Zitat:Original erstellt von: moJoe
EvilEmpire - diesem Forum fehlt es an einem Urheberrechtler - verlässliche Antworten zu dem Themengebiet sind rar.
Man braucht kein Urheberrechtler zu sein, um diese Frage beantworten zu können.
1. 70 Jahre nach dem Tod eines Künstlers werden dessen Verwertungsrechte Allgemeingut, jeder kann sie benutzen. Das wusste ich jetzt so, ließe sich aber auch schnell ermitteln. Durch diese Regel konnte z. B. auch Phil Collins schön im Klassikbereich klauen, ohne einen Pence abzuführen.
2. muss also herausgefunden werden, von wem der Song ist und wann der gelebt hat. Das verrät uns Wikipedia in maximal 2 Schritten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland dort unter Nationalhymne geguckt und
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschlandlied angeklickt. Dort finden wir
Zitat:
Die Melodie stammt von Joseph Haydn, der sie 1797, zur Zeit der Napoleonischen Kriege, als Kaiserhymne („Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“) für Kaiser Franz II. (Heiliges Römisches Reich) komponierte.
[...]
Haydn soll dazu Teile der kroatischen Volksweise Stal se jesem verwendet haben.
Ich glaube kaum, daß der gute Haydn älter als ca. 150 Jahre wurde, wer will, kann sich das natürlich noch genauer nachgucken. Desweiteren hat bereits er offensichtlich bereits zumindest tlw. auf Public Domain zurückgegriffen.
Aufpassen muss man natürlich bei den Spitzfindigkeiten: u.U. könnte auch ein bestimmtes Arrangement einem eigenen Urheberrecht unterliegen, andererseits könnte soetwas vielleicht auch grundsätzlich Allgemeingut sein.
Wie auch immer, so lange ihr nicht einfach ein aktuelles Arrangement 1:1 nachspielt, sondern Euch bei der Melodie z. B. an der Midi-Datei auf Wikipedia orientiert (
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/25/Das_Lied_der_Deutschen.mid), solltet ihr 0,0 Probleme bekommen. Außer vielleicht wg. Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, § 90 a StGB, allerdings dürfte das locker von der künstlerischen Freiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein. Siehe auch das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Song "Deutschland muss sterben" der Band Slime (www.slime.de bzw.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20001103_1bvr058100.html)
hoffe, geholfen zu haben [
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