witz des tages

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  • #64.921
Arbeitsschutzkleidung schützt gar nicht vor Arbeit... :opa:
 
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  • #64.925
..... einen guten büroschlaf konnte man ja früher am abdruck der buchstabenkugel , von der kugelkopfschreibmaschine , auf der stirn , erkennen .

:whistle:
 
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  • #64.926
Du meinst nen Helm, falls man einschläft, und mit dem Kopf auf den Schreibtisch knallt?
...ich neige nicht "zu drastischen Formulierungen"...:whistle:...

P.:-):bier:
..... einen guten büroschlaf konnte man ja früher am abdruck der buchstabenkugel , von der kugelkopfschreibmaschine , auf der stirn , erkennen .

:whistle:
Während seiner Dienstzeit schläft ein Beamter ein und fällt vom Bürostuhl. Er bricht sich die Nase.

Urteil: Arbeitsunfall! Die Begründung des zuständigen Gerichts überrascht und lässt sicherlich so manchen schmunzeln. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Überarbeitung einschläft und sich dabei schwer verletzt, steht die gesetzliche Unfallversicherung in der Pflicht. (Az.: L 7 U 132/07).
 
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  • #64.930
Es könnte wahr sein und würde sooo vieles erklären.
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  • #64.935
...Beamte haben "grundsätzlich" einen verbrieften Anspruch auf "Arbeitsschutzkleidung"... - ...im "Amtsdeutsch" auch Kopfkissen genannt...:evil:...

P.:-):D:bier:
..... als nicht mehr aktiver Beamter folgende Richtigstellung meinerseits: nicht Kopf- sondern Stempelkissen. Durch einen entsprechenden (Stempel-)Stirnabdruck hat man sich geoutet!
Früher waren männliche Beamte auch verpflichtet, stets einen Schlips zu tragen. Den musste man in der mittigen Schreibtisch-Schublade des Holzschreibtisches einklemmen (als Sicherungsmaßnahme, dass man beim Einschlafen nicht vom Stuhl kippt und sich schwer verletzt)..... ;-)
 
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  • #64.936
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