Neues von der Cites - Front

:D Mit Sicherheit. Bei Rio würde ich aber tatsächlich ein CITES 1 Zertifikat empfehlen. Da verstehen die Artenschützer wenig Spaß. Und außerdem klingt das alles schlimmer als es ist. Anruf beim zuständigen Amt (je nach Bundesland verschieden) und nachfragen hilft normalerweise schon weiter.
 
das blödeste an der ganzen angelegenheit für schweizer member:
ein- oder verkauf von bässen auf bassic-kleinanzeigen wird zur risikobehafteten angelegenheit, ausser bei maple-frettboard... (betrifft blöderweise natürlich auch die bucht). gebraucht-angebote mit zertifikat bleiben bis anhin die grosse ausnahme.
Ich habe kürzlich eine Gitarre mit Palisander Griffbrett von der Schweiz nach F verkauft, und es traten keinerlei Probleme bzgl des geschützten Holzes auf. Der Käufer musste aber tiiieeef in die Tasche greifen wegen MwSt und Zollgebühr, was aber mit cites natürlich nichts zu tun.
Wahrscheinlich ist das alles ein wenig wie russisches Roulette. Wenn der zöllner nen schlechten Tag hat wird’s schmerzhaft...
 
Oder man besorgt sich vorher eines, was nicht allzu schwer ist nd hat gar keinen Ärger
 
Bei Rio Palisander soll meinen Informationen es recht heftig sein, ein Zertifikat zu bekommen. Der Handel damit ist vollständig untersagt. Oder irre ich hier? Wie geschrieben, ich meine nicht den normalen Palisander aus Cites II
Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Zertifikat genau dafür da, dass man das Instrument weitergeben darf. Das wichtigste findet man hier: https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/cites/Infoblatt-Dalbergia-nigra-1.pdf. Und wer nicht selbst mit dem Amt reden will, kann sich das auch erledigen lassen. Macht z.B. der Vintage Laden in Oldenburg oder auch Sharksound im Rhein-Main-Gebiet.
 

Sehr interessant, danke! Also scheint bei Reisen, Reperatur etc. doch wieder Verstand eingekehrt zu sein. Zumal die 10kg-Grenze jetzt mal sinnig ausgelegt wird. Rio ist aber auch schon seit Jahren deutlich besser und verständlicher geregelt als CITES II. Da ist noch immer viel Unsicherheit unterwegs....
 
In bezug auf Altbestände ist die Situation auch trotz der Klarstellung unbefriedigend. Irgendwelche Zertifikate und irrwitzige Buchführungspflichten für offensichtlich altes Material zu fordern schießt in meinen Augen weit über das Ziel hinaus, ganz besonders, weil es regelmäßig an den Endverbrauchern hängen bleibt.
 
Hab mir aus Japan einen MIJ Fender Bass gekauft, ging ohne Beanstandung durch den Zoll. Auf der Zollrechnung habe ich dann unten den Kommentar gefunden, daß das Musikinstrument auf Palisander überprüft wurde und augenscheinlich keines verbaut wurde. :bier:
 

Der Mitarbeiter hätte es probegespielt, das Griffbrett mit Dunlop Citrus Öl behandelt, Saitenlage und Intonation eingestellt und es weitergeschickt.
Keine Ahnung, einfach Glück gehabt. Der Verkäufer hätte ein CITES Formular beilegen sollen, das hatte er anscheinend nicht, da keines dabei war. Hätte ich dann nachgefordert.
 
Zuletzt bearbeitet:
weiter oben beschrieben. Beschlagnahmt und auf Kosten des Käufers vernichtet, evt. noch Geldbusse

Das ist weniger dramatisch als dargestellt. Wenn die erforderlichen Dokumente bei der Einfuhr fehlen, kann der Zoll die Lieferung beschlagnahmen. Eine Beschlagnahmung ist kein Eigentumswechsel, d.h. der Zoll hat keine Rechte (Eigentum) an der Lieferung.
Die Lieferung verbleibt dann bis zur Klärung der Rechtslage im Zolllager. Im Einzelfall kann die Lieferung bis zur Klärung auch beim Empfänger verbleiben, dann allerdings mit einem Verfügungsverbot, d.h. man darf die Ware bis zur Klärung nicht verkaufen/veräussern.

Innerhalb eines Monat (kann bis sechs Monate verlängert werden wenn die Erstellungsbehörde länger benötigt) können die Dokumente nachgereicht werden, um die Beschlagnahmung aufzuheben. Können die Dokumente in dem Zeitraum nicht vorgelegt werden, wird die Lieferung nach den Verwertungsrichtlinien des Bundesfinanzministeriums verwertet. Das kann z.b. auch eine Spende an eine Musikschule sein. Alles nachzulesen auf der Zollwebsite.
 
aber wenn Palisandergehalt festgestellt wird und Dokumente auch nachträglich nicht zu beschaffen sind?

Ich hab neulich mit einem Zollmitarbeiter telefoniert und die Antwort ging schon stark in Richtung des letzten posts von @BoogieCaster
 
Na ich gehe mal davon aus das sich der Zollmitarbeiter auch an die Zollregularien halten muss, und da steht nichts von Vernichtung auf Kosten des Käufers nach der Beschlagnahmung. Erstmal muss die Rechtssituation geklärt werden. Erst wenn man keine Bescheinigung dafür bekommen kann (vorher mit dem Verkäufer klären, das dauert in Japan etwa 4 Wochen für die Erteilung) und die Frist verstrichen ist, gehen die Rechte an der Lieferung an den Zoll oder Bund über.
 
Andere Richtung, ich hatte meine Bässe Ende 2016 hier beim Amt für den Bestandsschutz registriert, das wurde auch bestätigt. Da ich aus Platzmangel jetzt einen verkaufen möchte, habe ich die Woche um eine Vorerwerbsbescheinigung gebeten. Der zuständige Mitarbeiter ist sich aber über den Prozess nicht sicher und vermutet, daß er auch ein Gutachten braucht, welcher Palisandertyp (d.h. kein Dalbergia Nigra) verbaut ist, bevor er mir eine Bescheinigung ausstellen kann. Was aus meinen Verständnis für eine Vorerwerbsbestätigung nicht erforderlich ist,

Habt Ihr aktuelle Erfahrungswerte wie das zur Zeit gehandhabt wird, wie sehen die ausgestellten Vorerwerbsbestätigungen aus?
 

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