Steuerliche Behandlung eines Auftrittes

Künstlerische Tätigkeiten sind doch freiberuflich und nicht gewerblich?

In Kurzform:
Reine Coverhobbymusiker sind gewerblich tätig, da sie reproduzieren ggf. kann im Rahmen eines Gutachtens vor dem Künstlerausschuss der jeweiligen Oberfinanzdirektion die Einstufung als Künstler erfolgen. Bei Hobby Songschreibern läuft es im Zweifelsfalle auch auf das Gutachten hinaus, da die theoretischen Kenntnisse und der künstlerische Anspruch der Musik nachgewiesen werden müssen.

Bei studierten Musikern, sieht das anders aus.
 
An dieser Stelle erstmal von mir einen herzlichen Dank "Fachkräfte" für Ihre Hinweise und Tipps.

Ich lese hier schon zum wiederholten Male den Thread, da ich/wir ebenfalls in der typischen Situation stecken (Hobbycoverband, 8-10 Auftritte im Jahr, Gage? ne handvoll Wurst).
Die steuerliche Seite wurde bisher immer, ich nenn es mal "tiefenentspannt", angegangen.
Okay, also mit meiner Tiefenentspannung ist es jetzt vorbei. Da schon mal Danke für´s wach rütteln.
Jetzt hab ich leider die Arschkarte gezogen und darf erstmalig eine Rechnung für die Band ausstellen. xx(
Wenn ich dann also die Rechnung dem Veranstalter schreibe, schreibe ich die dann im Namen der Band. Muss ich daher alle Kollegen im Rechnungstext erwähnen, oder reicht es wenn nur ich da drinstehe, quasi stellvertretend?
Oder andersherum ausgedrückt: Bin ich nun der Arsch für alle wenn die freundlichen Beamten bei mir anklopfen (steht ja dann nur mein Name im Vertrag)?? Ein Hinweis, den ich noch bekommen habe, war das ich nun den einzelnen Mitmusikern je eine Quittung über den jeweiligen Anteil ihrer Gage
ausstekllen müsste, um eben nicht der zu sein, der seinen Ar... opfert. Ist das so richtig? :rolleyes::-/
 
@Der_Schroeder ich werde den Teufel tun wieder den ganzen Zorn der versammelten Steuerberaterkammer auf mich zu ziehen, aber überlege Dir gut, ob du eine Rechnung stellen willst. Eine "echte" Rechnung ist etwas komplizierter und hat mehr Ansprüche als Dir auf Anhieb klar sein wird. Evtl. reicht ja wirklich die "Geld bar erhalten"-Quittung. Das wäre sehr viel einfacher.

Nur zur Orientierung und mit bitte um Ergänzung, falls ich was vergessen habe. Eine ordentliche Rechnung enthält: Name und Adresse des Rechnungsstellers und Rechnungsempfängers, Steuernummer des Rechnungsstellers, Datum der Rechnung und der Leistung, fortlaufende Rechnungsnummer, Beschreibung der Leistung, Rechnungsbetrag netto, Umsatzsteuersatz, Umsatzsteuerbetrag, oder Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, Rechnungsbetrag brutto.

Ansonsten zu Deiner Frage: Der Rechnungssteller ist der Rechnungssteller. Hilft nicht weiter? Na gut, also:
Du kannst die Rechnung alleine in Deinem Namen schreiben. Dann gehört alles Geld Dir alleine, auch steuerlich. Dann müssten Deine Kumpels eben Dir Rechnungen oder "Geld bar erhalten"-Quittungen schreiben, damit sie an ihren Zaster kommen und damit Dich das Finanzamt nicht mit einem Millionär verwechselt. Ihr könnt aber auch als gesamte Band, oder wenn ihr wollt nur ein Teil der Band, als GbR auftreten. Dann schreibt eben diese GbR die Rechnung. Die Geldverteilung innerhalb der GbR muss dann aber auch wieder festgehalten werden, da der Zaster steuerlich ja aus der GbR heraus auf Eure individuellen Einkünfte gerechnet werden muss.
 
Die erste Rechnung ist geschrieben. Der Auftritt war für eine Wohnungsbaugesellschaft, daher war da leider nix mit Cash gegen Quittung. Ich hab es jetzt erst mal auf meinen Namen geschrieben und werde nach Geldeingang die Kollega's gegen Quittung auszahlen. Von einem befreundeten DJ hatte ich eine Rechnung als Vorlage. An die habe ich mich weitgehend gehalten. Aber Steuern waren da auch nicht ausgewiesen, dafür ein Hinweis auf Paragraph 19 USTG.
Na ja mal sehen, wie es weitergeht. Ich will definitiv nicht der Finanzminister der Truppe werden. :weep: Im Gegenteil....unsere Steuern macht meine Herzdame. Bandmässig muss da allerdings mal was passieren. Zu entspannt ist auch nicht gut. Sonst B)....
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorsicht mit GbR:
Da haftet jeder Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der GbR, sogar mit dem Privatvermögen.
So was kann ordentlich ins Auge gehen.
So wie ich das verstanden habe, sind alle Bands automatisch eine GbR. Egal, ob du das dem Finanzamt nun mitteilst, oder später irgendjemand darauf kommt.
Weiterhin muss man sich halt überlegen, ob man als Band einen Kredit aufnimmt, oder Verträge mit Veranstaltern mit hohen Strafsumme bei Vertragsbruch eingeht. Klar muss dann jeder dafür haften, musst du ja auch, wenn du privat einen Kredit nimmst.

