Schräge EBay Angebote

  • Ersteller Ersteller Gast5650
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  • #6.361
Keine Ahnung, wie lange man die Sachen von jemandem aufbewahren muss, der nicht erreichbar ist.
ganz früher wurde mir mitgeteilt ich dürfe die Möbel & Co eines untergetauchten WG MItbewohners nicht auf den Sperrmüll stellen, sondern müsste sie einlagern lassen (...und das eventuell noch bezahlen, wenn er nicht wieder auftaucht) Habe sie dann entsorgt.
Vor 4 Jahren tauchte unser 2. Gitter der Band unter. Nachfolgende Kontakte, er möge seine Schulden bezahlen blieben trotz Versprechen seinerseits erfolglos. Auf die Androhung ich würde seinen Kram verkaufen um die Schulden einzutreiben kam keine Nachricht. Fazit: halbes Jahr abgewartet und den Kram verkauft.
Man darf auch mal Risiko gehen, der soll mal kommen und sich beschweren.....
 
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