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Aber die derzeit in Deutschland nicht verfügbaren Produkte wurden hier ja schon in Verkehr gebracht. Damit sollten die notwendigen Richtlinien schon erfüllt gewesen sein. Wenn dann ein anderes Bauteil an einer bestimmten Stelle verwendet wird, dann muss man nach meinem Wissen nicht das ganze Produkt neu prüfen, da das Bauteil ja z.B. nur von einem anderen Hersteller kommt.
Das wundert mich auch an der ganzen Sache. Aguilar, Genzler usw verkaufen ja auch munter weiter. Und Mesa Boxen kommen ja auch nicht mehr an.
 
Wenn sich Richtlinien oder Normen ändern, dann muss man die nach einer gewissen Übergangszeit diese auch erfüllen wenn man weiterhin seine Produkte verkaufen will.
 
Aber die derzeit in Deutschland nicht verfügbaren Produkte wurden hier ja schon in Verkehr gebracht. Damit sollten die notwendigen Richtlinien schon erfüllt gewesen sein. Wenn dann ein anderes Bauteil an einer bestimmten Stelle verwendet wird, dann muss man nach meinem Wissen nicht das ganze Produkt neu prüfen, da das Bauteil ja z.B. nur von einem anderen Hersteller kommt.
Schon richtig. Rein technisch/rechtlich dürfte das kein Problem sein. Hängt natürlich auch von den Vertriebsstrukturen und hiesigen Vertriebspartnern ab. Wenn ab und an aufgrund von anfälligen Bauteilen Garantiefälle auftreten dürfte das für Händler in Europa auch kein Problem sein. Schon garnicht für die beiden großen wie T und MS. Als mein Mesa Boogie wegen einer schadhaften Platine die Grätsche gemacht hat, hat der Store das Teil ohne zu Murren auf Garantie bei einem Vertragspartner in Süddeutschland reparieren lassen. Ich würde mal sagen, denen ist ein Kunde mehr oder weniger auch ziemlich egal. Kleinere Geschäfte dürfte die Kundenbindung schon wichtiger, um es mal so zu formulieren, Überlebenswichtig sein. Und wenn sich diverse Hersteller schwer tun vollumfängliche Gewährleistung für Produkte zu garantieren, würde ich als Händler auch erstmal abwarten.
An dieser Stelle noch einmal ganz kurz die Story zu meinem Phil Jones-Top: Das Ding hat eine automatische Mute-Schaltung. Wenn das Gerät eine gewisse Zeit kein Signal vom Bass bekommt, schaltet es ab. Ziemlich blöd, wenn auf der Bühne eine längere Ansage kommt, musst du erstmal herzhaft eine Saite anschlagen, bevor das Gerät wieder betriebsbereit ist. Meine Anfrage bei PJ wurde zunächst mit dem auf Hinweis Complience abgebügelt. Habe dann einen Techniker von denen ans Rohr gekriegt, der mir bestätigte, dass die Funktion ziemlich bescheuert wäre, allerdings in bestimmten Ländern gefordert wäre!? Nach langem hin und her hat er mir dann doch einen Schaltplan geschickt, mit dem Hinweise Topsesecret. Es musste nur ein Schuhstecker gelöst werden und die automatische Mute-Funktion war Geschichte.
Und was lernen wir daraus: bestimmte internationale Bestimmungen sind nicht nachvollziehbar, zumindest nicht für uns Mitteleuropäer. Aber Komplex und behindern, nicht nur unser Kaufinteresse. Obwohl, unser TÜV gibt mir auch immer wieder mal Rätsel auf ... :nix:
 
Bei dem hier angesprochenen Sachverhalt geht es um das Erfüllen länderspezifischer Normen. Das hat jedoch nichts mit Garantiefall für den Endkunden zu tun, sondern einzig und allein mit den technischen Voraussetzungen dafür, dass man seine Geräte im EWR überhaupt inverkehrbringen darf.
Für Mesa Boogie bedeutet das mindestens:

-> LVD (low voltage directive; 2014/35/EU)
-> WEEE (waste electrical and electronic equipment directive; 2012/19/EU)
-> REACH (registration, evaluation, authorisation and restriction of chemicals; EC 1907/2006)
-> RoHS (restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment directive; 2011/65/EU)
-> technischer Standard für die RoHS Dokumentation (EN IEC 63000:2018D
-> EMV-Richtlinie 2014/30/EU
...

