Abmahnung wegen Musizieren

tiefton71

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Gestern Abend hat mich ein Freund angerufen und folgendes erzählt.
Er hatte vor kurzen mit seiner Band einen Gig, gestern bekam er dafür von seinem Arbeitgeber der auch Gast war eine Abmahnung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit[:(!]
Ist doch der Hammer, oder
 
Zitat:Original erstellt von: tiefton71

Gestern Abend hat mich ein Freund angerufen und folgendes erzählt.
Er hatte vor kurzen mit seiner Band einen Gig, gestern bekam er dafür von seinem Arbeitgeber der auch Gast war eine Abmahnung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit[:(!]
Ist doch der Hammer, oder
Jau, das ist ein Hammer!
Nur ist der Arbeitgeber leider im Recht! Dem gehört nämlich laut Arbeitsvertrag die ungeteilte Arbeitskraft Deines Freundes.

Wobei sich mir die Frage stellt, ob Dein Freund die Musik denn auch tatsächlich gewerbsmäßig betreibt; also richtig mit Steueranmeldung und heftigen Gagen. Wenn das nicht so ist, und er nur Kneipengigs macht, für die es hier und da mal 'nen Fuffi gibt, dann stuft selbst das Finanzamt diese Tätigkeit als Hobby ein. Und ein Hobby auszuüben ist nicht abmahnfähig.

Allerdings ist es so eine Sache, in der heutigen Zeit rechtlich gegen die Abmahnung vorzugehen; das würde das Klima nur noch mehr vergiften und Deinen Freund unfreiwilligerweise wieder dem Arbeitsmarkt zuführen...

Da hilft wohl nur ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber...

P.s.: Oder war die Musik sooo schlecht? *ggg* (sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen! [:D])
 
Ja wahrscheinlich hat ihn die Musik nichtgefallen[:D]
Aber das kann man doch auch anders ausdrücken[;-)]

Die zweite Alternative er mag keine Drummer, was den Chef fast schon wieder Sympathisch macht [:D]

 
Kommt drauf an, ob er damit Einkommen (im Sinne von richtig Geld verdienen) erzielt oder ob es eher Hobby ist (also eher mit Vereinstätigkeit zu vergleichen). In letzterem Fall hat der Arbeitgeber auf jeden Fall Unrecht. Ich würde damit zum Arbeitsgericht gehen. Die sagen einem dann schon, ob man mit einer Klage Erfolg hätte. Aber wir haben ja auch Juristen in unseren Reihen. Vielleicht können die ja was dazu sagen. Zur Beurteilung müsste man aber auch mehr Einzelheiten und nähere Umstände kennen.

Viele Grüße aus DD
Der Jimmy

Oooops, da war der Nymi schneller[8D]
 
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Ich glaube, die 100 000 000 Studien, die eindeutig belegen, dass Unzufriedenheit des Arbeitnehmers der Hauptfaktor sind, um die Produktivität am Arbeitsplatz zu killen, werden von den meisten Vorgesetzten einfach nicht gelesen, sonst wären gewisse Handlungsweisen nicht erklärbar. Ich gehe mal davon aus, dass Dein Freund ein Hobbymusiker ist, dessen eventuelle Gagen vielleicht gerade ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken.
 
Was Kohlemässig läuft weiß ich nicht, werden so schätzungsweise 20 Gigs im Jahr haben Stadtteilfeste, Clubs also mit Sicherheit nichts großartiges wo man viel Gage kriegt.
Sicher wird er jetzt erstmal zum PR gehen vielleicht gibt es ne Lösung. Die Abmahnung hat er auch noch nicht unterschrieben.
Was ich halt nicht verstehe wie Jinx schon sagt:als AG sollte man doch bemüht sein um ein gutes Arbeitsklima und solche Aktionen tragen bestimmt nicht bei.
 
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Solange er kein Geld damit verdient (Nebentätigkeit) oder ihn die Musik nicht an der Arbeit hindert (also er nicht deswegen weniger als vertraglich festgelegt arbeitet) hat der Chef genau gar nix zu melden. Ist dann nähmlich Freizeit/Hobby.
 
Ist er Beamter und verdient damit auch nur Kleinstgeld? Dann muß er das angeben.
Ansonsten sind Nebentätigkeiten nur beim Arbeitgeber genehmigungspflichtig, wenn sich Auswirkungen auf die Arbeitsleistung oder auf den Ruf seines Arbeitgebers ergeben können. Kann er sich z.B. dabei verletzen? (Also musiziert er auf dem Hochseil oder so?)
Ab in die Gewerkschaft!!
 
