bei den Sonderbetriebsausgaben. Ein mega Aufwand! Das FA hat aber nicht locker gelassen. Wir haben Auftritte, verkaufen unsere Alben (das muss dann auch noch als Gewerbe angemeldet werden...) und anderen Merch. Wir waren in der Gitarre & Bass, im Metal Hammer und diversen Online-Mags. Demnächst sind wir vielleicht kurz im ZDF. Und hier liegt die Krux: Ihr wollt Aufmerksamkeit! Ihr wollt öffentliche Wahrnehmung! Also wir zumindest. ;-) Als ich mal mit einem Steuerfahnder wegen einem Gastronomen im Smalltalk war, erwähnte er plötzlich auch die Bands, die bei dem aufgetreten waren. Er wußte im Detail Bescheid. Die Quellen: "Facebook. Youtube." Geprüft wurden die Gaststätten. Die Bands sind dann nur Beifang. Ich habe nun schon mehrfach in Gerichtsverfahren Screenshots vorgelegt bekommen aus unterschiedlichsten Gründen. Wie Logabass noch einmal gut herausgearbeitet hat: vor der Steuerzahlungspflicht kommt erst einmal die Steuererklärungspflicht. Nur wenn das FA erst einmal aufgeklärt ist, was läuft, kann auch eine Festlegung über die weitere steuerliche Behandlung erfolgen. Es kann jeder versuchen, sich hier mit Halbwissen um den Aufwand zu drücken. Wegen der ganzen Social Media Sache wird es aber zukünftig immer enger. Also investiert vielleicht doch mal in euren Steuerberater und sorgt für ein ruhiges Gewissen. Grüße!

Danke an Slapman und Logabass und besonders an D.O.D 4 string für seine Offenheit.
Eure Beiträge haben mir doch etwas mehr zum Verständnis des sehr komplizierten Sachverhaltes verholfen.
Was ich von einem so komplexen und undurchsichtigem Steuersystem halte, möchte ich hier nicht thematisieren. :rolleyes:Nicht umsonst mussten sich eigene Berufsgruppen entwickeln, die sich mit Kauderwelsch und menschgemachten Regelungen befassen. ;-)
Es ist also doch möglich, seine Band "als Ganzes" zu behandeln, als GbR sozusagen oder alternativ jedem einzelnen Bandmitglied zu überlassen, seine Ausgaben-Einnahmen-Rechnung dem FA zu erklären.
Was die beste Verfahrensweise ist, muss mit fachkundigen Personen besprochen werden (Finanzbeamter, Steuerberater...)

Jetzt noch einmal ganz hypothetisch: Andere Hobbys, wie Inlineskating, Fahrrad fahren, Modellbau etc. muss ich meinem FA nicht erklären. Wenn ich jetzt nur noch "für Lau" spiele und zukünftig keinen Cent sehe, gibt es auch keinen Grund, etwas steuerlich zu erklären, richtig? Wenn ich Heimmusiker bin und nur für Bekannte und Verwandte spiele, lebe ich steuertechnisch in dieser Hinsicht am entspanntesten, oder?

Grüße!
 
Jetzt noch einmal ganz hypothetisch: Andere Hobbys, wie Inlineskating, Fahrrad fahren, Modellbau etc. muss ich meinem FA nicht erklären. Wenn ich jetzt nur noch "für Lau" spiele und zukünftig keinen Cent sehe, gibt es auch keinen Grund, etwas steuerlich zu erklären, richtig? Wenn ich Heimmusiker bin und nur für Bekannte und Verwandte spiele, lebe ich steuertechnisch in dieser Hinsicht am entspanntesten, oder?

Na die Art des Hobbys ist erstmal egal, aber immer dann, wenn "Leistung gegen Entgelt" ins Spiel kommt, dann stellt sich hier halt die Frage der Versteuerung.
 
Genau, das könnte sogar dann sein, wenn Dir der Bekannte im Anschluss dafür Dein Auto wäscht oder Du sonstige Dienstleistungen seiner Frau in Anspruch nimmst :bier:

Jetzt wird´s wild: je nach Fall könnten solche Gegenleistungen einen "Minijob" darstellen. (Das ist jetzt so eine Stelle, an der sich ein StB unter dem Tisch scheckig lacht.)
 
