Neues von der Cites - Front

Moin hui,
nein, ich suche die Liste an sich.
Ich möchte in der Liste nachschauen ob ich das Holz was ich verwenden möchte safe ist.
Vielleicht übersehe ich den richtigen Link nur, aber für meine Begriffe komme ich immer nur auf Seiten wie deinem Link mit "was müssen sie tun wenn sie damit reisen/verkaufen/im-exportieren/besitzen wollen (z.B. diese da (nicht vollständig!))"
trotzdem schon mal danke dafür.
Alsdenne
 
Moin hui,
nein, ich suche die Liste an sich.
Ich möchte in der Liste nachschauen ob ich das Holz was ich verwenden möchte safe ist.
Vielleicht übersehe ich den richtigen Link nur, aber für meine Begriffe komme ich immer nur auf Seiten wie deinem Link mit "was müssen sie tun wenn sie damit reisen/verkaufen/im-exportieren/besitzen wollen (z.B. diese da (nicht vollständig!))"
trotzdem schon mal danke dafür.
Alsdenne
Kann man doch einfach "googeln", z.B. cites geschützte Holzarten bfn :-)
 

Anhänge

  • Barrierefrei-holzliste-COP-18.pdf
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Wären die Chinesen nur alle arm geblieben.
Jetzt wollen die Mittelständler Fleisch und geschütztes
Holz.
Schlimme Sache.
 
Neues von der CITES II Liste: Fernambuk - Pernambuco - Pau Brasil

=> Könnte für Kontrabassbogenspieler oder Edelbassbesitzer von Relevanz sein

Gerade per E-Mail bekommen, da ich meine Bässe mit Palissandergriffbrett damals gemeldet hatte.
Besonders nett findet man die großzügigen 5 Tage Meldezeitraum :o)

Betreff: Fernambukholz neu in Anhang II CITES - Meldung des Vorerwerbs

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

Musikinstrumente bestehend aus Fernambukholz (Paubrasilia echinata) werden ab dem 23.02.2023 zum CITES-Anhang II hinzugefügt.

Sofern Sie Musikinstrumente aus Fernambukholz haben, ist es aus Nachweisgründen sinnvoll, wenn Sie vorher diese Instrumente hier melden.
Eine solche Meldung von Altbeständen sollte möglichst bis spätestens zum 22.02.2023 erfolgen.

Hierzu genügt die Vorlage einer Auflistung der betreffenden Instrumente, ggf. mit Angabe der Seriennummern.

Zusätzlicher Hinweis: Zur Einfuhr in die EU bzw. Ausfuhr/Wiederausfuhr aus der EU gelten ab dem 23.02.2023 bestimmte Regelungen, welche Sie der Seite des Bundesamt für Naturschutz (BfN), https://www.bfn.de/aktuelle-meldungen/ergebnisse-der-19-cites-vertragsstaatenkonferenz, entnehmen können. Für weitergehende Fragen dazu wenden Sie sich zuständigkeitshalber direkt an das BfN.

Der genaue Wortlaut der noch anstehenden Anpassung des EU-Rechts ist derzeit nicht bekannt. Daher verweise ich bezüglich weiterer Fragen dazu solange auf die oben genannte Internet-Seite des BfN´s.

Mit freundlichen Grüßen

************ ******

REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN

REFERAT 55 - Naturschutz, Recht
 

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