Neues von der Cites - Front

Ich hab meinen ganzen Mist vorgestern gemeldet, per simpler Bestandsliste und kurz dabei geschrieben wo Palisander / Ebenholz verbaut ist.
Wenn die mehr wollen, habe ich sogar komplette "Dossiers" meiner Bässe :II
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde den Deibel tun und meine palisanderbewehrten Bässe nicht anmelden.

Sind eh' nur zwei mit Palisander, der Rest ist Maple oder Ebenholz.

Grund: ich darf sie dann ohne Bescheinigung nicht mehr verkaufen.

Ist doch geil! Bestes Argument für Instrumentenanhäufung .... :bier:
 
Ich hab die Liste inkl. Seriennummer bei uns an die entsprechende Stelle (Naturschutz) gemailt und dann angerufen und gefragt ob es passt, die wollten aber zu der Liste noch jeweils wissen welche Dalbergia Art verbaut ist. Da passe ich erstmal und warte ab bis da etwas mehr Routine eingekehrt ist und die den Prozess im Griff haben, rechtzeitig gemeldet hab ich das ja.
Das bei meinem '97 CIJ Fender, den 80er Aria und Kawai Bässen Rio verbaut sein könnte halte ich eher für unwahrscheinlich.
 
Nein, Rio ist nicht verbaut, das hättest du ja sonst bereits angemeldet! Daher meldest du alles als Dalbergia spp an. Die genaue botanische Unterart anzugeben dürfte für dich unmöglich sein. So seh ich das.
 
Bei uns in BW kann eine sogenannte "Vorerwerbsbescheinigung" bei den Regierungspräsidien beantragt werden. Ich hatte am 26. Dezember eine Liste aller meiner Gitarren und Bässe -mit Bemerkung bei welchem eventuell Tropenholz welcher Art auch immer verbaut sein könnte, und der Seriennummer dort hingemailt und hatte am 28.12. bereits die Vorerwerbsbestätigung per Email mit dem Hinweis, dass bei Verkauf des Instrumentes vermerkt werden muss welches Tropenholz in ca. welche Menge (z.B. Griffbrett aus 120 Gramm Dalbergia latifolia) verbaut ist. Das war´s, damit ist der Besitz vor 02.01.2017 nachgewiesen. In die Schweiz nehme ich nur noch "blonde" Instrumente mit. Ich kann nur raten: schnell noch ein Mail an die Registrierungsstelle mit den Seriennummern. Schadet nichts, kein großer Aufwand und vermeidet nachträglichen Aufwand für Nachweise.
Nun rutscht mal schön!
 
Unvollständiges Zitat oder schwammige Aussage des zitierten?

"mit dem Hinweis, dass bei Verkauf des Instrumentes vermerkt werden muss welches Tropenholz in ca. welche Menge (z.B. Griffbrett aus 120 Gramm Dalbergia latifolia) verbaut ist"

Wo genau soll vermerkt werden?
 
Auf einem Kaufbeleg / einer Rechnung zwischen Verkäufer und Käufer, auf welchem auch Hersteller, Modell und Seriennummer vermerkt sein sollte.

Hier der Auszug aus der Bestätigung des Regierungspräsidium Freiburg:


hiermit bestätigen wir die Anmeldung Ihrer Gitarren. Die fristgerechte Anmeldung wird als Vorerwerb registriert.

Weitere Infos zum Nachlesen finden Sie unter http://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html


Wenn Sie ein Instrument aus dem gemeldeten Bestand verkaufen, vermerken Sie auf Ihrer Rechnung zusätzlich zu den Hersteller- und Modellangaben, aus welchem Holz das Instrument hergestellt wurde und dass es sich dabei um Holz handelt, das vor der Unterschutzstellung erworben wurde.

z.B.


Griffbrett aus 120 Gramm Dalbergia latifolia,


wurde vor der Unterschutzstellung erworben und


ordnungsgemäß am 25.12.2016 beim Regierungspräsidium Freiburg gemeldet.



Bei Erwerb nach Unterschutzstellung benötigen Sie vom Verkäufer einen Herkunftsnachweis. Das kann eine Bestätigung sein, dass es sich um gemeldeten Altbestand handelt oder bei importiertem Holz um die Kopie der Einfuhrgenehmigung.
 
Habe in Bonn angerufen: das Gesagte gilt natürlich auch für alle anderen Gegenstände im Haushalt, die Anteile der besagten Hölzer enthalten.
 

Hallo, wie geht man die Sache an ? Gibt es da einen Antrag bzw. Download ? Was ist wenn ich keine Rechnung für Instrumente habe weil z.B. Privatkauf ?
 
Hi, ich bin im Begriff, dies hier abzuschicken:
Anhang: PDF der Instrumentenliste (Position/Hersteller/Seriennummer/Besonderheiten = siehe Link Gitarre & Bass)

Name
Straße
Stadt
Tel.:
mail

An das (zuständiges Amt einsetzen, zur Not beim Bundesamt in Bonn erfragen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesamt für Naturschutz in Bonn hat mir Sie als die für mich zuständige Behörde genannt.
Daher anbei eine Liste von zum Stichtag 31.12.2016 in meinem Besitz befindlicher Instrumente,
die Anteile von laut CITES II geschützten Holzarten (wie Dalbergia ssp., Kosso, Bubinga)
enthalten könnten. Ich bitte um Eingangsbestätigung meines Schreibens und die entsprechende/n
Vorerwerbsbescheinigung/en. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
XYZ

Hoffe, damit helfen zu können. Und nicht vergessen:
=> Stichtag: vor dem 02.01.2017
Gruß grumpf
 
Hallo,

ich habe heute auch das Formular mit meinen aufgeführten Instrumenten an das
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gesendet, mit der Bitte mich über die weiteren Schritte für den Erhalt der Zertifikate zu kontaktieren.
Mal sehen was passiert????
Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr :bier:bass-guitar
 
Hallo,

ich habe heute auch das Formular mit meinen aufgeführten Instrumenten an das
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gesendet, mit der Bitte mich über die weiteren Schritte für den Erhalt der Zertifikate zu kontaktieren.
Mal sehen was passiert????
...

Hoffentlich bekommst du deine Eingangsbestätigung, die als Nachweis dienen kann und nicht nur die Auskunft, welches das tatsächlich zuständige Amt ist: nämlich eine Untere Landschaftsbehörde...
Kuck lieber in die Gitarre-Bass-Liste und schicke das ganze noch mal an die richtige Stelle: per FAX oder mail.
 
Ich finde das Vorgehen in Summe übrigens absolut gut. Endlich wird mal etwas Druck auf die Hersteller ausgeübt, sich über die verwendeten Materialien etwas mehr Gedanken zu machen. Kann doch nicht sein, dass Raubbau und illegale Rodungen von Massenherstellern unsterstützt werden.

Im Gegensatz dazu und passend zu dem Thema finde ich das eine sehr schöne Aktion von Marleaux:
http://www.regio-tone-wood.com/

Grüße,
Dale.
 
Also ich habe von der, bei mir zuständigen Naturschutzbehörde, die Auskunft bekommen, dass ich als Privatmann, innerhalb der EU nichts zu unternehmen bräuchte, solange das verwendete Holz keine 10kg überschreitet. Und das dürfte ja wohl bei keinem Bass der Fall sein. Komplizierter wird es allerdings für gewerblichen Handel
 

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