Steuerliche Behandlung eines Auftrittes

Der Tröötersteller hat angefragt was er tun soll, bevor er im August den E R S T E N Gig mit seiner Studenten-Band hat.

Und damit hat er alles richtig gemacht. Egal, ob der erste oder drölfste Gig: man sollte von Anfang an schauen, dass man die steuerlichen Vorgänge richtig handhabt. 8900 Euro hin oder her - vermerken muss man alles in der Steuer. Ne einfache Gewinn-/Verlustrechnung dazu und das war's. Auf keinen Fall versuchen, mit dem Finanzamt zu spielen. Der Schuss geht immer nach hinten los.
 

Jetzt mal ein Aufruf an alle Amateuere! Wer von Euch spielt maximal 8 Gigs im Jahr, die mit max 100/Gig/Nase bezahlt werden, und kam dennoch auf die Idee das steuerlich anzumelden, bzw. genau das nicht zu tun? Ich bitte mal um Handzeichen. Gegebenenfalls muss ich akzeptieren, dass wirklich ich hier das schwarze Schaf bin, aber ich habe doch die Hoffnung, dass die Herren Berater hier einfach ein bisserl berufsblind sind.

Ich bin seit 25 Jahren auf der Bühne. Habe es dabei nie mehr als auf 5 Gigs pro jahr geschafft, die Hälfte unbezahlt, die andere Hälfte schlecht bezahlt.

Das war immer eine Minus Rechnung, es ist mein Hobby! Niemals würde ich damit zum FA gehen. Niemals würde ich eine Rechnung stellen. Wenn ein Veranstalter was haben möchte, bekommt eine Geld erhalten Quittung.
 
Eben, Amateure. Genau deshalb habe ich den heißen Ratschlag meines Steuerberaters befolgt, alles anzugeben. Melden befreit ;-) Ich hab gerade die Steuererklärung hinter mir. Zwei bezahlte Jobs plus Ehrenamtspauschale (neben dem normalen Jahresverdienst) haben zu sagenhaften 10 Euro Abzug geführt. Das habe ich dafür in Kauf genommen, dass ich bei einer Steuerprüfung des Auftraggebers eine reine Weste habe, falls das FA hier nachfragt.
 
J[...] Niemals würde ich damit zum FA gehen. Niemals würde ich eine Rechnung stellen.[...]
Ich sag doch: Verzichtet auf die Gage und alles ist in Butter.
Wer allerdings ein wenig nennenswerte Entlohnung kassieren möchte und deshalb i.d.R. auch eine Rechnung stellen muss so, der sollte sauber arbeiten, heißt: Minimalbuchführung über Einnahmen und Ausgaben, die man auch dem den FA präsentieren kann.

Ich bin einer von den Amateuren, die dass so auch handhaben.
 
Bin mal gespannt ob sich noch mehr melden, bisher (nach einer halben Stunde) muss ich meine Niederlage einräumen, aber andererseits zieht dieser spezielle Trööt wahrscheinlich auch spezielle Leute an? Mir Wurscht, ich weiss, dass ich keine Gewinnerzielungsabsicht habe und wer mir eine unternehmerische Eigenschaft unterstellt, macht sich wegen Beleidigung strafbar. Ich sehe solange kein objektiver Gewinn vorahnden ist, keinen Grund mich steuerlich zu melden.

Wer natürlich als Zweithobby neben der Musike die Buchhaltung hat, der solle sich daran ergötzen, niemals würde ich anderes behaupten.
 
Darf ich nochmal einen früher geäußerten Rat eines der Steuerfachleute aufgreifen: mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt abstimmen, was er in der jeweiligen Situation erwartet. Für mich als Kleinstunternehmerin ist allerdings klar, dass es Harakiri wäre, Einkünfte aus Gagen nicht anzugeben. Allerdings bin ich bisher noch nicht in die Verlegenheit gekommen.
 
Wer natürlich als Zweithobby neben der Musike die Buchhaltung hat, der solle sich daran ergötzen

So jetzt bin ich mal ganz direkt!

In diesem Threat wurde um fachlichen "richtigen" Rat gebeten. Den haben wir wertungsfrei gegeben und mögliche Konsequenzen aufgezeigt, gerade da im vorliegenden Falle ein schriftlicher Vertrag vorliegt und eine ordnungsmäßige Rechnung verlangt wird, da ist die Höhe herzlich egal. Dein Fall mag anders gelagert sein, da Du keine Verträge mit Veranstaltern hast und auch keine Rechnungen schreibst, aber warum musst Du uns jetzt noch indirekt mit Dreck bewerfen oder wie soll ich das mit der Betriebsblindheit verstehen.

