Neues von der Cites - Front

Also ich habe von der, bei mir zuständigen Naturschutzbehörde, die Auskunft bekommen, dass ich als Privatmann, innerhalb der EU nichts zu unternehmen bräuchte, solange das verwendete Holz keine 10kg überschreitet. Und das dürfte ja wohl bei keinem Bass der Fall sein. Komplizierter wird es allerdings für gewerblichen Handel
Nur, wenn du dein Instrument innerhalb deines Landes bzw. der EU bewegst. Willst du aber z.B. mal in die Schweiz oder auch nur durch die Schweiz, kann es an der Grenze eng werden. Und, so wie ich das verstanden habe, musst du, sobald du was verkaufst, immer den Nachweis erbringen.
D.h. Solange du nicht außerhalb der EU reisen möchtest und du dein Instrument auch nicht verkaufen möchtest, brauchst du den Schein nicht.
 
Nur, wenn du dein Instrument innerhalb deines Landes bzw. der EU bewegst. Willst du aber z.B. mal in die Schweiz oder auch nur durch die Schweiz, kann es an der Grenze eng werden. Und, so wie ich das verstanden habe, musst du, sobald du was verkaufst, immer den Nachweis erbringen.
D.h. Solange du nicht außerhalb der EU reisen möchtest und du dein Instrument auch nicht verkaufen möchtest, brauchst du den Schein nicht.
so habe ich das auch verstanden.
 
Je länger ich hier mitlese, desto erschütterter bin ich...

Hier sind alle notwendigen Informationen gesammelt. Es gibt 3 Threads im Forum, in denen alles bis ins kleinste dokumentiert ist. Überall sind Links zum nachlesen...

Dennoch fragen hier immer noch Leute zum 28. Mal nach und wollen alles vorgekaut haben... obwohl alle Infos schon dastehen. Man muss sie nur lesen.

Leute, gebt euch doch mal ein wenig Mühe, Eigeninitiative hat noch keinem geschadet. Mitdenken auch nicht.
 
Zitat aus einem Leitfaden wichtiger Branchenverbände in einem anderen Forum:
"Zitat aus dem Leitfaden der SOMM-GDM-BDMH
Reisen innerhalb der EU:
Bei Reisen innerhalb der EU sind keine Vorkehrungen zu treffen.
Reisen in das Nicht-EU Ausland:
Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 KG beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet."
Zu finden auch hier...
Wobei bei diesem Zitat die letzten beiden Sätze für den einen oder anderen vielleicht spannend werden könnten:
"Diese Regelung gilt nur für die persönliche Mitnahme aus nicht kommerziellen Gründen.“ Was also bedeutet, dass z. B. Gigs mit solchen Instrumenten ein Problem darstellen, denn ein Gig ist ein kommerzieller Grund…"
 
so, hab gerade den antrag an meine kreisverwaltung geschickt. hab sogar die leier meiner kinder eingetragen, weil die brücke und steg aus palisander und ebenholz haben. und korpusteile könnten gfl. aus bubinga sein, obwohls eher nach mahagonie aussieht. die alte, aber ziemlich teure blockflöte meiner frau steht auch drauf (wahnsinn, was solche palisanderflöten kosten :O!). nur für meine billigen akustikklampfen hab ich mir den aufwand gespart.

vermutlich steht nächste woche dann das sek vor der tür und stürmt die wohnung. sehe mich schon in handschellen und sack über dem kopf abgeführt wie el chapo. :D
 
Nur, wenn du dein Instrument innerhalb deines Landes bzw. der EU bewegst. Willst du aber z.B. mal in die Schweiz oder auch nur durch die Schweiz, kann es an der Grenze eng werden. Und, so wie ich das verstanden habe, musst du, sobald du was verkaufst, immer den Nachweis erbringen.
D.h. Solange du nicht außerhalb der EU reisen möchtest und du dein Instrument auch nicht verkaufen möchtest, brauchst du den Schein nicht.
Schweiz ist ja nicht EU. Aber als Privatmann ist auch, lt. Behörde, weiterhin beim Verkauf nichts zu beachten!
 