Zitat:Original erstellt von: XavierXeon

Solange er kein Geld damit verdient (Nebentätigkeit) oder ihn die Musik nicht an der Arbeit hindert (also er nicht deswegen weniger als vertraglich festgelegt arbeitet) hat der Chef genau gar nix zu melden. Ist dann nähmlich Freizeit/Hobby.

Vorsicht das kann man so nicht stehen lassen.
Es kommt darauf an was im Kleingedruckten des Arbeitsvertrages steht.Es gibt Arbeitgeber die jegliche Nebentätigkeit angezeigt haben wollen,z.B.öffentlicher Dienst,ALDI,KFZ-Werkstätten.
Bei ALDI und KFZ-Gewerbe hat es den Sinn sich Konkurenz vom Hals zu halten.Wenn du nen Getränkemarkt als Nebenerwerb anmeldest und den Antrag bei ALDI stellst sind die natürlich dagegen.

Beim öffentlichen Dienst liegt der Sinn darin dass man dadurch den Arbeitnehmer schützen will vor der Unterstellung von Bestechlichkeit.Ferner darf die Arbeitszeit der Nebentätigkeit nicht 8 Wochenstunden überschreiten.Der AG will ferner jedes Jahr wissen was man verdient hat um Korruption vorzubeugen.

Ich habe meine Nebentätigkeit angemeldet im ö.D. und noch nie Probleme damit gehabt die Genemigung nicht zu bekommen.Nur wenn mans nicht angemeldet hat reagiert die PA etwas säuerlich,mit Recht, da es im AV extra vermerkt ist und darauf hingewiesen wurde bei Unterzeichnung.
 
Zitat:Original erstellt von: fips2

Vorsicht das kann man so nicht stehen lassen.
Es kommt darauf an was im Kleingedruckten des Arbeitsvertrages steht.Es gibt Arbeitgeber die jegliche Nebentätigkeit angezeigt haben wollen,z.B.öffentlicher Dienst,ALDI,KFZ-Werkstätten.
Ich gehe aber davon aus, daß Du gewerbliche Nebentätigkeit meinst, oder?

Das setzt aber eine Gewerbeanmeldung und einen Mindestumsatz voraus (sonst könnte man ja die Kosten dieser Nebentätigkeit von der Steuer absetzen und somit die Allgemeinheit an der Finanzierung der ganzen schönen Bässe teilhaben lassen). Wenn der Mindestumsatz nicht erreicht wird, geht das Finanzamt von einem Hobby aus.

Ich habe noch nie gehört, daß man sich ein Hobby vom Arbeitgeber genehmigen lassen muß: dann würde es nämlich so manche Fußballmannschaft oder Feuerwehr nicht mehr geben!
 
Um das zu beurteilen obs genehmigungspflichtig ist oder nicht sollte man halt prinzipiell jede Nebentätigkeit anmelden. Man ist auf der sichernen Seite.Die PA entscheidet dann ob Anmeldepflichtig ja oder nein.Wenn du im folgenden Jahr keine Verlängerung beantragen musst hat sich die Sache eigentlich erledigt.Lieber 5x mal zu viel angefragt als ein mal ne Abmahnung kassiert.

Das Ganze macht man schriftlich und hat dann im Zweifelsfalle was auf der Hand.
Könnte ja sein dass die PA meint "Muss nicht".Nach 3-4 Jahren oder ner hinterf...... Anzeige eines lieben neidischen Kollegen[xx(], kann man immer belegen dass man seinen Pflichten nachgekommen ist.Somit hat man im zweifelfalle immer die besseren Karten[8D].In unserem teilweise denunziantenhaften Umfeld [xx(]muss man mit allem rechnen. S.o.

Es gibt immer irgendwelche Freunde denen Einer abgeht[):][:-P] wenn sie den besten Kumpel,zu Ihrem Vorteil verkauft haben.[):][):]
So nach dem Motto:-Psst Chef ich weis was.[):]
 
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Zitat:Original erstellt von: fips2

Es gibt immer irgendwelche Freunde denen Einer abgeht[):][:-P] wenn sie den besten Kumpel,zu Ihrem Vorteil verkauft haben.[):][):]
So nach dem Motto:-Psst Chef ich weis was.[):]
Das größte Schwein im ganzen Land
ist und bleibt der Denunziant! [:(!]
 