Da wir in der EU Staatenautonomie haben, gibt es für jede dieser Direktiven eine nationales Gesetz. Als Hersteller reicht es nicht, dass Du im Herstellland die entsprechenden Normen und Gesetze erfüllst, sondern eben die in dem Land, in dem Du etwas verkaufen willst.
In der Realität zum Beispiel: Teilnahme an jedem einzelnen Dualen System für Rücknahme und Recycling.
Meine Vermutung ist: Bisher wurde ein bisschen auf die ganzen EU Vorschriften geschissen, aber seit Gibson mit dabei ist heißt es: Ne Jungs, das können wir nicht einfach so laufen lassen.

By the way: Oben genannte Normen und die damit verbundenen Pflichten für Hersteller gelten ab Stückzahl 1 und müssen erfüllt werden BEVOR etwas verkauft wird.
 
Und Deutschland wundert sich, warum es im Weltgeschehen ein immer kleineres Licht wird?
Leider besteht mein Berufsleben daraus, auf die Einhaltung von Normen und Gesetzen zu achten. Aber immer öfter frage ich mich, was der ganze Kram eigentlich bezwecken soll. Oftmals sind das s.g. Papiertiger. Hauptsache man hat irgendeinen Schriebs irgendwo in den Akten. Lesen/überprüfen wird das eh niemand.
 
So weit ich mich noch richtig erinnere, für elektrotechnische Produkte ab Stückzahl 2.
Einzelanfertigungen bedürfen keinem Zulassungsverfahren um innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden zu dürfen.
Für die Kopie der Einzelanfertigung, also Stückzahl 2, da sieht das dann schon ganz anders aus.

Wenn man es genau nimmt, der Max Weber hätte damals für seine Mywatt Amps (ab Stückzahl 2) eigentlich ein Zulassungsverfahren entsprechend CE-Konformität bzw. deren Richtlinien benötigt.

Den Hinweis dazu findet man z.B. in der Maschinenrichtlinie. Eigentlich geht es darin speziell um den Sondermaschinenbau, daneben dann aber auch um elektrotechnische Erzeugnisse da diese häufig (bzw. fast immer) ein Bestandteil der technischen Ausrüstung einer (Sonder-)Maschine sind.
 
@disssa Da muss ich Dir widersprechen. Zum einen hat das nichts mit Deutschland alleine zu tun, sondern mit dem gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, also beispielsweise auch der Schweiz. Und: WEEE hat ganz reale Konsequenzen -> Teilnahme am Dualen System, Mengenmeldung der inverkehrgebrachten Produkte, Rücknahme und Recycling. Wird mittlerweile auch über die Landesgrenzen der einzelnen Staaten im EWR verfolgt und geahndet.
Was die einzelnen Produktnormen angeht: Natürlich geht es am Ende des Tages um Absicherung des Schadenfalls, damit eine Versicherung einspringt. Die Eigenerklärung (CE) ist hierbei eigentlich sehr zuvorkommend. DU versicherst, dass Dein Produkt allen betroffenen Normen und Richtlinien genügt und das wird Dir ersteinmal geglaubt. Der Gegenentwurf wäre so etwas, wie "UL listed". Kannst ja mal schauen, was es kostet, UL Zertifizierung in USA für Dein Produkt zu bekommen...

Bei der Umsetzung, insbesondere von WEEE, würde ich mir auch eine EU-weite Lösung wünschen, anstatt der unhandlichen Umsetzung auf Einzelstaatenbasis. Ist aktuell nicht, kommt aber vielleicht noch.

@E-A-D-G Maschinenrichtlinie ist wieder ein ganz anderer Bereich, der hier überhaupt nicht greift. Auch Einzelanfertigungen von Pedalen, Verstärkern, was-weiß-ich, fallen unter die CE Kennzeichnungspflicht mit allem, was dann dazu gehört.
 