Schweiz ist ja nicht EU. Aber als Privatmann ist auch, lt. Behörde, weiterhin beim Verkauf nichts zu beachten!
Auszug aus dem

bfn: [URL]http://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html[/URL] schrieb:
Handel innerhalb der Europäischen Union
Für den Handel innerhalb der Europäischen Union ist entweder ein Nachweis der rechtmäßigen Einfuhr in die Europäische Union (z.B. Kopie der Einfuhrgenehmigung) oder des rechtmäßigen Erwerbs vor der Unterschutzstellung der betroffenen Art erforderlich. Wir weisen außerdem darauf hin, dass Sie zu einer Buchführung gemäß § 6 Bundesartenschutzverordnung verpflichtet sind. Dazu kann Ihnen Ihre zuständige Landesbehörde nähere Auskünfte erteilen. Auf unserem Merkblatt zum
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Handel mit Holz von Arten des Anhangs B der VO(EG) 338/97 innerhalb der Europäischen Union finden Sie dazu ausführliche Informationen.
Da steht nichts davon, dass man bei Privategeschäften von der Pflicht entlassen ist. Und den rechtmäßigen Erwerb kann man nur mit Rechnung oder eben der Vorerwerbsbescheinigung nachweisen. Auf der Rechnung müssen dann aber bestimmte Angaben, wie z.B. Seriennummer zur eindeutigen Identifizierung des Instrumentes gemacht worden sein. Selbst mein gerade erst gekaufter Bass von Session hat keine danach gültige Rechnung. Es fehlt die Seriennummer...
Also hab ich alles fotografiert, Tabelle gemacht und dann an meine zuständige Behörde geschickt. Ehrlicherweise gesagt war das eine Arbeit von 10 min.
Also warum der ganze Aufstand. Da hab ich für die diversen Threadposts länger gebraucht.
:nix:
 
Selbst wenn du bei Privatgeschäften aus der Regelung raus sein solltest, gibt es, zumindest im höherpreisigen Segment, sicher Probleme, gewünschte Preise zu erzielen, wenn ein Instrument quasi nicht mehr legalisiert werden kann. Denn der Käufer wird sich auch absichern wollen, bzw. vielleicht ist er auch Händler...
Dazu kommt, was passiert, wenn alle Palisander Arten nochmal ne Stufe höher klassifiziert werden? In 5 Jahren?
 
... Aber als Privatmann ist auch, lt. Behörde, weiterhin beim Verkauf nichts zu beachten!
...die Behörden wurden von dem Thema ebenfalls "überrannt" und wissen auch noch nichts Konkretes zur Umsetzung.
Es gab hier - unter Anderem bei mir - aber auch Ansprechpartner in den Umweltbehörden, die auf dem Standpunkt stehen "egal wie das konkret umgesetzt werden wird - wenn man noch in 2016 seinen Bestand meldet, dann ist man auf alle Fälle schon mal auf der sicheren Seite"...
Es geht doch nur darum, dass Du nachweisen kannst, dass das Holz bereits vor Inkrafttreten von CITES II in Deinem Besitz war.

Wenn Du heute als "Privatmann" einen Bass mit durch CITES I geschütztem Holz - also v.a. "Rio Palisander" - ohne entsprechendes Zertifikat verkaufen möchtest, dann bewegst Du Dich zumindest am Rande der Legalität. Die Tatsache, dass da heute offensichtlich nichts unternommen wird, bedeutet nicht, dass das auf ewig so bleibt... wir haben gerade bei Rio Palisander auch schon andere Zeiten erlebt.

Ich hab jedenfalls alles gemeldet, wofür ich keine Händlerrechnung vorliegen habe...
 
Und in 10 Jahren denkt sich die Diktatorin:
"Ich weiss auch nicht, ich glaube diese Rockmusik ist schuld. Hiermit wird Privatmusik und Gitarrenbesitz verboten."

"Aber Frau Diktatorin, wie kommen wir an ihre Instrumente?" entgegnet der Minister.

"Pahh, wir haben Listen! Schicken sie die Hunde los!"
 