Ich habe allerdings viel hieraus gelernt, ich werde nie wieder etwas zu so einem Thema schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Logabass
Es tut mir leid, dass Du Dich offenbar persönlich so angegriffen fühlst. Das lag nicht in meiner Absicht. Unabhängig unserer Meinungsdifferenz zu diesem Thema respektiere ich Dich ausreichend, um mich hiermit bei Dir zu entschuldigen.

ABER ich habe niemanden mit Dreck beworfen. Betriebsblindheit ist etwas, dass bei sehr vielen Berufen, sehr häufig auftaucht. Ich selbst leide evtl. auch daran, wer weiß? Wenn das schon Dreck bewerfen für Dich ist, rate ich Dir gut zu lüften, wahrscheinlich ist Dir zu heiss.

Wer natürlich als Zweithobby neben der Musike die Buchhaltung hat, der solle sich daran ergötzen, niemals würde ich anderes behaupten.
Damit wollte ich auch niemanden diffamieren, aber ich wollte darauf eingehen, dass es verschiedene Menschen gibt. Dem einen fällt das "amtliche" leicht und er erledigt diesen ganzen Behördenkram tatsächlich binnen einer Stunde. Andere können aber wochenlang wenig schlafen, weil da immernoch ein Formular auf dem Schreibtisch liegt und leiden daran. Mal abgesehen davon, dass man nach Meldung natürlich auch fortlaufend Voranmeldungen und Erklärungen abgeben muss. Und bei Leuten mit drei Gigs im Jahr, kommt da ganz schnell mehr Aktenzeit als Spielzeit zusammen, und dann läuft was schief.

Siebzehntens: Ich habe doch bereits deutlich gesagt:
Inhaltlich stimme ich Euch vollumfänglich zu!
Nochmal inhaltlich habt Ihr Recht und ich widerspreche auch nicht.
Gegebenenfalls muss ich akzeptieren, dass wirklich ich hier das schwarze Schaf bin
bisher (nach einer halben Stunde) muss ich meine Niederlage einräumen,

Alter, Du musst echt ne verdammt kurze Zündschnur haben, oder?

So und von mir aus, Frieden jetze! :bier:
 

....In diesem Threat wurde um fachlichen "richtigen" Rat gebeten. Den haben wir wertungsfrei gegeben und mögliche Konsequenzen aufgezeigt, gerade da im vorliegenden Falle ein schriftlicher Vertrag vorliegt und eine ordnungsmäßige Rechnung verlangt wird, da ist die Höhe herzlich egal. Dein Fall mag anders gelagert sein, da Du keine Verträge mit Veranstaltern hast und auch keine Rechnungen schreibst, aber .....
Ich habe allerdings viel hieraus gelernt, ich werde nie wieder etwas zu so einem Thema schreiben.
Hi Logabass, dieser Thread (und auch Dein Beitrag) finde ich für absolute Hobby-Mukker mit relativ wenigen Gigs informativ und hilfreich, damit man sich nicht unbedarft möglicherweise in "Fallstricke" verfängt.

Ich durfte mich mal vor Jahren gegenüber meinem Arbeitgeber (!!! - also nicht Finanzamt) äußern, ob meine öffentliche Mukkerei nicht bereits ob des vermuteten Umfangs/Zeitaufwandes/Ertrags seitens des Arbeitgebers genehmigungspflichtig sein könnte..... Das war nicht der Fall (auch steuerlich angesichts der Gegenüberstellung anteiliger Ertrag/anteilige Kosten - VERLUST). ABER es "bescherte" mir erst einmal zusätzlichen und absolut unerwarteten Schriftverkehr mit Zurverfügungstellung von Zahlenmaterial........

Deswegen: für alle, die in einem abhängigen Arbeits-/Dienstverhältnis stehen, es kann es äußerst hilfreich sein, alle Belege und Aufstellungen kurzfristig zur Hand zu haben!
 
