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meine Frau weiss bestimmt wo die Sachen sind..... naja, vlt. findest Du sie ja doch noch im Bedarfsfalle....
...hier muss man nur immer vorbeugen.Die Mailserver der Ämter haben sehr kleine Postfächer die keine grossen Mails mit jede Menge Bildern empfangen können. Allerdings bekommt man dann in der Regel eine Fehlermeldung.Könnte es bei Dir unglücklicherweise gewesen sein, dass Deine eMail aufgrund eines "überfüllten Postfaches" gar nicht dort eingegangen ist......?
Die angefügte Mail habe ich am 31.12. zu Ihnen gesendet und weder eine Eingangsbestätigung, noch sonst eine Rückmeldung erhalten.
Können Sie mir bitte eine Bestätigung zusenden, dass ich die Instrumente legal vor dem 31.12.16 erworben habe?
Oder wie soll ich vorgehen, wenn ich eines der Instrumente in Zukunft verkaufen möchte?
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen
Ihre Mail ist rechtzeitig eingegangen und die von Ihnen gemeldeten Instrumente sind damit hier als Vorerwerbsware registriert. Eine entsprechende Bescheinigung wird nicht per se ausgestellt, sondern nur für den Fall, dass Sie ein Instrument ins außereuropäische Ausland verkaufen möchten, was grundsätzlich über das Bundesamt für Naturschutz in Bonn zu erfolgen hat. Innerhalb Europas ist für den Handel keine Bescheinigung erforderlich, vermerken Sie hierzu lediglich das Datum der Registrierung (das wäre hier der 31.12.2017) auf der Rechnung. Sofern ich also nichts mehr von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie an diesem – kostenpflichtigen – Antrag nicht festhalten.
InkompetenzWas würdet Ihr aus dieser Mitteilung lesen?
Wenn das Amt meine Liste, die weder Fotos noch Modell nummern enthält gespeichert hätte, oder auch nicht hätte, und das als Vorerwerb anerkennt könnte ich die darin enthaltenen Instrumente auch jetzt erst kaufen.
Ich könnte nun auch ein Dutzend eines der in der Liste aufgeführten Modelle verkaufen die keine Modell nummern haben.
Insofern macht das ganze System für mich weiterhin gar keinen Sinn, zumal das überall in Deutschland völlig unterschiedlich gehandhabt wurde wie man immer wieder liest.
Gelsenkirchen registriert, Dortmund nicht und Darmstadt stellt sogar Bescheinigungen für jedes registrierte Instrument aus.
Einfach ist dee Nachweis des Vorerwerbs ohnehin wenn man eine Rechnung besitzt. Aber auch die wäre beim Fehlen einer Modell nummer, wie das bei Billig Instrumenten oft vorkommt übertragbar.
@grdIbrmpf: "die Liste ist nie in Bochum angekommen".....
Von meinen RP-Kollegen hatte ich infohalber erfahren, dass um den Jahreswechsel 2016/2017 über 800 eMails mit Vorerwerbsanmeldungen eingegangen seien (ich hatte seinerzeit eine eMail mit Fotos usw. mit über 16 MB geschickt).
Könnte es bei Dir unglücklicherweise gewesen sein, dass Deine eMail aufgrund eines "überfüllten Postfaches" gar nicht dort eingegangen ist......?
Das hängt vom Hersteller ab. Wenn innerhalb der EU gefertigt wird, kann es gut sein, dass sich ein Hersteller ausreichend eingedeckt hat.Auf der Rechnung meines zuletzt neu erworbenen Bass vom Januar steht, dass er vor dem 1. Januar in die EU eingeführt wurde.
Was machen die Hersteller eigentlich jetzt aktuell? Es kann mir doch niemand erzählen, dass alle momentan verkauften Instrumente schon vor dem 1.1.17 in der EU waren.
ist mir exakt auch so gegangen ...allerdings schon nach deutlich kürzerer ZeitDann am 14.06.2017 ein Schriftstück der Stadt Mönchengladbach. Den Umschlag noch in den Händen haltend dachte ich noch ich hätte mir irgendwo ein Knöllchen eingehandelt. Nein, es war dann nur die Bestätigung und gleichzeitige Registrierung der von mir gemeldeten Instrumente.
Ihr seid am Arsch! Aber sowas von!Für die Faulen: was ist das Fazit so in ein bis zwei Sätzen?![]()