So ein Schwachfug, NoBa :D

Ich hab gestern abend den Vorbesitz angemeldet. Denke mal, in den Brandenburger Behörden meldet sich dann erst wer im neuen Jahr.
 

ich verstehe den ganzen aufriss und diese panikmache nicht.. als wenn das etwas neues wäre.. !?!

cites gibt es seit den 70er jahren.. viele hölzer die für musikinstrumente verbaut sind standen bereits lange vor 2017 auf der liste. das viel geliebte brazilian rosewood (rio palisander) zb seit '98.

ich reise viel international mit instrument im gepäck und hatte noch nie stress damit.

ferner ist diese ganze vorbesitz-arie doch nur eine implizierte beweisführung. eigentlich geht es ja darum eine art zu schützen (muss man sich fragen, ob das nötig ist.. ! arten sterben aus.. durch des menschen konsumverhalten getriggert natürlich scheiße.. aber das aussterben von arten ist ja nun kein unnatürlicher vorgang. ABER: man MUSS auf diesen planeten und seine natur acht geben.. ganz klare sache!).

nun, beim schutz einer art kommt es eigentlich nicht darauf an, wann das instrument gekauft und nicht einmal wann es gebaut wurde, sondern vielmehr darauf, wann der baum, des stückes geschützter holzart, welches in einem bestimmten instrument verbaut ist, gefällt wurde.

ausfuhrverbote, die regulierte kommerzialisierung (zeitraum, vorgang, menge, etc.), nachweisverfahren (kaufbelege), etc. sind doch mehr der verzweifelte versuch hier eine quasi ordnung zu schaffen als alles andere.

ich habe zb einen bass mit brazilian rosewood griffbrett, welches belegbar von einem baum entstammt (im wahrsten sinne) der in den späten 50er jahren gefällt wurde. der bass selber wurde vor zwei jahren gebaut (lange nach dem verbot) und ich bin schon zwei mal um den globus mit dem bass geflogen.. völlig ohne nachweisdokumente dabei zu haben. und wann hat man schon einen solchen beleg?

nun gibt es bässe die aus geschütztem aber gezüchtetem holz gebaut sind.. da ist es eigentlich egal (fsc siegel und gut) und die menge (nach gewicht) verbauten holzes (in der regel doch nur das griffbrett, der hals oder die decke) ist meistens unkritisch. nicht mal ein warwick thumb 6 saiter aus solid bubinga bringt die grenzmenge auf die wage und wer von uns macht schon eine welttour mit fünf bässen im gepäckt von dem sie/er dann noch zwei irgendwo verkauft?

ich stress mich damit nicht weiter und handhabe das wie bisher..
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur, wenn du dein Instrument innerhalb deines Landes bzw. der EU bewegst. Willst du aber z.B. mal in die Schweiz oder auch nur durch die Schweiz, kann es an der Grenze eng werden. Und, so wie ich das verstanden habe, musst du, sobald du was verkaufst, immer den Nachweis erbringen.

Interessant sind auch die Anmerkungen des BfN zum Erbfall: das Instrument muss im Testament ausdrücklich erwähnt worden sein, um legal vererbt werden zu können. So wie da beschrieben gilt das auch für Instrumente mit Vorerwerbsbelegen.

Und natürlich wird es schwierig werden mit den nicht als Vorerwerb deklarierten Altbeständen. Also den allermeisten alten Instrumenten. Da sind aus meiner Sicht noch erhebliche administrative Erleichterungen erforderlich. Aber wo keine Lobby, da keine Änderung...
 
