Für Käufe im Nicht-EU-Ausland kannst Du Dir - bei passender Bescheinigung aus dem Herkunftsland - die ausländische VAT beim Zoll wiederholen.
Im Kauf-per-Versand-Fall lassen die Händler die VAT gleich weg, weil sie es dann auch gleich als Export deklarieren. Auf Deiner Import-Seite fällt dann (evtl. Zoll) und oberhalb der Bagatellgrenze Einfuhrumsatzsteuer an.
Wenn Du im nicht-EU-Ausland persönlich vor Ort etwas kaufst, lässt Du Dir einen passende Wisch vom Laden ausstellen, dass Du inländische / lokale VAT bezahlt hast. Die lässt Du Dir dann bei Ausreise und dem damit erfolgenden Export erstatten.
Der Verkäufer kann, muss sie aber nicht weglassen. Und ja, man kann sie sich ggf. erstatten lassen, aber wir sprachen ja erstmal davon, wann sie anfällt
Ihr verwirrt mich total. Ich habe schon etliche Instrumente aus der EU, aus UK und aus USA importiert, als Privatmann. Sowohl bei Importen innerhalb der EU, z.B aus Schweden, als auch bei Importen aus UK habe ich den deutschen MwSt. Satz bezahlt. Bei Importen asu USA den Einfuhrsteuersatz; zufälligerweise ebenfalls 19% + 3,7% Zoll. Letzteres direkt beim Zollamt. Haben die sich etwa alle geirrt ?
NB: anders sieht die Rechnung natürlich aus, wenn ich den Kauf direkt vor Ort also z.B. innerhalb UK tätige. Dann zahle ich den MwSt. Satz vor Ort.
Also aus den USA ist das richtig, da hast du die deutsche (Einfuhr-)Umsatzsteuer bezahlt. Aus UK oder der EU kann das eigentlich nicht sein, dann ist da was vollkommen falsch gelaufen. Das glaub ich nicht. Es ist immer, innerhalb der EU, die Steuer fällig die in dem Versendungsland gilt, wenn Du als Privatperson Ware aus der EU kaufst. Es gibt einzelne Unternehmen, die das anders handhaben, aber die arbeiten in der Regel aus Steuergründen mit "Zweigniederlassungen" oder "Betriebsstätten" o.ä. in Deutschland, das kann auch ein Briefkasten sein