The Rickenbacker Home

  • #31.041
Ich nehme grundsätzlich meinen Bass wieder aus dem Proberaum mit nach Hause
ja, mache ich grundsätzlich auch immer, außer einmal aus besonderen Gründen, und schon war alles weg.
Ich empfehle jedem, alles was tragbar ist, auch mitzunehmen.
Spielst du den Rick aktuell in einer Band?
ja, wir machen Cover Rock, 60er bis 90er Jahre, das meiste spiele ich mit dem Rickenbacker, ein paar Sachen mit was Fender-artigem oder Thunderbird, da hab ich genug Auswahl (oder besser zuviel, ich sollte mal was verkaufen).
 

  • #31.042
Wenn Du noch Fotos von Deinem Rick hast und die Seriennummer, dann stell das doch hier mal ins Forum. Wenn Du Glück hast taucht er wieder auf. Sind ja nicht sooo weit verbreitet wie irgendwelche F....r (oh, das F-Wort:embarrassed:).
 
  • #31.043
das war 1984!
Ich glaube nicht, dass ich den Bass zurückkriegen würde, wenn er auftauchen würde. Und auch nicht, dass sich alles zurückverfolgen lässt.
Aber interessieren würd's mich doch irgendwie ... :(!
 

  • #31.044
@stoneface: wenn Du die komplette Seriennummer noch haben solltest, empfehle ich Dir, einfach mal "spaßeshalber" hier zu schauen
http://www.rickresource.com/register/index.php?start=24800&order=6

Vlt. hat irgendwann mal ein Bassist Deinen (geklauten) 1979'er Bass gutgläubig käuflich erworben und hier registriert. Manchmal gibt's Zufälle..... Wäre in diesem Falle äußerst hilfreich, wenn Du seinerzeit bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige mit Serien-Nummer vorgenommen hast/hättest.
 
  • #31.045
Die Polizei hat damals alles aufgenommen, soviel ich noch weiß.
Und die Originalpapiere müsste ich theoretisch auch noch haben, fragt sich nur, wo ... das Gesuche kann jetzt dauern ... bei der Hitze :spicy:
 
  • #31.046
Ohne jetzt die genauen fristen zu kennen, behauptet ich jetzt einfach mal, dass so ein Fall nach 34 Jahren längst verjährt ist und bei der Polizei nix mehr vorhanden ist.
 
  • #31.047
Da ich selbst mal 'ne Zeit lang als Beamter tätig war: bei 'ner Diebstahlsanzeige bekommst Du 'ne Ausfertigung der/Deiner Anzeige (die man z.B. bei seiner Versicherung hätte einreichen können).
UND: Eigentum an Gestohlenem kann man nicht erwerben; das verjährt auch nicht........ Wie gesagt, Du musst nur nachweisen können, dass Dir der Bass widerrechtlich abhanden kam (und Du ihn vorher legal erworben hast)........
 
  • #31.048
Ich finde die Originalpapiere jetzt nicht auf Anhieb. Wenn ich sie noch habe, sind sie bestimmt ganz tief irgendwo vergraben. Falls ich sie doch noch finde, kann ich kann ja tätig werden.
 
  • #31.049
@stoneface
Wäre in diesem Falle äußerst hilfreich, wenn Du seinerzeit bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige mit Serien-Nummer vorgenommen hast/hättest.

Mit "verjährt" meinte ich, daß die Diebstahl Anzeige von 1984 bei der Polizei nicht mehr vorhanden ist.

Mit allem anderen hast du natürlich recht.
 
  • #31.050
Bei Mord und Rick klauen gibts keine Verjährung . . . :-P
 
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  • #31.051
Also sollte ich jemals eine juristische Frage haben, ich stell's hier rein. Da werden sie geholfen.|)
 
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  • #31.053
Da werden sie geholfen.
Von Aalräuchereien bis Zylinderstifte - bei Bassic gibts alles.
Das bisschen Jura machen wir nebenbei, quasi beim morgenböwern* . . . :stolz:

* böwern : medizinischer Fachbegriff für die Humandefäkation
 
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  • #31.057
Piep! Sowas in der Art?
 
  • #31.058
Das wäre für mich widernatürlich, weisst du doch.
Immer auf die 12 - bis er lacht . . . :teufel:
 

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