Genau, das könnte sogar dann sein, wenn Dir der Bekannte im Anschluss dafür Dein Auto wäscht oder Du sonstige Dienstleistungen seiner Frau in Anspruch nimmst :bier:
Ui, böse, also der letzte Teil. :D Nur, wenn sie damit einverstanden ist. :lechz:
Spaß beiseite: Ich wollte nur mal auf Nummer sicher gehen und den gegenteiligen Fall erfragen. Ist ja klar, dass das FINANZamt nur aktiv wird, wenn es sich um Geld dreht.

Also nochmal Danke an alle, die hier ihre Sicht dargestellt haben. :bier:
 
Es gibt aber noch etwas extrem Wichtiges, das die Stb immer gerne verdrängen, weil die halt nur denken was "richtig" ist. Alle üblichen "Strafen" im Steuerrecht richten sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuer.

Für mich heisst das. Verdient ein Student per Studi Jobs 4.000 im Jahr, legt mit der Mucke nochmal 3.000 drauf, dann wird er keine Steuer zahlen, dann ist alles Wurscht. Dann würde ich auch nix GbR, nix Kleinunternehmer, nix offizielle Rechnung, sondern einfach nur Ausgabenbelege sammeln, sehr gut aufbewahren und Arsch lecken. Wenn das FA im Nachhinein auffordert, musst Du halt erklären. Aber das kannst Du ja auch. Wenn nicht, würde ich mir aber all' diese Arbeit sparen. Wenn man sich überlegt wieviel Nutten geknallt und wie viele Whiskeys in dieser Zeit geleert werden könnten, dann wird einem klar, wie klug mein Hinweis ist. Und Nutten und Schnapps sind natürlich für den Musiker Betriebsausgaben zum Zwecke der Inspiration.
 
Es gibt aber noch etwas extrem Wichtiges, das die Stb immer gerne verdrängen, weil die halt nur denken was "richtig" ist. Alle üblichen "Strafen" im Steuerrecht richten sich nach der Höhe der hinterzogenen Steuer

Ich finde es ja klasse, dass Du das so genau beurteilen kannst.

Jetzt nimm doch mal die 5 Mann Band die ca. 20.000 EUR Umsatz im Jahr hat. Für jeden können maximal 4.000 EUR Gewinn rauskommen, vielleicht nach Abzug der Kosten gar nichts, also alles gut. Weit gefehlt, die Umsatzsteuer wurde vergessen, jetzt schuldet die Band 3.193,27 EUR Umsatzsteuer pro Jahr, jetzt machen die das schon 10 Jahre so, dann sind es halt 31.900 EUR + Zinsen 6% pro Jahr und nicht erst mit Ablauf von 15 Monaten nach Ende des Kalenderjahres , da hier auch die Hinterziehungszinsen dazu kommen. Dummerweise gibt es auch keinen Vorsteuerabzug, da die Rechnungen alle auf die einzelnen Musiker lauten und nicht auf die Band, die aber nachweislich die GIGS bestritten hat und somit umsatzsteuerlicher Unternehmer ist. So jetzt sind wir mit den Zinsen bei ca. 40.000 EUR, dazu kommt dann noch der Strafbefehl, der wird auch 5stellig und jetzt bekommen 4 von der Band Hartz 4 und der 5. haftet für alles und das bist dann Du. Das war jetzt aber eine teure Nutte. :o)
 

Und Nutten und Schnapps sind natürlich für den Musiker Betriebsausgaben zum Zwecke der Inspiration.

Soll ich jetzt mal die Geschichte zum besten geben, wie ich ein Bordell vor dem Finanzgericht vertreten habe? :D Allerdings nur den steuerlichen Teil, bin da für einen Kollegen eingesprungen. Der kümmerte sich um den Rest...