Noch eine kleine Anmerkung: Eine Anmeldung des Vorbesitzes vor dem 02.01.2017 funktioniert formlos per Liste und ist somit super einfach. Eine Anmeldung des Besitzes vor dem 02.01.2017 ist auch nach diesem Stichtag noch möglich, allerdings geht es dann nicht mehr so einfach per Liste sondern man sollte für die betroffenen Instrumente einen irgendwie gearteten Nachweis des Besitzwechsels haben. D.h. ich werde mit den Vorbesitzern gebrauchter Instrumente, die ich alle auch persönlich kenne in Kontakt treten und sie bitten, mir kurz zu bestätigen, dass ich die Instrumente vor dem 02.01.2017 erworben habe. Da müssen ja keine Details zum Geschäft (Preis etc.) drinstehen, sondern nur dass der Besitzwechsel (könnte ja auch geschenkt sein...) stattgefunden hat. Also bin ich erstmal entspannt. Sollte man keinen Kontakt zu den Verkäufern haben, kann man auch datierte Fotos der Instrumente, die diese eindeutig identifizieren, nutzen, das Datum muss halt vor dem 02.01.2017 liegen und sollte den Zusammenhang zwischen dem aktuellen Besitzer und dem Instrument darstellen.
Also: ich sehe Handlungsbedarf, aber keinen Grund zur Hektik. Hätte ich mich rechtzeitiger kümmern können, hätte ich es einfacher gehabt, jetzt muss ich eben ein wenig mehr Aufwand treiben, that's all.
 
Am 29.12.2016 ist meine Excel - Liste an das für mich zuständige Regierungspräsidium per EMail 'raus gegangen, und noch am selben Tag kam die Antwort. Ich bin die letzten Tage nur nicht dazu gekommen, meine Emils zu checken, Silvester - Konzerte u.Ä.

Hier die freundliche und informative Antwort von Herrn Dr. Dietrich Kratsch.

Sehr geehrter "Herr Kong", :D

ich bestätige den Eingang Ihrer e-mail nebst Anhang, mit der Sie die in Ihrem Bestand befindlichen Gitarren als Vorerwerbsbestand gemeldet haben.

Diese Eingangsbestätigung ist ausreichend, um Ihren Vorerwerb zu belegen, eine weitere Bescheinigung ist für Besitz und Vermarktung innerhalb der EU nicht erforderlich. Nur wenn Sie künftig ein Instrument in das EU-Ausland (z.B. Schweiz, USA) verkaufen wollen, müssen Sie eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz beantragen, hierzu brauchen Sie dann eine Vorlagebescheinigung von uns. Diese sind gebührenpflichtig.

Mit freundlichen Grüßen, Dietrich Kratsch

The name has been changed to protect the innocent. :hat:

Wie Ihr sehen / lesen könnt, ist die Meldung mit der Gitarre und Bass - Excel - Liste ohne Probleme über die Bühne gegangen. Die weiterführende Information bezüglich des evtl. Verkaufes eines der nun als mein Vorerwerbsbestand registrierten Instrumente ist, denke ich, beruhigend.

Meine Damen und Herren Bassisten - Kollegen, einfacher als mit der Excel - Liste geht es nicht.
 
Am 29.12.2016 ist meine Excel - Liste an das für mich zuständige Regierungspräsidium per EMail 'raus gegangen, und noch am selben Tag kam die Antwort. Ich bin die letzten Tage nur nicht dazu gekommen, meine Emils zu checken, Silvester - Konzerte u.Ä.

Hier die freundliche und informative Antwort von Herrn Dr. Dietrich Kratsch.



The name has been changed to protect the innocent. :hat:

Wie Ihr sehen / lesen könnt, ist die Meldung mit der Gitarre und Bass - Excel - Liste ohne Probleme über die Bühne gegangen. Die weiterführende Information bezüglich des evtl. Verkaufes eines der nun als mein Vorerwerbsbestand registrierten Instrumente ist, denke ich, beruhigend.

Meine Damen und Herren Bassisten - Kollegen, einfacher als mit der Excel - Liste geht es nicht.
so gesehen reicht dann theoretisch sogar der sendenachweis der mail oder des fax. also alles richtig gemacht...:bier:
 
Ich hab mich in letzter Zeit immer gewundert über die Palisander/Cites-Front Threads, reingeschaut habe ich aber nie. Jetzt also zum ersten mal. Und was ich hier so über die neuerliche Aufblähung des Verwaltungsapperates lese, finde ich unfassbar. Das ist doch alles gequirlte Hühnerscheiße. Da will man jetzt also alle Gegenstände, die geschütztes Holz beinhalten könnten, weltweit inventarisieren und so mal kurz die Welt retten.

Das macht mir so ein komisches Gefühl im Bauch, das ich schon mehrfach hatte.

