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Jau, das ist ein Hammer!Zitat:Original erstellt von: tiefton71
Gestern Abend hat mich ein Freund angerufen und folgendes erzählt.
Er hatte vor kurzen mit seiner Band einen Gig, gestern bekam er dafür von seinem Arbeitgeber der auch Gast war eine Abmahnung wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit[]
Ist doch der Hammer, oder
Zitat:Original erstellt von: XavierXeon
Solange er kein Geld damit verdient (Nebentätigkeit) oder ihn die Musik nicht an der Arbeit hindert (also er nicht deswegen weniger als vertraglich festgelegt arbeitet) hat der Chef genau gar nix zu melden. Ist dann nähmlich Freizeit/Hobby.
Ich gehe aber davon aus, daß Du gewerbliche Nebentätigkeit meinst, oder?Zitat:Original erstellt von: fips2
Vorsicht das kann man so nicht stehen lassen.
Es kommt darauf an was im Kleingedruckten des Arbeitsvertrages steht.Es gibt Arbeitgeber die jegliche Nebentätigkeit angezeigt haben wollen,z.B.öffentlicher Dienst,ALDI,KFZ-Werkstätten.
Das größte Schwein im ganzen LandZitat:Original erstellt von: fips2
Es gibt immer irgendwelche Freunde denen Einer abgeht[):][] wenn sie den besten Kumpel,zu Ihrem Vorteil verkauft haben.[):][):]
So nach dem Mottosst Chef ich weis was.[):]
Zitat:Original erstellt von: fips2
Es kommt darauf an was im Kleingedruckten des Arbeitsvertrages steht.Es gibt Arbeitgeber die jegliche Nebentätigkeit angezeigt haben wollen,z.B.öffentlicher Dienst,ALDI,KFZ-Werkstätten.
Zitat:Original erstellt von: Jost Halenta
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß, wirst Du vom Finanzamt (in Deutschland) nicht im Sinne einer gewerblichen oder freischaffenden Tätigkeit anerkannt, wenn die Einnahmen im Rahmen eines Hobbies nur in etwa der Höhe der Kosten sind. Das sind Einkünfte aus Liebhaberei und somit Hobby und das muß vom Arbeitgeber, soweit es nicht zu einer Konkurrenzsituation mit dem Job oder sonstwie den Job beeinträchtigt, akzeptiert werden.
Zitat:Hier geht es rein ums Prinzip dass NICHT GEFRAGT WURDE.
Yepp! So sehe ich es auch!Zitat:Original erstellt von: Jinx
Niemand muss seinen Chef um Erlaubnis fragen, ob er ein (ungefährliches) Hobby ausüben darf, und darauf würde ich bestehen, da es Teil der Privatsphäre ist.