Ich könnt mir doch glatt vorstellen, dass der Freund noch nen Smaltalk mit dem Denunzi hatte.Dabei hat Der Ihm bestimmt noch den Brei ums Maul geschmiert wie ach so toll seine Mukke wär und was sie Kosten für nen Gig bei seinem Verein. KOTZ.
 
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Zitat:Original erstellt von: fips2
Es kommt darauf an was im Kleingedruckten des Arbeitsvertrages steht.Es gibt Arbeitgeber die jegliche Nebentätigkeit angezeigt haben wollen,z.B.öffentlicher Dienst,ALDI,KFZ-Werkstätten.

Ganz meine Rede. Wenn er kein Geld dabei verdient ist es auch keine Nebentätigkeit.
 
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Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß, wirst Du vom Finanzamt (in Deutschland) nicht im Sinne einer gewerblichen oder freischaffenden Tätigkeit anerkannt, wenn die Einnahmen im Rahmen eines Hobbies nur in etwa der Höhe der Kosten sind. Das sind Einkünfte aus Liebhaberei und somit Hobby und das muß vom Arbeitgeber, soweit es nicht zu einer Konkurrenzsituation mit dem Job oder sonstwie den Job beeinträchtigt, akzeptiert werden.
 
Zitat:Original erstellt von: Jost Halenta

Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß, wirst Du vom Finanzamt (in Deutschland) nicht im Sinne einer gewerblichen oder freischaffenden Tätigkeit anerkannt, wenn die Einnahmen im Rahmen eines Hobbies nur in etwa der Höhe der Kosten sind. Das sind Einkünfte aus Liebhaberei und somit Hobby und das muß vom Arbeitgeber, soweit es nicht zu einer Konkurrenzsituation mit dem Job oder sonstwie den Job beeinträchtigt, akzeptiert werden.

Das mag so stimmen.
ABER Der um den es geht hat den Chef halt nicht gefragt, was warscheinlich seine Verpflichtung war und der Chef fühlte sich überganngen und knallt ihm jetzt Eine rein. Obs der Chef verbieten konnte oder nicht,das steht auf nem anderen Blatt.
Hier geht es rein ums Prinzip dass NICHT GEFRAGT WURDE.

So seh ich hier die ganze Problematik an der Sache.

Die Abmahnung war warscheinlich überreagiert.Das hätte man in einem kurzen Gespräch klären können.Es liegt aber der Verdacht nahe dass der Chef seinen Mitarbeiter los sein will und in den Krümeln sucht.
Mit der Unterschrift wäre ich erst mal sehr vorsichtig und würde mir juristischen Rat holen.
 
Zitat:Hier geht es rein ums Prinzip dass NICHT GEFRAGT WURDE.

Als ich noch nicht freiberuflich, sondern in einem Angestelltenverhältnis tätig war, wäre mir nicht im Traum eingefallen, meine Vorgesetzten über die Ausübung meiner Hobbies in Kenntnis zu setzen bzw. gar um Erlaubnis zu fragen. Dies geht sie nämlich nichts an, außer ich lege zu Hause Pestkulturen an oder betreibe Risikosportarten. Meine sämtlichen Vorgesetzten hätten es wohl auch als exotisch empfunden, wenn ich sie gefragt hätte, ob es denn recht wäre, dass ich fotografiere, Bass spiele oder Fischerpullover stricke...

Niemand muss seinen Chef um Erlaubnis fragen, ob er ein (ungefährliches) Hobby ausüben darf, und darauf würde ich bestehen, da es Teil der Privatsphäre ist.
 
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Zitat:Original erstellt von: Jinx

Niemand muss seinen Chef um Erlaubnis fragen, ob er ein (ungefährliches) Hobby ausüben darf, und darauf würde ich bestehen, da es Teil der Privatsphäre ist.
Yepp! So sehe ich es auch!

Wie gesagt, es ist etwas anderes, wenn man einen Gewerbeschein beantragt oder schon hat, weil es sich erst dann um eine Nebentätigkeit handelt.
 
Also er war Heute mit dem PR beim Chef die Abmahnung bleibt aufrecht er hat sie unterschrieben und eine Stellungsnahme verfasst die ebenfalls in de Pers.Akte kommt.
Er denkt das es nur eine Rache war, weil er vor 8 Wochen eine Überlastungsanzeige den PR übergeben hat und die natürlich darauf reagiert haben.Ach ja Antrag hat er ebenfalls gestellt
 

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