- Damals, als in 2006 Seehofer mit seiner Aufstallungspflicht wegen Vogelgrippe brillierte und wir unsere vier (in Worten vier!) Hühner gerade noch so vor verrückt gewordenen Kreisveterinären retten konnten, weil wir sie weiterhin auf die Wiese gelassen hatten. Die Gänse des Nachbarn sind zur Hälfte jämmerlich im Stall verreckt, die andere Hälfte wurde notgeschlachtet. Der hatte sie nämlich - stets treuer Untertan - in den Stall gesperrt, wo sie sich sich nach 14 Tagen gegenseiteig zerissen haben. Gequirlte Hühnerscheiße.

- Damals in 2010, als unsere Freunde aus dem Urlaub zurückkamen und den gesamten altehrwürdigen Pappelbestand (mindestens ein Dutzend) auf deren Bachgrundstück abgeholzt vorfanden. Die Verantworlichen der Gemeinde waren der Meinung, dass die Bäume krank seien und durch Umstürzen den vorgeschriebenen Bachlauf behindern könnten. Die Abholzung duldete leider keinen Aufschub, so dass keine Anhörung des Grundstückbesitzers erfolgen konnte. Gequirlte Hühnerscheiße.

- Damals in 2012, als ich mit meinem Clio Diesel 1,5 dci (4l/100km) nicht mehr nach Frankfurt zur Arbeit rein durfte - Umweltzone. Also bin ich, bis ich einen anderen Kleinwagen hatte, gut 10 Monate mit der Familienkutsche gefahren. (12l/100km, doppelt soviel Parkraum, aber kein Diesel). Gequirlte Hühnerscheiße.

Naja, und jetzt CITES. Und wieder muss der Einzelne springen, um den von irgendwo verordneten, völlig unsinningen Aktionismus zu befriedigen. Und nein - auch wenn es so klingt: Ich bin kein AfD-Wähler und werde es auch nie sein. Aber so Sachen nerven mich.

Aber gut, sei's drum, bilden wir uns ein, dass wir dem Holz etwas Gutes tun. Ihr habt euch ja schon ein wenig mit der Thematik beschäftigt. Ich hätte da ein paar Fragen:
- Wie kann ich die Hölzer meiner Instrumente erkennen? Sind alle dunklen Griffbretter "Palisander" ? Woher weiß ich das Gewicht?
- Meine Instrumente sind zum Teil ohne Seriennummern und ohne Herstellerangabe? Was tun? Fotografieren?
- Ich kaufe und verkaufe relativ häufig gebrauchte Instrumente, aber nur zum Spass und ausprobieren, nicht gewerblich. Was habe ich bei Kauf und Verkauf von privat zu beachten?
- Muss ich mein Testament jetzt immer notariell ändern, wenn ich einen Bass kaufe oder verkaufe? Ich habe ja sonst nichts zu tun, nicht wahr?

Ich sag's doch: Gequirlte Hühnerscheiße.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vor allen Dingen bist Du zu spät dran. Seit 1 3/4 Stunde ist die Deadline für die Vorbesitzanmeldung abgelaufen. Ab jetzt kannst Du nur noch Instrumente mit Palisander verkaufen, für die Du Kaufverträge, Rechnungen oder Quittungen hast, die den Besitz belegen. Oder Du musst es mit Hilfe von Zeugen oder sonstwie im Einzelfall nachweisen.

Also ruf mal im Regierungspräsidium an, was jetzt noch wie geht. Für Dich ist doch auch DA zuständig, oder habe ich das falsch mitbekommen?

Was Dein Testament angeht: das machst Du am besten irgendwann mal, wenn es passt. Oder Du verschenkst die Bässe, die auf jeden Fall bleiben sollen, an Deine Kinder - mit Nutzungsrecht für Dich. So wie man das sonst bei Immobilien macht.
 
Mein Gott was für ein Theater:rolleyes:.

Ich habe die Info bekommen, das nach dem 02.01. es reicht, wenn man an Eidesstatt versichert vor dem 02.01. gekauft zu haben. Mehr weiss ich wenn ich nächste Woche wieder in Deutschland bin.
Ich bin baff erstaunt was hier für eine Hektik und Panik herrscht:rolleyes:.
 

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