
Bass-65
Well-Known Member
Es ist nicht die Frage WIE IHR diesen Raum nutzt, sondern wie euch der Vermieter diesen Raum vermietet hat. Wenn er mehrere Räume vermietet hat, und auch an gewerbliche Nutzer, dann wird er, aus steuerlichen Gründen, euren Proberaum als "GEWERBLICH vermietet" deklariert haben. Damit greift auch diese Vorschrift und geprüft wird alles was einen Netzstecker hat - also auch euer X32!Das ist richtig, unser Proberaum ist in einem ehemaligen Bürogebäude im Industriegebiet. Werde mich dann mal umhören, wer sowas machen kann und was das kostet.
Die Definition für "ortsveränderliche Betriebsmittel" ist mir auch nicht ganz klar: ich würde mal annehmen unser Kühlschrank zählt nicht dazu, wir haben allerdings auch ein sperriges Mischpult (analoges Behringer X32), das wir nie aus dem Proberaum rausnehmen, zählt es dazu?