Weil genug Dullis gesagt haben: Wird schon passen. Dann ist irgendwas, oder irgendwer kaputt gegangen und der Gesetzgeber hat gesagt: Ne Du, lass mal. Wenn das ohne nicht geht, müssen wir da mal ein paar Spielregeln festlegen.

Über Sinn und Unsinn mancher Richtlinie / Norm / .. lässt sich sicher diskutieren. Das ändert allerdings nichts an dem Fakt, dass es aktuell nun einmal so ist, wie es ist.
 
@disssa Da muss ich Dir widersprechen. Zum einen hat das nichts mit Deutschland alleine zu tun, sondern mit dem gesamten Europäischen Wirtschaftsraum,
Zum einen stimmt das, was du da schreibst. Jedoch gibt es bei fast allen EU-Normen Sonderregelungen für einzelne EU-Mitgliedsländer, die tlw. recht stark von der eigentlichen Regelung abweichen. Ich habe nur das Gefühl, das Deutschland ganz pflichtgehorsam die ursprüngliche Norm einhalten möchte und daher jegliche Abweichung ahndet.
Andere Länder pfeifen auf den Quatsch, den sich "Brüssel" da mal wieder am Bürotisch abseits jeglicher Realität ausgedacht hat.
Und ja, es ist geltendes Recht/Gesetz, welches wir einhalten müssen. Ich schrieb ja schon, ein Großteil meines Broterwerbs besteht daraus, darauf zu achten...
 
Und Deutschland wundert sich, warum es im Weltgeschehen ein immer kleineres Licht wird?
Leider besteht mein Berufsleben daraus, auf die Einhaltung von Normen und Gesetzen zu achten. Aber immer öfter frage ich mich, was der ganze Kram eigentlich bezwecken soll. Oftmals sind das s.g. Papiertiger. Hauptsache man hat irgendeinen Schriebs irgendwo in den Akten. Lesen/überprüfen wird das eh niemand.
Nun ja, wenn es keine Normen gäbe, es würden vermutlich sehr viele dann machen und treiben wie es ihnen am besten passt und gefällt.
Insbesondere bei kleineren Firmen sehe ich da durchaus jede Menge "Potenzial".

Andererseits, Normen sin kein "Allheilmittel" um vor dem Richter stets Recht zu bekommen. Normen lösen zwar eine sogenannte "Vermutungswirkung" aus (ein juristischer Begriff), der Schuß kann im Einzelfall aber sogar nach hinten los gehen.
Z.B. dann wenn Normen stur eingehalten werden, und sie im "Sonderfall" genau das Gegenteil dessen bewirken können was sie eigentlich verhindern sollen.

Bei Geräuschemission kann das z.B. sehr schnell gehen wenn die anhängige Norm stur eingehalten wird, ohne zu verstehen was sie eigentlich wirklich aussagt.
Ich sag dazu nur so viel, die dB(A) Messung z.B. ist rein technisch gesehen ne lausige Krücke die nur in eher in seltenen Anwendungsfällen eine verlässliche Aussage über Geräuschemission zulässt.
Weltweit anerkannter Industriestandard ist sie dennoch. Es gibt dennoch Bereiche (z.B. Telekommunikation) in dem sie wegen ihrer bekannten Schwächen NICHT angewendet wird!
 

Kannst Du da bitte mal eine entsprechenden Quelle für nennen?
Ich kenne bisher keine anwendbare Ausnahme, würde mich aber natürlich sehr interessieren.
Soweit mir bekannt ist, fällt jedes elektro(nische) Produkt unter die Kennzeichnungspflicht, sowie WEEE und Co.
'ne Bassgitarre ist übrigens als Elektrogroßgerät zu klassifizieren. ;-) The more you know..
 
Kannst Du da bitte mal eine entsprechenden Quelle für nennen?
Das war damals irgend so ein dicker Wälzer bzw. "Leitfaden" zur Maschinenrichtlinie. Und ein Kapitel darin behandelte ganz allgemein elektrotechnische Erzeugnisse als Bestandteil der Maschinenausrüstung.

