VINTAGE-Bass gefunden! (Ironiemodus an)

So wie ich @DeepThroat verstanden habe, hat er mit dem Hersteller nie darüber gesprochen.
HAtte ich schon oben beschrieben. Aber gerne nochmal:

Beim Kauf wusste ich von den Datumsvermerken auf Halsfuß und Halstasche naturgemäß noch nichts. Ich habe ja Body und Neck nicht als Einzelteile, sondern zusammengebaut als Instrument gesehen und so auch gekauft. Das Teil sah Weltklasse aus und ich bin deswegen von einem mehr oder weniger neuen Instrument ausgegangen. Dass das Instrument schon fast 20 Jahre hinter sich hat, hätte der famose Bassbauer mir UNGEFRAGT mitteilen müssen - so verstehe jedenfalls ich anständiges Geschäftsgebaren.

Als ich das alles per Zufall entdeckte, schrieb er mir, das altes Holz doch ganz toll wäre. Der hat also so getan, als wüsste oder verstünde er gar nicht, worauf sich meine Reklamation gründete.

DT
 
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Ah, also du hast Kontakt zu ihm aufgenommen, er hat das Alter quasi indirekt bestätigt, sieht es aber nicht als Problem. Das ist dann in der Tat schräg.

Nun bleibt die Frage, ob du ein Neu- oder Gebrauchtimstrument gekauft hast, so‘n Trusrod Nut dengelt sich ja nicht von selbst aus. Sprich, ob das Ding schon mal verkauft, benutzt und jetzt „refurbished“ und an dich verkauft wurde.

Dass ein Instrument schon mal 2, 3 Jahre irgendwo hängt ist ne andere Hausnummer als ein 20 Jahre altes Gerät mit vermutlich falscher Wartung als „neu“ zu verkaufen.
 
Das ist dann.......schräg
Ja, finde ich auch.

Dass ein Instrument schon mal 2, 3 Jahre irgendwo hängt ist ne andere Hausnummer als ein 20 Jahre altes Gerät mit vermutlich falscher Wartung als „neu“ zu verkaufen.
Das Teil muss gewiss nicht "vom Vortag" sein. Und der hätte mich informieren MÜSSEN. Nun ja, shit happens.

Vielleicht schicke ich ihm den alten superschönen Hals als Weihnachtsgeschenk. Da findet sich doch bestimmt ein Used Body, wo der dann noch dranpasst..........man soll ja nichts wegwerfen.:evil:

DT
 
I
man soll ja nichts wegwerfen.:evil:

Sound & Drumland in Berlin hatten jahrelang einen Hals als vertikalen Türgriff, statt so einer Eisenstange…
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Moin!

Ich hab mir jetzt wirklich alle! 12 Seiten durchgelesen, geschmunzelt, koppgeschüttelt & festgestellt, daß (wiedereinmalmehr, im wahren Leben, wie digital) hier bloß die eine Seite, beider Beteiligten & dem Wahrheitsgehalt dieser einen völlig abgesehen, zu lesen war. [Edith meint, daß dies mitohne Wertung zu lesen sei.]

Ohne beide Seiten zu kennen, kann nicht objektiv beurteilt werden.

:hat:
 
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Der Erbauer schien überhaupt nicht zu verstehen, dass er natürlich darauf hätte hinweisen müssen, dass das Teil schon 22 Jahre bei ihm gestanden hatte, es also kein Neuteil mehr war.
Was sagt denn das MHD dazu?

Ich bin kein Jurist, aber ohne eindeutig ersichtlichen MHD wird's wohl schwierig werden juristisch zu beurteilen was ist neu, und was ist alt und vergammelt, weil es gefühlt zu lange auf den Kunden gewartet hat?

Ein Neuwagen kann immer noch Neuwagen bleiben obwohl die Serie längst ausgelaufen ist und die übernächste Produktionsserie längst am Laufen ist.
 
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Wer oder was ist MHD? Mindesthaltbarkeitsdatum?