Grüße! :bier:
 
So wie ich das verstanden habe, sind alle Bands automatisch eine GbR. Egal, ob du das dem Finanzamt nun mitteilst, oder später irgendjemand darauf kommt.
Weiterhin muss man sich halt überlegen, ob man als Band einen Kredit aufnimmt, oder Verträge mit Veranstaltern mit hohen Strafsumme bei Vertragsbruch eingeht. Klar muss dann jeder dafür haften, musst du ja auch, wenn du privat einen Kredit nimmst.

Grüße! :bier:

Deswegen schrieb ich das. Ob das jedem klar ist?
Denn es hat Folgen, Haftung, etc., alles gemeinsam.
Es macht zwar jeder seine eigene Steuererklärung, aber die Verpflichtungen sind stets gemeinsam bis ins Privatvermögen.

Als Freiberufler habe ich eine GbR (beruflich) plus GbR (Band).
 
Man kann nicht nur durch konkludentes Handeln eine GbR gründen, sondern das ganze durchaus auch in Papierform festhalten und dabei bspw. auch die Haftungsfrage klären (also die Haftung kann man natürlich nicht ausschließen, aber die Haftung anders verteilen, so dass es bspw. nur eine Person gibt, die im Zweifelsfall bezahlen müsste). Auch ist es möglich in Verträgen die Haftung gänzlich auszuschließen, allerdings nicht in Form von AGBs.
 

auch die Haftungsfrage klären (also die Haftung kann man natürlich nicht ausschließen, aber die Haftung anders verteilen, so dass es bspw. nur eine Person gibt, die im Zweifelsfall bezahlen müsste).
Nein - das geht nicht. Du kannst keinen Vertrag zu Lasten Dritter schliessen.
 
nein kann man nicht

Innerhalb der GbR nicht. Aber ich kann doch ausserhalb der GbR mit meinem Kumpel Kalle vertraglich ausmachen, dass alle Verpflichtungen die ihm aus der GbR entstehen von mir zu erstatten sind, oder nicht?

Ja das geht, d.h. im Innenverhältnis (nicht gegenüber Dritten) kannst Du das mit dem Kumpel Kalle vereinbaren. Der Dritte könnte sich zunächst bei Euch als GbR gemeinsam "bedienen" und wenn Ihr eine entsprechende Vereinbarung habt, musst Du dann den "Schaden" Deines Kumpels Kalle im "Innenverhältnis" ausgleichen. Wärst Du allerdings schon pleite dann schaut Kalle in die Röhre.
 

Genau

Du kannst innerhalb so einer Gemeinschaft Regeln aufstellen, die aber aussenstehnde Gläubiger weder wissen müssen noch wollen. Die dürfen sich ihr Geld dort holen, wo es welches gibt.

wenn Ihr eine entsprechende Vereinbarung habt, musst Du dann den "Schaden" Deines Kumpels Kalle im "Innenverhältnis" ausgleichen.

Eben - wenn es nichts zu holen gibt, dann gibt es zwar einen Titel, aber zahlen musst Du trotzdem erstmal. Und wenn z. B. ein Millionenkredit wäre, auch recht lange ;-)
 
Man kann nicht nur durch konkludentes Handeln eine GbR gründen, sondern das ganze durchaus auch in Papierform festhalten und dabei bspw. auch die Haftungsfrage klären (also die Haftung kann man natürlich nicht ausschließen, aber die Haftung anders verteilen, so dass es bspw. nur eine Person gibt, die im Zweifelsfall bezahlen müsste). Auch ist es möglich in Verträgen die Haftung gänzlich auszuschließen, allerdings nicht in Form von AGBs.

Ich glaube, da liegst du falsch. GbR bedeutet nun mal prinzipiell, dass ALLE haften. Sonderregelungen innerhalb der GbR wären für Außenstehende/Gläubiger nämlich sonst nicht erkennbar.
Haftungsbeschränkungen gibt es nicht bei einer GbR.
 
GbR bedeutet nicht, "dass ALLE haften", sondern dass die GbR (deren Teil man ist) unbegrenzt haftet. Deswegen kann man die Haftung trotzdem intern anders regeln. Das man im Zweifelsfall natürlich immer noch zur Kasse gebeten werden kann, sollte jedem klar sein, der sich auch nur ein bisschen damit auseinandergesetzt hat. Aber die meisten Schäden werden nicht in den Millionenbereich gehen, sondern deutlich darunter liegen. Und dann ist es gut, wenn nur der Verursacher zahlen muss und nicht die komplette GbR zu gleichen Teilen zur Kasse gebeten wird.
Genauso hat man bei Verträgen die Möglichkeit als Teil des Vertrages die Haftung auszuschließen, wie eben auch Vertragsstrafen zu definieren oder sonst etwas zu tun.

doppelte Mehrzahl...
Und leider vollkommen korrekt. AGB darf genau so wie alle anderen feststehenden Abkürzungen sinnvoll dekliniert werden.
 
GbR bedeutet nicht, "dass ALLE haften", sondern dass die GbR (deren Teil man ist) unbegrenzt haftet. Deswegen kann man die Haftung trotzdem intern anders regeln. Das man im Zweifelsfall natürlich immer noch zur Kasse gebeten werden kann, sollte jedem klar sein, der sich auch nur ein bisschen damit auseinandergesetzt hat. Aber die meisten Schäden werden nicht in den Millionenbereich gehen, sondern deutlich darunter liegen. Und dann ist es gut, wenn nur der Verursacher zahlen muss und nicht die komplette GbR zu gleichen Teilen zur Kasse gebeten wird.
Genauso hat man bei Verträgen die Möglichkeit als Teil des Vertrages die Haftung auszuschließen, wie eben auch Vertragsstrafen zu definieren oder sonst etwas zu tun.


Und leider vollkommen korrekt. AGB darf genau so wie alle anderen feststehenden Abkürzungen sinnvoll dekliniert werden.

Es haften alle und unbegrenzt, sag ich doch
 

Zurück
Oben Unten