Garantie, Gewährleistung - Probleme

mungo

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Hallo zusammen,
man kann u.a. auch hier immer wieder lesen: noch XX Monate Garantie.
Nun, ich habe vor kurzem solch einen Bass gebraucht von Privat gekauft. Laut Verkäufer 4 Monate alt (jung).
Nachdem ich dann ein mittelschweres Problem an dem Instrument feststellen mußte habe ich mich an das Musikhaus gewandt, bei dem der Bass gekauft wurde (übrigens ein grosses in Köln) .
Hier bekam ich als Antwort: " Sie sind nicht der (Erst) - Käufer , also steht Ihnen auch keinerlei Garantie oder Gewährleistung zu.
Nach deren Aussage müsste ich zum Beheben des Problems roundabout 350 Euronen latzen.
Welche Erfahrung habt ihr bei solch einem Problem gemacht?
War ich ( und wahrscheinlich noch etliche andere "von Privat" - Käufer ) zu blauäugig/gutgläubig bei solch einer Angelegenheit ?
Danke für Erfahrungen + Tipps.
 
Ja du warst zu blauäugig. Zur Zeit gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Übertragung der Garantie auf den Zweitkäufer. Viele Händler haben dies sogar explizit in den AGB geregelt. Kontaktier den Verkäufer und bitte ihn die Gewährleistung geltend zu machen, dagegen kann sich der Händler m. E. nicht wehren.
 
Ja. Es gibt da keine gesetzliche Regelung. Gebraucht gekauft = keine Garantie.
Ich würde an deiner Stelle mal mit dem Verkäufer deines Basses reden. Soll er doch den Garantieanspruch stellen.

Edith: Ah, ok. Hatte Logabass dir ja auch schon geraten ;-)
 
Ist beim Thomann auch so, hatte einen Markbass Verstärker mit einem Schaden während der Garantie, musste ihn auch zum 1.Käufer zurück schicken, der hat dann ohne Probleme die die Sache mit Thomann abgewickelt, gebraucht kaufen ist nicht immer besser.
 
Schließe mich an, und das als Anwalt. Hatte es bei Thomann trotzdem mal auf der Kulanz-Schiene probiert, es gab trotzdem eine Absage. Zum Glück bekam mein Techniker vor Ort den festklemmenden Halsstab ohne Aufwand wieder gängig.
 
Ich hatte bei meinem ersten Bass vor 7 Jahren ein Problem mit der Elektronik, hatte ihn aber nicht selber gekauft sondern über einen Bekannten der bei Thomann ein paar Prozente bekommt. War also nicht offiziell Erstkäufer, habe dies aber dem Verkäufer bei Thomann Vor-Ort erklärt und es gab gar kein Problem bezüglich Gewährleistung. Kann mich also nicht beklagen über die Kulanz.
 
Das ist einer der Punkte, der mich in den meisten Anzeigentexten sehr stört. Hier wird mit einer nicht übertragbaren Restgarantie gelockt...

Garantie/Gewährleistung ist in diesem Fall anscheinend nicht übertragbar.
Bei einem Fahrzeug hingegen läuft ab Erstzulassung die Garantie - auch bei Halterwechsel innerhalb dieser Zeit.
Sprich: Die Restgarantielaufzeit wird übertragen. Wieso geht das dann nicht bei andern Produkten? Wo sind die Profis?
 
Ja, das mit der Fahrzeuggarantie hatte ich bis dato auch auf dem Schirm, und dies auch auf das Produkt Musikinstrument übertragen
das die Garantie nicht übertragen wird habe ich dann auch in den AGB´s gelesen. Allerdings steht dort nichts davon, daß dies ebenso für die Gewährleistung gilt. Hierbei muß es doch einen Unterschied geben - nur welchen ? ? ? - Also Profis - vortreten :-)
Bezügl. Werks-(garantie/gewährleistung) habe ich auch schon den Hersteller angeschrieben. Dieser verweist mich jedoch wieder an das Musikhaus :(!.
Also liebe Käufer und Verkäufer: Das "Lockmittel Garantie" ist dann wohl als eine Seifenblase zu werten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso geht das dann nicht bei andern Produkten?
Wer sagt, daß das nicht "geht"? Es macht bloß keiner, weil man damit kein Geld verdient. Kein Autohersteller ist verpflichtet, Dir 5/7/10 Jahre was auch immer zu geben. Wobei die Hälfte davon ja auch nur gilt, wenn Du regelmäßig in der Vertragswerkstatt nen Service machen und keine Fremdschrauber an Deine Karre läßt. Wobei man da auch wieder unterscheiden muß zwischen dem, was so beworben und dem, was dann letztendlich unterschrieben wird.

