Mangelhafte Sonderanfertigung

OutOfBodyBass

OutOfBodyBass

Member
Beiträge
76
Ort
DE
Bassix
ß240
Liebes Forum!

zu meiner Frage habe ich (weder hier noch sonstwo im Internet) keine vernünftige Antwort gefunden, deshalb frage ich einfach mal euch in der Hoffnunge, dass ihr mir helfen könnt.

Wenn man sich einen Bass bauen lässt, also so ne richtige Sonderanfertigung, dann gilt grundsätzlich, dass diese vom Rückgaberecht ausgeschlossen ist.
Aber was ist denn, wenn die Sonderanfertigung Mängel aufweist? Wenn also beispielsweise der Bass vermackt ist, die Farbe nicht die gewünschte ist oder grundsätzlich einfach nicht den Kundenwünschen entsprochen wurde?

 
das hängt davon ab, wie genau bzw. detailiert der (schriftliche!!) Kundenauftrag ausformuliert war.

Sollte das Endegebnis nachweislich von der vereinbarten Qualität abweichen, liegt ein eindeutiger Verstoß gegen den Werklieferungsvertrag vor.

Du musst dem Gitarrenbauer jetzt 2x Gelegenheit geben nachzubessern. Scheitern beide Versuche, kannst Du Dir überlegen
- Wertminderung
- Wandlung (Geld zurück/Ware zurück)
- evtl. Schadenersatz

Umtausch kommt wohl nicht in Frage.

Sonst guckst du:

http://www.mubk.de/bildungsgaenge/bs/pk/faecher/bw/kap7/bw07_51.htm
 
Zitat:Original erstellt von: allerbest

das hängt davon ab, wie genau bzw. detailiert der (schriftliche!!) Kundenauftrag ausformuliert war.

Sollte das Endegebnis nachweislich von der vereinbarten Qualität abweichen, liegt ein eindeutiger Verstoß gegen den Werklieferungsvertrag vor.

Du musst dem Gitarrenbauer jetzt 2x Gelegenheit geben nachzubessern. Scheitern beide Versuche, kannst Du Dir überlegen
- Wertminderung
- Wandlung (Geld zurück/Ware zurück)
- evtl. Schadenersatz

Umtausch kommt wohl nicht in Frage.

Sonst guckst du:

http://www.mubk.de/bildungsgaenge/bs/pk/faecher/bw/kap7/bw07_51.htm

Vielen lieben Dank für deine schnelle und hilfreiche Antwort Allerbest!
Das hilft mir total weiter
[:-)]

 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist ein ganz normaler Werkvertrag und es gilt das BGB. Du kannst bei Mängeln zunächst mal die Abnahme verweigern. machst Du das nicht und sind die Mängel offenkundig, bist Du danach mit ihrer Rüge ausgeschlossen. Etwas anderes gilt für versteckte Mängel, minderwertiges Material etc. Da unterscheidet sich ein Bass nicht von einem Schrank oder sonst einem Gegenstand.

Wenn die Qualität so schlecht ist, dass das Werk gar nicht abnahmefähig ist, kannst Du anchbesserung verlangen und wenn diese nicht erfolgt auch vom Vertrag zurücktreten, also zurückgeben. Ist aber alles ne Frage des Einzelfalles und kann schlecht pauschal beurteilt werden.

 
@OutOfBodyBass: Hast Du denn ein aktuelles Problem dieser Art?
Wenn ja würde mich interessieren mit wem, da ich mir auch gerade einen Bass bauen lasse.
 
Ja, ich hab momentan genau so ein Problem.

Ich habe den Bass kürzlich erhalten und den Hersteller seitdem leider nicht erreicht, um das Problem anzusprechen. Ich hoffe einfach, dass das ganze "Problem" sich leicht lösen lässt, wollte aber, weil mich das Ganze schon sehr beschäftigt, einfach wissen wie da allgemein meine Rechte in so einem Fall sind, wenngleich ich sehr hoffe, dass es sich einfach lösen lässt.

Solang der Sachverhalt nicht endgültig geklärt ist möchte ich den Hersteller deshalb öffentlich auch momentan nicht nennen (das wäre einfach nicht fair), wenn es dir aber sehr wichtig ist kannst du mir eine PN schreiben.

Wenn die ganze Sache dann durch ist werde ich ohnehin ein ausführliches Review zum Bass schreiben.
Also, drückt mir die Daumen, dass sich alles zum Guten wendet : )
 
Ja, es ging um die Lackierung.

Ich hab heute aber den Hersteller erreicht, er war total freundlich und zuvorkommend. Sobald das endgültig geregelt ist meld ich mich hier nochmal, auch mit nem ausführlichen Review des Basses : )
 

Zurück
Oben Unten