Jetzt mal ein Aufruf an alle Amateuere! Wer von Euch spielt maximal 8 Gigs im Jahr, die mit max 100/Gig/Nase bezahlt werden, und kam dennoch auf die Idee das steuerlich anzumelden

...Also: Wir spielen 4 - 6 Gigs pro Jahr. Es ist logischerweise mit "Amateuraufwand" ( Benzinkosten, Fahrereien, Schleppereien usw. ) verbunden - das ist "normal".

Auch achten wir darauf, das (weil wir covern) diese Auftritte bei der Gema angemeldet sind - aber nur bei "Festgage" ( die meistens nicht einmal das Benzin abdeckt - dafür aber ein "dankbares Publikum" verspricht).

Ansonsten spielen wir "auf Pott". Dieses gilt als "freiwillige Spende" - daher weder "Gemagebühr" noch "Steuer". Nur mal so.

P.:-):bier:
 
... "auf Pott". Dieses gilt als "freiwillige Spende" - daher weder "Gemagebühr"...

???? Das dürfte die Gema aber anders sehen. Für die zählt doch nur das öffentliche Aufführen.

Und die Einnahmen aus dem Pott sind natürlich genauso zu deklarieren wie eine Gage. M.W. ist das jedenfalls die gültige Rechtslage.
 
@Logabass @Slapman entdecke den Trööt erst jetzt,....:great::great::great:

....so musste ich den "Kram" nicht ausführen....:-);-):bier::bier:
 
Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen, also sorry, wenn sich jetzt was wiederholt. Jeder von euch erhält im Jahr ein paar Hundert Euro Gage. Ist das richtig ?
Wenn ja, braucht ihr euch keine Sorgen zu machen. Da kann das Finanzamt jederzeit nachfragen. Wenn ihr das versteuern müßt, könnt ihr dermaßen viele Kosten (Proberaum, jedes Kabel etc., Instrumente, Fahrten zum Proberaum usw. degegen rechnen, daß da nichts übrig bleiben wird und das Finanzamt eventuell eine Zahlung an euch leisten müßte, aber das wollen sie ja gar nicht. Insofern wird das als i.d.R. als Einkünfte aus Liebhaberei (Hobby) eingestuft und unterliegt nicht der Steuerpflicht. Quittiert ganz seriös eure Gagen und hebt alle Belege (auch eure Ausgaben) einfach auf, falls das Finanzamt doch mal auf euch zukommt, dann seid ihr auf der sicheren Seite. Falls ihr sonst keine weiteren Einkünfte habt, würdet ihr sowieso unter dem Freibetrag der Einkommensteuer sein. Wenn ihr ganz auf Nummer sicher gehen wollt, dann lasst euch am besten von einem Steuerberater für ein paar Euro mal kurz beraten, oder fragt direkt beim Finanzamt nach.
 
Wenn ja, braucht ihr euch keine Sorgen zu machen. Da kann das Finanzamt jederzeit nachfragen. Wenn ihr das versteuern müßt, könnt ihr dermaßen viele Kosten (Proberaum, jedes Kabel etc., Instrumente, Fahrten zum Proberaum usw. degegen rechnen, daß da nichts übrig bleiben wird

....soweit so gut,...

und das Finanzamt eventuell eine Zahlung an euch leisten müsste, aber das wollen sie ja gar nicht.

..das geht in dem Falle auch natürlich nicht, denn dann müsste die Band als GbR oder Kapitalgesellschaft ein Gewerbe angemeldet haben und bereits Ertragssteuern als Vorauszahlungen an die Finanzbehörden geleistet haben (entweder Einkommensteuervorauszahlungen im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der GbR eines jeden einzelnen Bandmitglieds, oder eben Körperschaftsteuervorauszahlungen der Kapitalgesellschaft).;-)

....nicht das mir einer auf die Idee kommt so nen Jamerson Bass für zigtausend Dingenskirchen zu erstehen, die 1200,-- Jahresgage gegenrechnet und dann vom Finanzamt den Rest haben will,.....:O!:O!:o):o);-):D:D

....im übrigen gilt gegenüber den Finanzbehörden; Sachverhalte als auch Ausgaben/Kosten müssen glaubhaft gemacht werden,..(natürlich ist ein Beleg/Quittung/Vertrag das Sinnvollste,)....aber auch "Expertisen/Fotos/Bescheinigungen/Fahrtenbücher oder ähnliche Dinge die einen Nachweis/Sachverhalt untermauern, können da geeignet sein,..;-):-)
 

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