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Das habe ich mich auch gefragt. Wahrscheinlich hat @quarkfrosch recht mitWieso hindert der Ausfall des Transformatorenherstellers Mesa daran alle Produkte, also auch Pedale und Boxen in Europa zu verkaufen?
Ich find's trotzdem merkwürdig - andere Hersteller haben dieses Problem doch auch und bringen dennoch was auf den Markt.Compliance Problemen
Geht mir ebenso. Allerdings ist die Compliance-Kiste nicht für jeden Hersteller gleichsam von so großer Bedeutung.Im Falle von etwaigen Produktschäden spielen neben der Haftung auch schlechte PR ein Rolle. Bei hochwertigen Artikeln beispielsweise wiegt Reputationsverlust für den Hersteller ungleich höher als bei preiswerter Massenware.Ich find's trotzdem merkwürdig - andere Hersteller haben dieses Problem doch auch und bringen dennoch was auf den Markt.
Ich denke also nicht, dass die Produktmanager von Mesa-Gibson den europäischen Markt für unwichtig erachten. Vielmehr ist die Frage, welche Juristen bzw. Marketingleute eine Expertise für Europa abgeben. Gerade was Rechtsstreitigkeiten angeht sind Amerikaner extrem vorsichtig. Angesichts der utopischen Regress-Summen in den USA verständlich. Aber auch miese PR mögen sie garnicht. Maßnahmen um den guten Ruf wieder herzustellen kosten eine Menge Kohle. Ist nur mal so eine Idee ...So ganz unwichtig kann der europäische doch nicht sein für Mesa Gibson, oder?

Das wundert mich auch an der ganzen Sache. Aguilar, Genzler usw verkaufen ja auch munter weiter. Und Mesa Boxen kommen ja auch nicht mehr an.Aber die derzeit in Deutschland nicht verfügbaren Produkte wurden hier ja schon in Verkehr gebracht. Damit sollten die notwendigen Richtlinien schon erfüllt gewesen sein. Wenn dann ein anderes Bauteil an einer bestimmten Stelle verwendet wird, dann muss man nach meinem Wissen nicht das ganze Produkt neu prüfen, da das Bauteil ja z.B. nur von einem anderen Hersteller kommt.
Schon richtig. Rein technisch/rechtlich dürfte das kein Problem sein. Hängt natürlich auch von den Vertriebsstrukturen und hiesigen Vertriebspartnern ab. Wenn ab und an aufgrund von anfälligen Bauteilen Garantiefälle auftreten dürfte das für Händler in Europa auch kein Problem sein. Schon garnicht für die beiden großen wie T und MS. Als mein Mesa Boogie wegen einer schadhaften Platine die Grätsche gemacht hat, hat der Store das Teil ohne zu Murren auf Garantie bei einem Vertragspartner in Süddeutschland reparieren lassen. Ich würde mal sagen, denen ist ein Kunde mehr oder weniger auch ziemlich egal. Kleinere Geschäfte dürfte die Kundenbindung schon wichtiger, um es mal so zu formulieren, Überlebenswichtig sein. Und wenn sich diverse Hersteller schwer tun vollumfängliche Gewährleistung für Produkte zu garantieren, würde ich als Händler auch erstmal abwarten.Aber die derzeit in Deutschland nicht verfügbaren Produkte wurden hier ja schon in Verkehr gebracht. Damit sollten die notwendigen Richtlinien schon erfüllt gewesen sein. Wenn dann ein anderes Bauteil an einer bestimmten Stelle verwendet wird, dann muss man nach meinem Wissen nicht das ganze Produkt neu prüfen, da das Bauteil ja z.B. nur von einem anderen Hersteller kommt.

Zum einen stimmt das, was du da schreibst. Jedoch gibt es bei fast allen EU-Normen Sonderregelungen für einzelne EU-Mitgliedsländer, die tlw. recht stark von der eigentlichen Regelung abweichen. Ich habe nur das Gefühl, das Deutschland ganz pflichtgehorsam die ursprüngliche Norm einhalten möchte und daher jegliche Abweichung ahndet.@disssa Da muss ich Dir widersprechen. Zum einen hat das nichts mit Deutschland alleine zu tun, sondern mit dem gesamten Europäischen Wirtschaftsraum,
Nun ja, wenn es keine Normen gäbe, es würden vermutlich sehr viele dann machen und treiben wie es ihnen am besten passt und gefällt.Und Deutschland wundert sich, warum es im Weltgeschehen ein immer kleineres Licht wird?
Leider besteht mein Berufsleben daraus, auf die Einhaltung von Normen und Gesetzen zu achten. Aber immer öfter frage ich mich, was der ganze Kram eigentlich bezwecken soll. Oftmals sind das s.g. Papiertiger. Hauptsache man hat irgendeinen Schriebs irgendwo in den Akten. Lesen/überprüfen wird das eh niemand.
Ich hab mich wohl arg unverständlich ausgedrückt.Maschinenrichtlinie ist wieder ein ganz anderer Bereich, der hier überhaupt nicht greift.
Das war damals irgend so ein dicker Wälzer bzw. "Leitfaden" zur Maschinenrichtlinie. Und ein Kapitel darin behandelte ganz allgemein elektrotechnische Erzeugnisse als Bestandteil der Maschinenausrüstung.Kannst Du da bitte mal eine entsprechenden Quelle für nennen?
Tatsächlich ist die Definition der Inverkehrbringung // Bereitstellung nach dem Blue Guide der EU von 2016:das mit "in Verkehr bringen" dann nicht nur der Verkauf gemeint ist, sondern bereits der Umstand genügt dass ich meinen eigenen selbstgebauten Verstärker auf der Bühne nutze, der Verstärker damit dann bereits "in Verkehr gebracht" wäre, ich denke, das weisst du auch.
Sofern das Produkt zu Hause im stillen Kämmerlein benutzt wird ist es (noch) kein in Verkehr bringen.[*]wenn das Produkt für den Eigenbedarf hergestellt wurde. Einige Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfassen jedoch auch für den Eigenbedarf hergestellte Produkte;
