Mein Ketarrist hat mich ausgelacht. Er meinte: Laut aktueller, neuester Ketarre und Warwick wird "nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird. Außerdem wird die regelung nur Instrumente betreffen, die gewerblich über die Grenze gehen". Er meinte, dass es nur Händler betrifft. Dass eine "gewerbliche Nutzung des Instrumentes" auch den Einsatz bei einem Konzert, für das man eine Gage bekommt sein kann, ist ihm nicht aufgegangen.
24 Std später dann die Email (Newsletter) von "Ketarre und Warwick":
Dringender Handlungsbedarf! Auf jeden Fall noch die Instrumente, die man besitzt und bei denen man einen Verdacht auf geschütztes Holz hat (alles, was nicht nach Esche / Erle (/Linde) und Ahornhals / -fingerboard aussieht), beim zuständigen Regierungspräsidium, das für die Region zuständig ist, anmelden. Dazu gibt es einen Link im Newsletter zu einer einfachen Excel - Tabelle, auf der man seine Instrumente auflisten kann.
Merke: Auch bei Brücken von AkkuBässen oder Verstrebungen in akustischen Korpi werden / wurde gerne Rosewood verwendet. Schon die dunklen Holzstreifen, die z.B. bei Ibanez- aber auch bei Warwick - Hälsen zum sperren der Ahornhälse benutzt wurde, kann aus Holz bestehen, das jetzt auf der Liste stehen.
Es reicht, den Hersteller und Typ des Instrumentes anzugeben, dazu die Seriennummer. Evtl. Besonderheiten am besten auch. Das ganze schickt man mit einem Dreizeiler, dass man im Moment im Besitz dieser Instrumente ist, an das zuständige Regierungspräsidium.
In dem Newsletter von Ketarre und Warwick wird man auch auf ein PDF verlinkt, aus dem hervorgeht, an welche Stelle man sich wenden muß. Das mit dem Regierungspräsidium gilt nämlich nur für die BRD. Jeder EU - Mitgliedsstaat hat eine andere Meldestelle.
Wichtig: Diese Meldung muß noch in 2016, vor dem 31.12., bei der zuständigen Stelle vorliegen. Das Gesetzeswerk ist beschlossen und wird ab dem 02.01.2017 in Kraft treten. Es genügt, die Liste samt Anschreiben "Vorab per Fax" oder auch EMail zu verschicken. Das Original kann dann nachgereicht werden. Das "Vorab per Fax / Email" am besten auch auf dem Anschreiben mit vermerken.
Durch die Meldung mit Typ und Seriennummer weist man auch bei nicht mehr gebauten Instrumenten oder "No-Name - Instrumenten" nach, dass es zum Stichtag schon in Deinem Besitz war. Das ist das Ausschlaggebende. Weder das Baujahr noch ein Kaufdatum in 2016 oder früher oder sonst was wird gültig sein, sondern der Nachweis über den Besitz des Instrumentes zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzeswerkes.
Hier ein Link zu besagtem Newsletter:
http://www.gitarrebass.de/stories/auflagen-fuer-instrumente-mit-palisander-dringende-registrierung-empfohlen/?utm_source=gitarrebass_weekly_nl&utm_campaign=Auflagen_für_Instrumente_mit_Palisander_–_Registrierung_dringend_empfohlen_241216&utm_medium=email
In diesem Newsletter findet ihr:
-den Link zu der Excel - Tabelle
-den Link zu der Liste der zuständigen Behörden.
Ich rate Euch dringend, Eure Instrumente, die Ihr in Verdacht habt, dort zu melden. Ob dann noch weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, wird man zu gegebener Zeit erfahren. So ist man wenigstens vorerst auf der sicheren Seite - und muß sich später nicht bei der bestimmt komplett überforderten Behörde anhören: "Hätten Sie sich rechtzeitig darum gekümmert, müssten Sie jetzt nicht noch Nachweis X oder Gutachten Y vorlegen....."
(Setze ein: Kaufvertrag oder Lieferschein oder Bescheinigung des Herstellers oder was weiß ich, was den Behörden noch so einfällt.....)