Angenommen ich würde einen Röhrenverstärker bauen, den könnte ich jederzeit in Verkehr bringen ohne dass es einer CE-Kennzeichnung bedarf.
Und das mit "in Verkehr bringen" dann nicht nur der Verkauf gemeint ist, sondern bereits der Umstand genügt dass ich meinen eigenen selbstgebauten Verstärker auf der Bühne nutze, der Verstärker damit dann bereits "in Verkehr gebracht" wäre, ich denke, das weisst du auch.
 
das mit "in Verkehr bringen" dann nicht nur der Verkauf gemeint ist, sondern bereits der Umstand genügt dass ich meinen eigenen selbstgebauten Verstärker auf der Bühne nutze, der Verstärker damit dann bereits "in Verkehr gebracht" wäre, ich denke, das weisst du auch.
Tatsächlich ist die Definition der Inverkehrbringung // Bereitstellung nach dem Blue Guide der EU von 2016:

"Das Inverkehrbringen eines Produkts setzt ein Angebot oder eine (schriftliche oder mündliche) Vereinbarung zwischen zwei oder mehr juristischen oder natürlichen Personen in Bezug auf die Übertragung des Eigentums, des Besitzes oder sonstiger Rechte hinsichtlich des betreffenden Produkts nach dessen Herstellung voraus." (S.18 )

"In folgenden Fällen handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen:
  • wenn das Produkt für den Eigenbedarf hergestellt wurde. Einige Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfassen jedoch auch für den Eigenbedarf hergestellte Produkte;
  • wenn das Produkt von einem Verbraucher bei einem Aufenthalt in einem Drittland erworben wurde und von diesem Verbraucher für seinen persönlichen Gebrauch in die EU eingeführt wurde;
  • wenn ein Hersteller aus einem Drittland ein Produkt seinem in der Union niedergelassenen Bevollmächtigten überlässt, den er damit beauftragt hat, dafür zu sorgen, dass das Produkt die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt;
  • wenn das Produkt als Durchfuhrware aus einem Drittland in das Zollgebiet der EU eingeführt wurde, in Freizonen, Freilagern oder Zolllagern gelagert oder anderen besonderen Zollverfahren (vorübergehende Verwendung oder aktive Veredelung) unterzogen wurde;
  • wenn das Produkt in einem Mitgliedstaat für den Export in ein Drittland hergestellt wurde (dies betrifft z. B. Bauteile, die einem Hersteller zum Einbau in ein in ein Drittland auszuführendes Endprodukt bereitgestellt werden);
  • wenn noch als in der Herstellungsphase befindlich erachtete Prototypen zu Erprobungs- oder Validierungszwecken übertragen werden;
  • wenn das Produkt unter kontrollierten Bedingungen auf Fachmessen, Ausstellungen oder Demonstrationsveranstaltungen gezeigt wird oder
  • wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers (oder seines in der Union niedergelassenen Bevollmächtigten) oder des Einführers befindet, wo es noch nicht bereitgestellt wird, also nicht für Handel, Verbrauch oder Verwendung zur Verfügung steht, sofern die anzuwendenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union keine anderslautenden Bestimmungen enthalten." (S.19)
Mit diesem Leitfaden zur Maschinenrichtlinie meinst Du wahrscheinlich: Diese Publikation.
Ja, es gibt gewisse Ausnahmen, die sich auf handwerkliche Tätigkeiten beziehen -> Elektroinstallation am Bau.
Das wird allerdings kaum von den Pflichten aus WEEE (ElektroG, BattG, VerpackG) entbinden, ganz abgesehen davon, dass die Maschinenrichtlinie schlicht gar nichts mit Verstärkern, oder Effektpedalen zu tun hat.
Die Maschinenrichtlinie definiert eine Maschine als:

"eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft aus-gestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind;" (Artikel 2)
..sowie Anbauteile und verschiedenes anderes.

Nur, weil es da gewisse Ausnahmen gibt, ist das nicht auf Elektro- und elektronische Produkte übertragbar.
Selbst die früheren Ausnahmen bezüglich Bausätzen, oder funktionalen Baugruppen sind im ElektroG3 nicht mehr vorhanden.

