kleiner Rundumschlag.
mal davon abgesehen, das ich dich nicht ausdrücklich gemeint habe, als ich "im dunkeln tappen" geschrieben habe, ist das schon sehr wage und alles andere als fundiert
...Rechtlich könnte es durchau möglich sein ......Ich weiß das zwar nicht, aber ... Verschenken dürfte rechtlich ...
das blödeste an der ganzen angelegenheit für schweizer member:
ist, dass die Schweiz nicht in der Eu ist. Für die Schweiz im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern in der Welt eine sehr selbst gewählte "blödeste Angelegenheit"
Das juckt anscheinend gar niemanden! Und ja, ich habe das bereits dem BfN gemeldet.
Das ist doch reiner Polpulismus! "Die da oben machen ja eh nix". Hast du auch dem Bundeskriminalamt gemeldet das es organisierte Kriminalität gibt? ...und haben die dann reagiert und das Problem gelöst?
Wo genau steht denn nun ein Möbel mit Palisanderanteilen, welches nach CITES II nicht dort stehen dürfte, wo es denn nun steht?
Und was hat ein Möbel mit einem Bass zu tun, der ohne Papiere seinen Weg in die EU sucht?
...mal davon abgesehen, dass weder CITES noch EUrecht im BfN gemacht wird: Palisander steht bis auf Rio-Palisander nicht in CITES 1 und das BfN ist nicht die NSA. #gutso
CITES II ist der Versuch den Handel mit Palisander derart in den Griff zu bekommen, dass es nicht in CITES I muss. Da kann es in der Praxis auch mal Probleme geben, dass man um Verständnis kämpfen muss ...aber es ist kein Grund für dieses Gespräch. Man kann nach wie vor seine Rosewoodbässe spielen und handeln. ...mit Sanktionen hat man nur zu rechnen wenn man gegen geltendes Recht verstösst. Das gilt auch für Möbelbauer.
wiki****
Das
Bundesamt für Naturschutz (
BfN) ist eine
deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU
mit Sitz in
Bonn.
Das Bundesamt berät das Ministerium in allen Fragen des nationalen und internationalen
Naturschutzes und der Landschaftspflege, fördert Naturschutzprojekte, betreut Forschungsvorhaben und ist Genehmigungsbehörde für die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten. Es gibt in größeren zeitlichen Abständen die
Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten heraus. Es nimmt auch Aufgaben im Vollzug des internationalen Artenschutzes, des Meeresnaturschutzes, des
Antarktisvertrags und des Gentechnikgesetzes wahr.
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