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Cool! Bau ne fette Sandburg mit ner noch fetteren Deutschlandfahne drauf. Wir lieben das an den Deutschen...
PflasterA propos Bunker:
"Hast Du schon gehört, dass sie Bernie aus dem Golfclub ausschließen wollen?"
"Nein, wieso denn?"
"Er hat die neue Sekretärin im Bunker an Loch 11 beglückt."
"Und wegen dieser Lappalie wollen Sie ihn ausschließen?"
"Natürlich nicht! Aber er hat den Sand hinterher nicht glatt gezogen!"
In Rätseln er spricht.Pflaster
Da wird aber für die Sandburg bitte erstmal ordentlich das Fundament ausgeschachtet. Dann ein Bodengutachten, 50cm Tragschicht aus 0/56 Mineralbeton und dann ein bewehrtes Stahlbetonfundament in C25/30 mit Expositionsklasse für Meersalzbelastung.
Mindestens bis in die 60er war das so, wahrscheinlich noch länger. Aus gleicher Zeit:Wer kauft Kondome in der Apotheke?
Und da ist noch nicht mal die Förmchen- Klassifizierung und Anwendung adäquat dargestellt...für einen Sandburgenbau benötigt man zunächst einen qualifizierten Bauingenieur, der dem (meist jünglichen) Architekten verständlich machen kann, dass Sand nicht in / an der Luft verankert werden kann (und zwar unabhängig von der Güte des Entwurfes), da eine Sandburg gemäß DIN EN 13814 und DIN EN 13782 zwar als vorübergehende Bauten gelten, aber nicht als "fliegende Bauten" laut Definition einzustufen wären...... - ...und bei dem Fundament wäre ich mir auch nicht so sicher......(Expositionsklasseneinstufung: XC4 / XS1 / XF4 / XA2 - WA) - ich schätze, dafür braucht es eher einen Beton C35/45 (entsprechend DIN EN 1992-1-1) ...(also "Bunkerbeton" für die Gründung einer Sandburg)...
Zudem ist laut (gründlich eruiertem und vermutlich vermutenden) Baugrundgutachten in Schwemmgebieten eine "Pfahlgründung" zu empfehlen, da setzungsunempfindlich (und zusätzlich "Auftriebssichernd" - bei Sturmfluten beispielsweise)... - ...zusätzlich ist selbstverständlich die DAfStB - Richtlinie "wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" zu nennen.
Bei grundsätzlicher Beachtung aller Vorschriften ist also die Errichtung einer Sandburg wirtschaftlich nicht darstellbar, zumal der Abbruch der Gründung am Ende des Tages nur noch mit schwerem Gerät erfolgen kann und die Neubaukosten deutlich übersteigen dürfte...
Sollte sich im Rahmen des Küstenschutzes die Erhaltung der Gründung jedoch als vorteilhaft erweisen, so können diesbezüglich Fördermittel beantragt werden:
..."...Sie erhalten die Förderung für
- den Neubau und die Verstärkung von Hochwasserschutzwerken einschließlich notwendiger Wege (Deichverteidigungs- und Treibselräumwege),
- Sperrwerke und sonstige Bauwerke in der Hochwasserschutzlinie,
- Buhnen, Wellenbrecher und sonstige Einbauten in See,
- Sandvorspülungen, soweit sie für den Küstenschutz erforderlich sind,
- Uferschutzwerke,
- die Verstärkung der Warftkörper als zentraler Siedlungs- und Wirtschaftsraum in Kombination mit baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen an Gebäuden,
- konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie infolge von Küstenschutzmaßnahmen durchzuführenden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, in Einzelfällen bis zu 95 Prozent.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein..."...
MfG P. (n.D.v.)![]()
Man kann über die Deutschen sagen, was man will, aber wir hinterlassen in anderen Ländern einen nachhaltigen Eindruck...„In jedem Land der Welt wird man freundlich empfangen – es sei denn, die Deutschen waren schon mal da.“
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