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Hubbel09

Hubbel09

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Bassix
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Hallo liebe Leute,
das Thema ist ja weiß Gott nicht neu, aber ich finde einfach viel zu viel im
Netz um Durchblick zu bekommen - vielleicht hilft mir ja hier jemand [:-(] !
Also ich bin HobbyMusiker und möchte eine eigene Band auf die Beine
stellen. Damit das Ganze nicht (schon wieder) falsch verstanden wird, will ich auf MySpace eine Seite einrichten um Leute für mein Projekt zu finden.
Ich hab' schon seit Jahren einen Namen und mittlerweile auch eigenes Songmaterial und möchte halt verhindern, das mir das geklaut wird .
Frage: [...] wie gehe ich da am Besten vor?? Bei der GEMA anmelden oder..............

Vielen Dank für eure zahlreichen Tips.
 

Du nennst zwei komplett unterschiedliche Dinge: Name (ich vermute, du meinst einen Bandnamen) und Uheberrecht (also Schutz des Geistigen Eigentums = Songs)

Beim Namen geht es nicht um Geistiges Eigentum, sondern um die Gesetzgebung zum unlauteren Wettbewerb. Nicht die kreative Leistung, dir den Namen auszudenken steht im Mittelpunkt, sondern der Umstand, dass wenn du dich Rolling Stones nennen würdest, einige Leute irregeleitet werden könnten und hunderte von Euros für ein Konzertticket von dir hinblättern. Da wird auch schon klar welches Recht hier gilt: das des Stärkeren. Wenn du deine Band Hubbel09 nennst und es in Kuala Lumpur eine andere Band mit dem selben Namen gibt, besteht erst mal kein Problem. Wenn nun die Kuala Lumpurer Hubbel09 den weltweiten Sommerhit 2012 lancieren und auf Tour gehen und ausgerechnet in deiner Heimatstadt spielen, nützt dir alles nichts - wenn ihr am selben Abend wie die spielt, seid ihr die, die Ärger kriegen, unabhängig davon, wer den Namen zuerst hatte. Theoretisch könntest du den Bandnamen als Schutzmarke anmelden, aber wenn du das Geld dazu hast, hast du auch das Geld für einen Anwalt, der dir alles erklärt ...

Bessere News gibts bei den Rechten an deinem Songs: Sobald sie in einer "greifbaren Form" vorliegen, du sie also z.B. auf Myspace veröffentlichst, sind nach dem Buchstaben des Gesetztes alle deine Rechte geschützt. Die Krux liegt darin, im Streitfall zu beweisen, dass der andere von dir geklaut hat, dass also deine Komposition vor dem beklagten Plagiat da war. Eine verbreitete Form ist, eine Aufnahme der Songs bei einem Notar zu hinterlegen. Das macht der zwar auch nicht gratis, ist aber bezahlbar.
Wir treiben den Aufwand in unserer Band allerdings nicht: Entweder eine andere lokale No Name Band klaut unseren Song - dann gibt es in einem Streitfall nichts zu holen oder es geht um richtig viel Geld - dann fährt die Gegenpartei mit einer solchen Armada von Anwälten auf, dass wir auch keine Chance haben.

Die GEMA organisiert nur die Verteilung der Gelder, die aus den Urheberrechten entstehen - einen Bewis für deine Urheberschaft ist eine Anmeldung bei der GEMA nicht.

 
Zitat:Original erstellt von: rabarvek


Die GEMA organisiert nur die Verteilung der Gelder, die aus den Urheberrechten entstehen - einen Bewis für deine Urheberschaft ist eine Anmeldung bei der GEMA nicht.

Irgendwie schon, denn die GEMA registriert ja das Datum, an dem der Song hinterlegt wurde. Mit dem kannst du dann u.U. beweisen, dass zu diesem zeitpunkt deine Komposition schon vorrhanden war und ein anderer geklaut hat!