Bitte bitte bitte liebe Leute, lest und denkt und schreibt den Unterschied:
Eine "Garantie" ist freiwillig, zur "Gewährleistung" ist der Hersteller/Verkäufer verpflichtet, das sind zwei verschiedene Sachen, wer die Begriffe synonym verwendet, ist ein leichteres Opfer. Auch die grundsätzlich bestehende Pflicht zur Gewährleistung kann vertraglich eingeschränkt werden. Durch die AGB.
Plural von AGB ist übrigens AGB, genau wie bei LKW.
 

Möchte aus eigener Erfahrung nur kurz anmerken, dass es durchaus große Händler gibt, die sich nicht stur stellen, sondern die Garantie gewähren wie beim Erstkäufer.
 
Was genau machen die? Wer sind "die"? Wie oft ist das vorgekommen?

Sorry, ja, ich habe nicht die feinen Unterscheidungen gemacht zwischen Garantie, Gewährleistung und Kulanz. Aber wenn Gewährleistung per Gesetz festgeschrieben und Garantie eine freiwillige Leistung des Händlers oder des Herstellers ist, dann habe ich durchaus das richtige Wort verwendet. Es ist mir bislang zweimal vorgekommen, einmal mit einem Händler und einer Rechnungskopie, die auf den Namen des Vorbesitzers lautete, und einmal mit einem Hersteller, da hatte ich gar keine Rechnung. Und außerdem war die gesetzliche Gewährleistungsfrist vermutlich schon abgelaufen. In beiden Fällen wurde meine Support-Anfrage bearbeitet, ein Rücksende-Ticket geschickt, die Geräte repariert und an mich zurück geschickt. Nur im zweiten Fall (ohne Rechnung) musste ich die Kosten für die Einsendung tragen, aber das war vorab so kommuniziert worden. Alles andere war kostenlos.

Nennen wir es also Kulanz-Reparatur? Ich nenne es Service und eine gelungene Marketing-Aktion. Denn natürlich bleiben mir die Firmen in positiver Erinnerung. Und mal ehrlich: Wieviel Geld verdienen denn die Versandhändler an ihren 30 bzw. 60 Tage-Rückgabeversprechen? Trotzdem bieten sie das an, es ist Teil ihrer Geschäftsstrategie. Niemand zwingt sie, Versandkosten zu tragen, weder bei Zu- noch gar bei Rücksendung. Trotzdem übernehmen sie diese Kosten. Wer es sich leisten kann, halbwegs berechtigte "Garantie"-Anfragen abzublocken, der hat offenbar ein anderes Geschäftsmodell. Das gilt für Musikalienhändler genauso wie für Autohersteller.

Und da ich mich nicht dem Verdacht aussetzen möchte, hier Werbung machen zu wollen, verschicke ich die beiden Firmennamen an Interessenten nur per PM.
 
verschicke ich die beiden Firmennamen an Interessenten nur per PM.
Hallo Tommes, dann sei so gut und schicke mir einmal die Händler, mit denen du diese guten Erfahrungen machen konntest, damit ich mich bei meinen kommenden Einkäufen hier auf jeden Fall zuerst umsehe. Danke
 
ich muss gestehen, dass ich auch schon gebrauchtes mit restgarantie angeboten habe. ich finde das aber gar nicht anstößig. 1. stelle ich damit klar, dass ich einen kaufbeleg habe, das alter des geräts nachweisen kann und keine hehlerware anbiete. 2. will ich dem potentiellen käufer damit sagen, dass das gerät wirklich ok ist und ich keinen schrott anbiete. 2. versichere ich natürlich im fall der fälle die garantieabwicklung für den käufer zu übernehmen. ich sehe da kein problem.
 
Anbieten und versprechen kann man - über die Folgen sollte man sich aber auch im Klaren sein.
Das Recht ist ein Urwald . . .
 

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