The Rickenbacker Home

Ich nehme grundsätzlich meinen Bass wieder aus dem Proberaum mit nach Hause
ja, mache ich grundsätzlich auch immer, außer einmal aus besonderen Gründen, und schon war alles weg.
Ich empfehle jedem, alles was tragbar ist, auch mitzunehmen.
Spielst du den Rick aktuell in einer Band?
ja, wir machen Cover Rock, 60er bis 90er Jahre, das meiste spiele ich mit dem Rickenbacker, ein paar Sachen mit was Fender-artigem oder Thunderbird, da hab ich genug Auswahl (oder besser zuviel, ich sollte mal was verkaufen).
 
Wenn Du noch Fotos von Deinem Rick hast und die Seriennummer, dann stell das doch hier mal ins Forum. Wenn Du Glück hast taucht er wieder auf. Sind ja nicht sooo weit verbreitet wie irgendwelche F....r (oh, das F-Wort:embarrassed:).
 
das war 1984!
Ich glaube nicht, dass ich den Bass zurückkriegen würde, wenn er auftauchen würde. Und auch nicht, dass sich alles zurückverfolgen lässt.
Aber interessieren würd's mich doch irgendwie ... :(!
 
@stoneface: wenn Du die komplette Seriennummer noch haben solltest, empfehle ich Dir, einfach mal "spaßeshalber" hier zu schauen
http://www.rickresource.com/register/index.php?start=24800&order=6

Vlt. hat irgendwann mal ein Bassist Deinen (geklauten) 1979'er Bass gutgläubig käuflich erworben und hier registriert. Manchmal gibt's Zufälle..... Wäre in diesem Falle äußerst hilfreich, wenn Du seinerzeit bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige mit Serien-Nummer vorgenommen hast/hättest.
 
Die Polizei hat damals alles aufgenommen, soviel ich noch weiß.
Und die Originalpapiere müsste ich theoretisch auch noch haben, fragt sich nur, wo ... das Gesuche kann jetzt dauern ... bei der Hitze :spicy:
 
Ohne jetzt die genauen fristen zu kennen, behauptet ich jetzt einfach mal, dass so ein Fall nach 34 Jahren längst verjährt ist und bei der Polizei nix mehr vorhanden ist.
 
Da ich selbst mal 'ne Zeit lang als Beamter tätig war: bei 'ner Diebstahlsanzeige bekommst Du 'ne Ausfertigung der/Deiner Anzeige (die man z.B. bei seiner Versicherung hätte einreichen können).
UND: Eigentum an Gestohlenem kann man nicht erwerben; das verjährt auch nicht........ Wie gesagt, Du musst nur nachweisen können, dass Dir der Bass widerrechtlich abhanden kam (und Du ihn vorher legal erworben hast)........
 
Ich finde die Originalpapiere jetzt nicht auf Anhieb. Wenn ich sie noch habe, sind sie bestimmt ganz tief irgendwo vergraben. Falls ich sie doch noch finde, kann ich kann ja tätig werden.
 
@stoneface
Wäre in diesem Falle äußerst hilfreich, wenn Du seinerzeit bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige mit Serien-Nummer vorgenommen hast/hättest.

Mit "verjährt" meinte ich, daß die Diebstahl Anzeige von 1984 bei der Polizei nicht mehr vorhanden ist.

Mit allem anderen hast du natürlich recht.
 

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