@madmanjens: was StB regelmäßig erleben sind Mandanten, die es jahrelang locker angegangen sind und nun mit Zwangsgeldandrohung + Hinweis auf Einleitung eines Steuerstrafverfahrens plötzlich nicht mehr so cool sind. Klar regle ich die Sachen für die. Da fallen im Zweifel keine Steuern und keine Kosten an. Nur wochenlanges Magenbluten und meine Gebühren. Die um einiges höher sind als die einer vernünftigen Erstberatung. Alleine wegen des Vorwurfs einer Vorsatztat, was Steuerhinterziehung wäre, sind in aller Regel auch die Rechtsschutzversicherungen raus aus dem Spiel. Und lasst BLOSS NICHT MAMA DIE POST SEHEN!!! "Junge, musst Du ins Gefängnis???" :eek:
 
...oder ein tauschähnlicher Umsatz. § 3 Nr. 12 Satz 2 UStG.:rolleyes:

Och, jetzt artet es in Arbeit aus, harhar: das kommt auf die Art der Gegenleistung an. Wenn jemand für Euren Bandauftritt in Deiner Firma mit anfässt oder sonst in irgendeiner Weise "weisungsabhängige" Tätigkeiten erbringt (zu Hause beim Hausbau mithelfen z.B.), dann kann die ganze Leier mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen losgehen. Aber nicht bei mir! Heim! Bier! Bandprobe!!! Prost!!!
 
Wie kompliziert geht das denn noch? Muss man die Band jetzt als Firma betreiben, die ihr eigenes Konto und ihre eigene Steuernummer hat? Langsam glaube ich, ich wäre lieber naiv ins Messer gelaufen, statt zu fragen. Da lebt man zumindest bis zur "eventuellen" Mahnung in Frieden und glücklich.


Was meinst du denn mir richtig aufstellen? Was soll ich denn machen? Ich kann nicht verstehen, wie man hobbymäßig einen Hang zu so einem Schrunz haben kann. :eek: Jura und Finanzen sind mir schon immer ein Graus. Ich will nicht Steuerrecht studiert haben müssen, um ohne Strafe einem Hobby nachzugehen.
Verzichte einfach auf die Gage und alles ist in Butter.
 
An die ganzen Steuerberater hier im Trööt:

Inhaltlich stimme ich Euch vollumfänglich zu!

Aber habt oder hattet Ihr auch diesen einen Typen im Freundeskreis, der Bulle geworden ist und Euch von früh bis spät nur zugelabert hat, dass Ihr erschossen werden könnt, wenn Ihr ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von mehr als bla bla bla, wenn der Polizist meint in Notwehr bla bla bla?

Oder den Sanitäter, der Euch jeden Tag dreimal erklärt hat, dass Ihr mit einem Bein im Knast seid, wenn Ihr erste Hilfe leistet, weil man da soviel falsch machen kann?

Genauso klingt Ihr!

Der Tröötersteller hat angefragt was er tun soll, bevor er im August den E R S T E N Gig mit seiner Studenten-Band hat. Und hier wird mit Bürokratien und Rechtsängsten um sich geschmissen, als hätte der junge Mann vor, freischaffender Drogendealer mit angeschlossener Chirugie Praxis zu werden.

Nochmal inhaltlich habt Ihr Recht und ich widerspreche auch nicht.

Und bevor mir das wer unterstellt, ich verabscheue Steuerhinterziehung und wäre der Erste der fordert, sie strafrechtlich auf eine Stufe mit schwerem Diebstahl in 80.000.000 Fällen zu setzen.

Aber wenn Ihr halb so viel Erfahrung habt, wie Ihr behauptet - und ich habe keinen Grund daran zu zweifeln, dann werdet Ihr gestehen, dass man vor dem ersten Gig mit einer Studenten Kombo garnichts tun sollte. Zu meiner Sicherheit füge ich aber gerne hinzu, dass man alle Eure Tipps ganz schnell beherzigen sollte, sobald man im Oktober den zehnten Gig hat und die Gagen plötzlich steigen.

Und bis dahin muss ich Euch nach Monty Python fragen: Musiker oder Löwenbändiger?
 
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@madmanjens

sorry das ist Bullshit, wir sind überhaupt keine Schwarzmaler wir wollten die Stammtischparolen und Halbwahrheiten halt richtig stellen, deshalb haben wir überhaupt was geschrieben.

Ich habe nur geschrieben wie einfach es eigentlich ist das ganze von Anfang an mit dem Finanzamt sauber zu klären, da reden wir von 1-2 Stunden Aufwand.

Im besagten Fall ist ein Vertrag vorhanden der zur Ausstellung einer odnungsmässigen Rechnung verpflichtet, da ist die Kontrollmitteilung vom Finanzamt vorprogrammiert. Auch ist es nicht möglich eine ordnungsmässige Rechnung ohne Steuernummer zu erstellen.

Aber ich lass das jetzt, jeder ist für sich selbst verantwortlich.
 

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