Liebes Forum!
zu meiner Frage habe ich (weder hier noch sonstwo im Internet) keine vernünftige Antwort gefunden, deshalb frage ich einfach mal euch in der Hoffnunge, dass ihr mir helfen könnt.
Wenn man sich einen Bass bauen lässt, also so ne richtige Sonderanfertigung, dann gilt grundsätzlich, dass diese vom Rückgaberecht ausgeschlossen ist.
Aber was ist denn, wenn die Sonderanfertigung Mängel aufweist? Wenn also beispielsweise der Bass vermackt ist, die Farbe nicht die gewünschte ist oder grundsätzlich einfach nicht den Kundenwünschen entsprochen wurde?
zu meiner Frage habe ich (weder hier noch sonstwo im Internet) keine vernünftige Antwort gefunden, deshalb frage ich einfach mal euch in der Hoffnunge, dass ihr mir helfen könnt.
Wenn man sich einen Bass bauen lässt, also so ne richtige Sonderanfertigung, dann gilt grundsätzlich, dass diese vom Rückgaberecht ausgeschlossen ist.
Aber was ist denn, wenn die Sonderanfertigung Mängel aufweist? Wenn also beispielsweise der Bass vermackt ist, die Farbe nicht die gewünschte ist oder grundsätzlich einfach nicht den Kundenwünschen entsprochen wurde?