Neues von der Cites - Front

Meine erste Liste (Gelsenkirchen) umfasste die Punkte
1.) Positionsnummer 2.) Hersteller 3.) Modell 4.) Seriennummer 5.) Besonderheiten (keine Eintragungen vorgenommen)
Keine Fotos


Antwort:
>>Sehr geehrter Herr XY,

hiermit bestätige ich, dass Ihre Musikinstrumente bei mir gemäß Ihrer E-Mail vom 30.12.2016 als „Vorerwerbsexemplare“ registriert wurden.

Eine behördliche „Vorerwerbswarenbescheinigung“ ist für den reinen Besitznachweis nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.

Die weitere Vorgehensweise entnehmen Sie bitte der entsprechenden Internetseite vom Bundesamt für Naturschutz:

https://www.bfn.de/0305_musikinstrumente.html


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

ZY<<

(Liste & Schreiben) dient laut Amt als erbrachter Nachweis und soll in Kopie jedem Instrument mitgegeben werden.

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Mit der zweiten Liste (Bochum) verhält es sich ein wenig anders:
Ich habe aus Ladenzeiten unter anderem noch einen großen Bestand an deutschen Jazz Gitarren, teils ohne Seriennummer.
Die habe ich alle von vorne und hinten photographiert und - wenn möglich - unter Angabe des Herstellers, des Modells und der Seriennummer gelistet.
Leider ist diese Liste nie in Bochum angekommen, hier ist derzeit noch alles offen... .
 
@grdIbrmpf: "die Liste ist nie in Bochum angekommen".....
Von meinen RP-Kollegen hatte ich infohalber erfahren, dass um den Jahreswechsel 2016/2017 über 800 eMails mit Vorerwerbsanmeldungen eingegangen seien (ich hatte seinerzeit eine eMail mit Fotos usw. mit über 16 MB geschickt).
Könnte es bei Dir unglücklicherweise gewesen sein, dass Deine eMail aufgrund eines "überfüllten Postfaches" gar nicht dort eingegangen ist......?
 
Könnte es bei Dir unglücklicherweise gewesen sein, dass Deine eMail aufgrund eines "überfüllten Postfaches" gar nicht dort eingegangen ist......?
Die Mailserver der Ämter haben sehr kleine Postfächer die keine grossen Mails mit jede Menge Bildern empfangen können. Allerdings bekommt man dann in der Regel eine Fehlermeldung.
 
Wenn das Amt meine Liste, die weder Fotos noch Modell nummern enthält gespeichert hätte, oder auch nicht hätte, und das als Vorerwerb anerkennt könnte ich die darin enthaltenen Instrumente auch jetzt erst kaufen.
Ich könnte nun auch ein Dutzend eines der in der Liste aufgeführten Modelle verkaufen die keine Modell nummern haben.
Insofern macht das ganze System für mich weiterhin gar keinen Sinn, zumal das überall in Deutschland völlig unterschiedlich gehandhabt wurde wie man immer wieder liest.
Gelsenkirchen registriert, Dortmund nicht und Darmstadt stellt sogar Bescheinigungen für jedes registrierte Instrument aus.

Einfach ist dee Nachweis des Vorerwerbs ohnehin wenn man eine Rechnung besitzt. Aber auch die wäre beim Fehlen einer Modell nummer, wie das bei Billig Instrumenten oft vorkommt übertragbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte das Thema für mich berteits abgeschlossen, möchte hier aber trotzdem meine Erfahrung mit dem Amt teilen.

Meine Anfrage, nach dem ich keine Antwort oder Eingangsbestätigung für die Registrierung bekam:
Die angefügte Mail habe ich am 31.12. zu Ihnen gesendet und weder eine Eingangsbestätigung, noch sonst eine Rückmeldung erhalten.
Können Sie mir bitte eine Bestätigung zusenden, dass ich die Instrumente legal vor dem 31.12.16 erworben habe?
Oder wie soll ich vorgehen, wenn ich eines der Instrumente in Zukunft verkaufen möchte?
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen

Die Antwort war:
Ihre Mail ist rechtzeitig eingegangen und die von Ihnen gemeldeten Instrumente sind damit hier als Vorerwerbsware registriert. Eine entsprechende Bescheinigung wird nicht per se ausgestellt, sondern nur für den Fall, dass Sie ein Instrument ins außereuropäische Ausland verkaufen möchten, was grundsätzlich über das Bundesamt für Naturschutz in Bonn zu erfolgen hat. Innerhalb Europas ist für den Handel keine Bescheinigung erforderlich, vermerken Sie hierzu lediglich das Datum der Registrierung (das wäre hier der 31.12.2017) auf der Rechnung. Sofern ich also nichts mehr von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie an diesem – kostenpflichtigen – Antrag nicht festhalten.

Was würdet Ihr aus dieser Mitteilung lesen?
 