DT
Ja, genau!
ich überlege und sehe gerade in meiner geistigen Vorstellung, rein fiktive Vorstellung, einen unbespielten 64er Jazz Bass in einem Laden hängen.
Ist der jetzt neu, oder ist der alt und der Verkäufer muß(!) zwingend darauf hinweisen dass es sich zwar um keinen neuen Bass im eigentlichen Sinne(?) mehr handelt, der Bass aber dennoch unbespielt ist!

Und was würde der Jurist dazu sagen?
Wobei hier wohl die Gesetzestexte des BGB greifen würden...
 
Ein Neuwagen kann immer noch Neuwagen bleiben obwohl die Serie längst ausgelaufen ist und die übernächste Produktionsserie längst am Laufen ist
Darüber gibt es einen Haufen Gerichtsurteile, wann ein Neuwagen aufhört, ein Neuwagen zu sein.

Und nach zwanzig Jahren ist auch ohne Gerichtsurteil klar, dass die Neuwageneigenschaft endgültig weg ist. Jedenfalls für mich ist das so.

einen unbespielten 64er Jazz Bass in einem Laden hängen.
Dann hätte ich kein Wort hier geschrieben. Ich hätte mir den Bass unter den Arm geklemmt und ihn am nächsten Tag teuer vertickt.

Und von der Kohle hätte ich mir dann einen schönen Neuwagen gekauft - einen echten.

DT
 
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Nach meinem Verständnis ist ein Gegenstand so lange neu so lange er nicht benutzt wird oder anderweitigem Verbrauch unterliegt.
Sofern keine Beeinträchtigungen am Gegenstand durch Lagerung eintreten bleibt Gegenstand neu bis zu seiner erstmaligen Nutzung oder dessen Verbrauch.
 
Der Neuwagen war wohl ein schlechter Vergleich. Bei einem Fahrzeug unterliegen halt trotzdem gewisse Komponenten einer natürlichen Alterung rein nur durch die Standzeit.

Wesentliche Komponenten wie z.B. die Karosse bzw. alle tragenden Teile der Karosserie unterliegen in dem Moment aber keiner Alterung!

Außer dass bei einem Bass vielleicht die Farbe/Lackierung je nach Ausführung ihren Farbton vielleicht etwas verändern könnte?
Aber das sieht man, wenn man das Instrument in Händen hält.
Ein Spannstab rostet jedenfalls nicht durch...
 
Der Gegenstand, von dem hier die Rede war, ist mein Bass und der hatte "Beeinträchtigungen" genug. Ich hatte die am Anfang des Fadens genau benannt.

DT
Wie jetzt, wie meinst du das, dass er die Beeinträchtigungen nicht gehabt hätte als der noch "neu" war?

Mich interessieren nicht die Beeinträchtigungen die der damals womöglich schon hatte, das ist ne komplett andere Baustelle.
Ich meine eher die juristische Frage ob der Hersteller hätte dir sagen müssen in welchem Jahr er den Bass gebaut hat!
Und ich persönlich denke, Nein!
Ob nun 2 Jahre her oder 20 Jahre oder noch länger, das muß er nicht zwingend, es existiert kein MHD ab Fertigstellungszeitraum eines Musikinstruments!
 
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Das ist für mich zunächst noch gar keine juristische Frage - und es wird auch keine.

Das ist für mich zuallererst und alleine mal 'ne Frage des kaufmännischen Anstandes: der hätte mich UNGEFRAGT über ALLE wesentlichen Aspekte dieses Basses informieren müssen. Und zu den wesentlichen Aspekten gehört das Alter.

DT
 
Der Gegenstand, von dem hier die Rede war, ist mein Bass und der hatte "Beeinträchtigungen" genug. Ich hatte die am Anfang des Fadens genau benannt.

DT
Wenn die Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftreten, dann ist der Verkäufer verpflichtet diese zu beheben.
Anders sieht es aus bei zugesprochenen Eigenschaften die das Produkt nicht erfüllt. Aber ich denke, der Verkäufer hat hier nicht behauptet der Bass wäre nicht älter als ein oder vielleicht zwei Jahre?
 

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