// Die Frage ist natürlich dann (da bin ich mir jetzt nicht sicher), ob die GEMA das Material, das du sie verwerten lässt, bei einem Notar hinterlegt, aber prinzipiell muss die GEMA ja beweisen können, WELCHEN Song sie AB WANN verwerten darf!

Edith meint:
Bevor wieder der "berühmte" Trick mit dem Einschreiben an sich selbst mi einer Songaufnahme kommt: Das funktioniert nicht - das hat wenn das ganze vor Gericht geht keinen Aussagewert (zumindest nach den Infos, die ich mal bei einem Spezi für Musik- und Vertragsrecht eingeholt habe!) - man könnte sich das Einschreiben ja unverschlossen geschickt haben...
Das einzige was wirklich Aussagekraft hat und am sichersten ist, ist wie rabarvek vorgeschlagen hat das Hinterlegen der Songs bei einem Notar, was wirklich nicht die Welt kostet!
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:Original erstellt von: förb
Edith meint:
Bevor wieder der "berühmte" Trick mit dem Einschreiben an sich selbst mi einer Songaufnahme kommt: Das funktioniert nicht - das hat wenn das ganze vor Gericht geht keinen Aussagewert (zumindest nach den Infos, die ich mal bei einem Spezi für Musik- und Vertragsrecht eingeholt habe!) - man könnte sich das Einschreiben ja unverschlossen geschickt haben...
Das einzige was wirklich Aussagekraft hat und am sichersten ist, ist wie rabarvek vorgeschlagen hat das Hinterlegen der Songs bei einem Notar, was wirklich nicht die Welt kostet!

Du kannst ja den Postmann bitten, den Stempel über die Klappe zu machen. Normal verschicken die auch keine geöffneten Umschläge, am Ende sind sie ja in der Haftung, wenn was rausfällt.

Es gilt jedenfalls vor Gericht als Indiz.
 
Zitat:Original erstellt von: Herr K


Es gilt jedenfalls vor Gericht als Indiz.

Das einzige wofür es als Indiz gilt, ist, dass du dir selbst zu diesem Datum ein Einschreiben geschcikt hast! Über den Inhalt sagt das nichts aus!
Auch wird dir jeder Anwalt / Richter sagen, dass wenn Empfänger und Absender identisch sind, das nicht gerade zur Glaubwürdigkeit beiträgt!

Wie gesagt: Ich hab die Info von einem Musikrechtler - dem glaube ich mal, dass er sich damit auskennt...

Mir würde auch ein Indiz wenn es zum Rechtsstreit kommt auch nicht reichen - ich hätte dann gerne schon was verbindliches in der Hand! Und das erreicht man imho nur, wenn man das Material bei einem Notar deponiert und der Termin der Hinerlegung notariell beglaubigt ist!
 

Es ist zu bedenken, dass es in solchen Streitfälle erst vor Gericht kommen, wenn es um viel Kohle geht. Da würde ich mit einem besseren Beweismittel auffahren wollen, als einem verklebten Briefumschlag.

 
Na vielen Dank liebe Leute - das ist ja schonmal ne gute Basisinfo - denn gerade was die GEMA angeht bekommt man die unterschiedlichsten Aus-
künfte und Meinungen.( Übrigens:"Keiner braucht einen König außer dem
König" - bin auch Terry Pratchet Fan)
 
Zitat:Original erstellt von: rabarvek


Es ist zu bedenken, dass es in solchen Streitfälle erst vor Gericht kommen, wenn es um viel Kohle geht. Da würde ich mit einem besseren Beweismittel auffahren wollen, als einem verklebten Briefumschlag.

Ich will das auch nicht verteidigen. Es ist aber ein Indiz!
Ein Indiz ist natürlich FAST nichts. Das ist aber immernoch was anderes als nichts.

Wenn ich Songs schreibe und überzeugt davon bin, dass sie hitverdächtig sind und jemand anderes sie vermutlich klauen wird, dann scheue ich ein paar hundert Euro für einen Notar nicht.

Ich gehe aber davon aus, dass die meisten hier Musik machen, bei der man Plagiate anprangern könnte...
 
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