Aktueller Stand:
Ich hatte mir von der zuständigen Behörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) bescheinigen lassen, dass alle Instrumente, in denen irgendwelche exotischen Hölzer verbaut sind, vor Inkrafttreten des Beschlusses der 17. CITES Vertragsstaatenkonferenz in meinem Besitz waren.
Bei Ausstellung dieser Bescheinigung wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter gesagt, ich müsse mich dann nochmal bei ihm melden, wenn ich einen Bass verkaufen wolle; es werde dann ggf eine gesonderte Bescheinigung geben.
Das habe ich vor ein paar Wochen getan, weil ich einen der Bässe verkaufen wollte. Nach einer Weile bekam ich von der Behörde die Rückmeldung, dass man erst prüfen müsse, welche Hölzer genau verbaut seien und wann der Bass gebaut und wann er nach Europa kam; dies müsse ich mir vom Hersteller bzw Importeur nachweisen lassen.
Daraufhin habe ich also Fender Deutschland angeschrieben, die wirklich sehr hilfsbereit waren und mir anhand der Seriennummer genau bestätigt haben, wann der Bass gebaut und importiert wurde sowie welche Hölzer (einschließlich der lateinischen Bezeichnung) verarbeitet wurden.
Nachdem ich diese Infos an die Behörde weitergeleitet hatte, bekam ich gerade von dort einen Anruf:
Da es sich nicht um besonders geschützte Hölzer handelt (insbesondere Riopalisander), bedarf es keiner besonderen CITES-Bescheinigung für die Veräußerung! Es reicht, wenn ich dem Käufer eine Kopie der Vorerwerbsbescheinigung und des Schreibens von Fender mit Seriennummer und Holzarten gebe!
Bei Bässen, bei denen man es versäumt hat, sich eine Vorerwerbsbescheinigung ausstellen zu lassen, müsste es daher reichen, wenn man sich Einfuhrdatum und Holzsorten vom Hersteller/Importeur bestätigen lässt - vorausgesetzt natürlich, es ist kein Rioplalisander. Dann kommt man um eine echte CITES-Bescheinigung nicht herum, so wie ich das verstanden habe.