Wenn das Amt meine Liste, die weder Fotos noch Modell nummern enthält gespeichert hätte, oder auch nicht hätte, und das als Vorerwerb anerkennt könnte ich die darin enthaltenen Instrumente auch jetzt erst kaufen.
Ich könnte nun auch ein Dutzend eines der in der Liste aufgeführten Modelle verkaufen die keine Modell nummern haben.
Insofern macht das ganze System für mich weiterhin gar keinen Sinn, zumal das überall in Deutschland völlig unterschiedlich gehandhabt wurde wie man immer wieder liest.
Gelsenkirchen registriert, Dortmund nicht und Darmstadt stellt sogar Bescheinigungen für jedes registrierte Instrument aus.

Einfach ist dee Nachweis des Vorerwerbs ohnehin wenn man eine Rechnung besitzt. Aber auch die wäre beim Fehlen einer Modell nummer, wie das bei Billig Instrumenten oft vorkommt übertragbar.

Nehmen wir mal an, du musst dich irgendwo wegen irgendwas ausweisen.
Laut Aushang kannst du einen gültigen Pass, Reisepass, Führerschein oder ähnliches vorlegen.
Du hast nur deinen selbstgemalten Bassertreffenausweis, der wird aber akzeptiert.
Statt dich zu fragen, warum der nicht zurückgewiesen wird und die Rechtmäßigkeit der Entscheidung anzuzweifeln:

>>Freu dich doch.<<
beate
 
Zuletzt bearbeitet:

@grdIbrmpf: "die Liste ist nie in Bochum angekommen".....
Von meinen RP-Kollegen hatte ich infohalber erfahren, dass um den Jahreswechsel 2016/2017 über 800 eMails mit Vorerwerbsanmeldungen eingegangen seien (ich hatte seinerzeit eine eMail mit Fotos usw. mit über 16 MB geschickt).
Könnte es bei Dir unglücklicherweise gewesen sein, dass Deine eMail aufgrund eines "überfüllten Postfaches" gar nicht dort eingegangen ist......?

Ja.
 
Das wäre zwar schade, aber wenigstens hast Du doch sicher im Postausgang eine "gesendet"- Meldung, die zeigt, wann die Liste abgeschickt wurde. Bei aller gebotenen Vorsicht hinsichtlich des Themas, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Ämter hier völlig willkürlich handeln (können und dürfen). Im Falle des überfüllten Postfachs ist bei Nachweis des Absendens wohl sinnigerweise mit Kulanz zu rechnen. Alles andere klingt reichlich nach Kafka.
 
Auf der Rechnung meines zuletzt neu erworbenen Bass vom Januar steht, dass er vor dem 1. Januar in die EU eingeführt wurde.
Was machen die Hersteller eigentlich jetzt aktuell? Es kann mir doch niemand erzählen, dass alle momentan verkauften Instrumente schon vor dem 1.1.17 in der EU waren.
 
Auf der Rechnung meines zuletzt neu erworbenen Bass vom Januar steht, dass er vor dem 1. Januar in die EU eingeführt wurde.
Was machen die Hersteller eigentlich jetzt aktuell? Es kann mir doch niemand erzählen, dass alle momentan verkauften Instrumente schon vor dem 1.1.17 in der EU waren.
Das hängt vom Hersteller ab. Wenn innerhalb der EU gefertigt wird, kann es gut sein, dass sich ein Hersteller ausreichend eingedeckt hat.
Wenn es um eines der neuen Epiphone-Modelle geht, würde ich das erstmal nicht glauben. Aber die sind ja auch noch nicht im Handel.
Und wenn der Store jetzt zunehmend weniger Fames im Angebot hat, kann das durchaus mit den Handelsrestriktionen zusammenhängen.
 
Meine Erfahrung mit dem Amt: Beamtenmühlen mahlen langsam (jaja, nichts neues, aber was dann kam hat mich dann doch etwas überrascht).

Am 29.12.2016 meinen Antrag abgeschickt. Lange nichts gehört. Einmal nach ca. 2 Monaten nachgehakt, keiner wusste was. Hatte dann die Sache für mich irgendwann abgehakt. Kam ja nix...

Dann am 14.06.2017 ein Schriftstück der Stadt Mönchengladbach. Den Umschlag noch in den Händen haltend dachte ich noch ich hätte mir irgendwo ein Knöllchen eingehandelt. Nein, es war dann nur die Bestätigung und gleichzeitige Registrierung der von mir gemeldeten Instrumente.
Also fast ein halbes Jahr hat es gedauert... Nur...
 
na die haben sich vermutlich erstmal in Ruhe schlau gemacht und dann richtig gehandelt.
Ist mir jedenfalls lieber als die amtlichen Dampfplauderer von denen man hier reichlich lesen kann. Die Rechtslage nicht im Griff aber dem Bürger einen erzählen ...

Dann am 14.06.2017 ein Schriftstück der Stadt Mönchengladbach. Den Umschlag noch in den Händen haltend dachte ich noch ich hätte mir irgendwo ein Knöllchen eingehandelt. Nein, es war dann nur die Bestätigung und gleichzeitige Registrierung der von mir gemeldeten Instrumente.
ist mir exakt auch so gegangen ...allerdings schon nach deutlich kürzerer Zeit
 

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