bass bei dhl verschollen

Klar muss er das Geld an mich zurück überweisen, wenn er es von DHL erstattet bekommt.

Nein,...er muss dir vorher wegen Nichterfüllung eines Vertrages den Betrag rückerstatten. Keine Lieferung vom Verkäufer,.. Vertrag nicht erfüllt.(Eigentum geht über durch Einigung und Übergabe; eine Zahlung oder Gegenleistung bleibt davon erstmal unberührt; die du ja nachweislich, weil vereinbart auch geleistet hast.
Du erhälst erst Eigentum an der Ware, wenn sichergestellt ist, das sie in deinen Verfügungsbereich gelangt ist. (Übergabe durch den Paketdienst)
Dein Verkäufer ist bis zu diesem Zeitpunkt Eigentümer und muss seinen Anspruch bei Fehlleistung des Paketdienstes selber regeln.
Du solltest ihm schriftlich allerhöchstens zweimal eine Lieferfrist setzen,( auf Vertragserfüllung bestehen) mit der Maßgabe vom Vertrag zurückzutreten. (Natürlich wir er dir sagen das der Bass ja beim Paketdienst verschollen sei, aber er hat als Auftrag gebender Versender für die Übergabe zu sorgen, (auch wenn vereinbart ist das ein Käufer die Kosten eines Versandes übernimmt).

Wenn das alles nicht hilft, schalte einen Anwalt ein. Ich weiß, dauert lange, kostet Nerven, und Zeit,..aber lass dich auf nichts anderes ein.

LG
 
Du erhälst erst Eigentum an der Ware, wenn sichergestellt ist, das sie in deinen Verfügungsbereich gelangt ist. (Übergabe durch den Paketdienst)
Das sieht §447 BGB aber anders?
Bei einem privaten Verkauf findet der Haftungsübergang bei der Übergabe durch den Verkäufer *an* das Versandunternehmen statt, nicht bei Entgegennahme des Käufers vom Versandunternehmen. Der Verkäufer hat geliefert, sobald er die Ware aufgegeben hat.

Verzwickt ist die Lage halt, weil nur der Auftraggeber des Versands DHL Feuer unterm Hintern machen kann und/oder die Transportversicherung in Anspruch nehmen kann.
Wobei ich in zwei Fällen auch als Empfänger (Pakte im Tracking "verschwunden" / "unbeweglich") bei DHL schonmal was erreichen konnte.

Wenn nun versicherter Versand zum Warenwert abgesprochen gewesen wäre, der Verkäufer aber nur "einfach" (versichert bei 500 €) verschickt hat, ist der Verkäufer aber wohl zusätzlich schadensersatzpflichtig für die Differenz zwischen dem versicherten Wert und dem tatsächlichen Kaufpreis.

Nicht sicher bin ich mir (und ich bin eh kein Anwalt ;-)), was die faktische Mitwirkungspflicht (von der moralischen mal abgesehen) des Verkäufers an der Versandschadensaufklärung angeht.

-Andreas
 
...ja da gibts inzwischen bei den Gerichten auch unterschiedliche Auffassung was das "Erfüllungsverhalten" von Seiten des VK betrifft. Oftmals wenn
du BGB 447 zugrunde legst, kommt der VK nur daraus, wenn er z. B. durch Zeugen, (beim Einpacken,bei der Paketabgabe sinnvoll nachweisen kann, das er den vereinbarten Gegenstand auch tatsächlich versandt hat. (Alleine ein Paket an XY zu schicken, reicht oftmals nicht).

Wenn nun versicherter Versand zum Warenwert abgesprochen gewesen wäre, der Verkäufer aber nur "einfach" (versichert bei 500 €) verschickt hat, ist der Verkäufer aber wohl zusätzlich schadensersatzpflichtig für die Differenz zwischen dem versicherten Wert und dem tatsächlichen Kaufpreis.

das ist völlig ok so,..

Nicht sicher bin ich mir (und ich bin eh kein Anwalt ;-)), was die faktische Mitwirkungspflicht (von der moralischen mal abgesehen) des Verkäufers an der Versandschadensaufklärung angeht.

Ja das ist leider zwar immer gefordert, aber um weiterzukommen müsste man vermutlich dem Käufer eine mangelnde "Mitwirkung" nachweisen,..auch nicht einfacher,.. bin auch kein Anwalt,...aber dieser Fall ist eben auch einer warum nicht,..;-):-):evil:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vielen Dank für eure Anteilnahme.

Der Verkäufer war von Anfang an sehr kooperativ, ich hab auch ein Foto vom Paket mit quitung von dhl drauf von der Einlieferung bekommen. Er hat mir auch später die die dhl Bestätigung des suchauftrags geschickt.
Nur seit 2 Wochen reagiert er nicht mehr. Whatsapp Nachrichten bleiben ungelesen. Vielleicht ist er auch in reha, er hat mal was angedeutet. Von unlauteren Machenschaften möchte ich erst ausgehen, wenn ich von dhl gesagt bekomme, dass das Geld an den Versender gezahlt wurde und sich weiterhin nichts tut. Vielleicht klärt sich das ganze ja noch auf.

Mit der Keule will ich momentan noch nicht bei ihm vorbei kommen. ..
 
Interessiert mich auch!

Meine Erfahrungen aktuell aus dem Januar sind:
Ein Bass ist innerhalb 1-2 Tagen nach Einlieferung beim Empfänger (Versand innerhalb Deutschlands)
Das war bei DHL, GLS und DPD so.

So wie die Trackingseiten heute aufgebaut sind, muss man eigentlich mindestens alle 24 Stunden eine Bewegung sehen, eher noch kürzere Abstände.
Geschieht das nicht, läuft etwas schief.
 
So wie die Trackingseiten heute aufgebaut sind, muss man eigentlich mindestens alle 24 Stunden eine Bewegung sehen, eher noch kürzere Abstände.
Geschieht das nicht, läuft etwas schief.

na ja.
im januar wurde mir eine trackingnummer gegeben: "ihr paket ist bei uns angekündigt" also noch nicht mal in der post eingeliefert.
eine woche tat sich absolut nichts, trotz täglich zwei mal checken.
dann eines tages: das paket stand bei mir im hausflur.
am nächsten tag hat dhl dann auch seine liste mal aktualisiert.
ein paar tage später hat der versender mir mitgeteilt, daß das paket versendet wurde. zu dem zeitpunkt war ich schon mit dem ausfüllen des rücksendeformulars beschäftigt...
 

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