Und nochmal die GEMA

Original erstellt von: rabarvek

Im Prinzip Jain, aber: Angenommen, du trägst traditionelles Hessisches Liedgut zusammen und veröffentlichst diese Noten und Texte in einem Buch. Hast du dann keinen Anspruch auf Erlös aus deiner Arbeit, weil die Lieder mittlerweile Gemeingut sind?

Schon an Deiner Zusammenstellung, aber eigentlich doch nicht an den Liedern selbst. Es ist mehr ne grundsätzliche Frage, wo da ein Strich zu ziehen ist. Ich bin nicht für eine grenzenlose Kommerzialisierung des Lebens.

Von mir aus soll das Familienministerium mal 2 Monate lang ein par Leute Volks- und Kinderlieder transkribieren lassen und diese dann kostenfrei an Schulen und Kitas etc. zum download stellen.

Ich hab auch kein Problem, wenn Eltern z.B. ein Liederbuch für die Kita kaufen sollen, aber es braucht keinen generellen Rahmenvertrag. Das bedeutet nämlich das unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch ein fester Betrag aus Steuermitteln an die Gema abgeführt werden würde. Alles andere steht von der zusätzlichen Belastung der Kindergärten im keinen Verhältnis zu den Lizenzeinnahmen.
 

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