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An dieser Stelle möchte ich mich kurz bei allen entschuldigen, die eigentlich einfach nur über Mesa und geile Verstärker quatschen wollen und jetzt mit Gesetzesblabla zugespammt wurden.
Denke, es macht Sinn, da eher ein neues Thema für auf zu machen und ich versuche mich jetzt hier zurück zu halten. :*
 
[*]wenn das Produkt für den Eigenbedarf hergestellt wurde. Einige Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfassen jedoch auch für den Eigenbedarf hergestellte Produkte;
Sofern das Produkt zu Hause im stillen Kämmerlein benutzt wird ist es (noch) kein in Verkehr bringen.
Anders sieht es aus wenn z.B. der Verstärker bei einem öffentlichen Auftritt auf der Bühne steht.
Angenommen das Ding fängt an zu fackeln und richtet enormen Schaden an...

Anderes Beispiel, und den Fall kenne ich aus eigener Erfahrung. Eine Firma (Sondermaschinenbau) baut eine Hebevorrichtung mit dem Zweck zur internen Verwendung. In dem Moment, wenn die Hebevorrichtung benutzt wird, innerhalb der Firma, wird sie in Verkehr gebracht.
Ganz anders sieht es dagegen aus wenn jemand privat für sich die gleiche Hebevorrichtung baut und einsetzt, dann ist es KEIN in Verkehr bringen.

Wenn ich meinen selbstgebastelten Verstärker auf die Bühne eines Veranstalters stelle, am Ende des Gigs Gage einkassiere, und vielleicht bin ich zudem noch Berufsmusiker, den Richter möchte ich sehen der darin dann nicht "in Verkehr bringen" sieht sondern rein nur die Verwendung für persönliche private Zwecke.
 
Zuletzt bearbeitet:
An dieser Stelle möchte ich mich kurz bei allen entschuldigen, die eigentlich einfach nur über Mesa und geile Verstärker quatschen wollen und jetzt mit Gesetzesblabla zugespammt wurden.
Also ich finde das Thema durchaus interessant. Zumal wir hier als Musiker davon ja unmittelbar betroffen sind, weil wir die geilen Verstärker derzeit nicht mehr (neu) bekommen.
 
Selbst die früheren Ausnahmen bezüglich Bausätzen, oder funktionalen Baugruppen sind im ElektroG3 nicht mehr vorhanden.
So weit ich es verstehe, der Anbieter eines Bausatzes haftet für überhaupt nichts. Dagegen derjenige der den Bausatz zum funktionierenden Produkt zusammenbaut übernimmt automatisch alle Haftung für das Produkt so als wäre er der Hersteller.
Angenommen der Freund baut den Bausatz zusammen, dann wird der Freund zum Hersteller des Produkts, und ihm obliegt im Ernstfall rein juristisch dann auch die Produkthaftung!
 
Also ich finde das Thema durchaus interessant. Zumal wir hier als Musiker davon ja unmittelbar betroffen sind, weil wir die geilen Verstärker derzeit nicht mehr (neu) bekommen.
Guter Punkt!
So weit ich es überschaue, falls man so ein Produkt ohne CE privat erwirbt und "in Verkehr" bringt übernimmt man automatisch die volle Produkthaftung, so als wäre man der Hersteller selbst.

Andererseits, es gibt immer wieder DIY Modifikationen an Verstärkern, besonders beliebt sind Optimierungen an den Lüftern. Im Zweifelsfall würde ich vermuten, Produkthaftung des Herstellers geht in dem Moment erloschen, die Produkthaftung geht dann in vollem Umfang an den ausübenden Hobbybastler über. Oder halt auf demjenigen über der die Modifikation im Auftrag entweder unentgeltlich oder gegen Entgeld vornimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Andererseits, es gibt immer wieder DIY Modifikationen an Verstärkern, besonders beliebt sind Optimierungen an den Lüftern. Im Zweifelsfall würde ich vermuten, Produkthaftung des Herstellers geht in dem Moment erloschen, die Produkthaftung geht dann in vollem Umfang an den ausübenden Hobbybastler über. Oder halt auf demjenigen über der die Modifikation im Auftrag entweder unentgeltlich oder gegen Entgeld vornimmt.
Oder an denjenigen, der ein modifiziertes Teil kauft. Besonders ärgerlich, wenn die Garantie noch nicht abgelaufen ist, ein Schaden entsteht und der Händler deines Vertrauens sagt, njente ...
 

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