Was ist ein Feeler

Selbst im Ladengeschäft muss niemand Ware zum ausgeschilderten Preis verkaufen: Es könnte ein Irrtum bei der Beschilderung passiert sein.
 
Kommt drauf an...

Doch - aber wie Anbra schon schreibt nur die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Im Juristendeutsch invitatio ad offerendum.

Nein, auch da nicht. Stellt Euch mal vor, was geschähe, wenn sich auf die Schaufensterauslage oder eben das Angebot in den Kleinanzeigen mehr Kaufinteressenten melden, als Ware vorhanden ist.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist, wäre aber sehr zurückhaltend darin, Waren anzubieten, die ich dann doch nicht verkaufen möchte. Ich bin auch keiner, der deswegen vor Gericht gehen würde, denn auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand :bier:

Edit: Wenn du im Geschäft liest: 1kg Preci für 5,99€ kannst du davon ausgehen, dass du an der Kasse 5,99€ dafür berechnet bekommst. Ein Irrtum bei der Beschilderung kann nur eine Ausnahme sein und muss gut begründet nachgewiesen werden, falls es zum Streit kommt.
Konkretes Beispiel aus dem Supermarkt, selbst schon erlebt: Eine Ware ist noch mit einem alten Preis (Angebot aus der letzten Woche) ausgezeichnet, der inzwischen im Kassensystem wieder geändert worden ist. Dann wird mir an der Kasse bei Beanstandung des höher berechneten Preises der alte Preis berechnet. Ein Irrtum muss offensichtlich sein: 1kg Gold für 0,99€

Waren die nicht vorhanden sind, kann man nicht anbieten, weil sie nicht da sind. Zur Not muss das letzte Exemplar aus dem Schaufenster genommen werden. In Prospekten stehen dann auch Hinweise wie: "nur in haushaltsüblichen Mengen" "solange der Vorrat reicht" oder gar "freibleibend".
 
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Ist ein "Ich verkaufe diesen Bass für 1750,00 Euro" keine Willenserklärung?
das ist lediglich eine Behauptung.
Der Verkäufer darf sogar das Zeug in deiner Abwesenheit an jemand anderen verkaufen, wenn du zwar bezahlt hast, aber das Zeug nicht gleich mitgenommen hast. Das einzig verbindliche ist ein schriftlicher Vertrag.
:bier:
 
Wie gesagt, ich bin kein Jurist, wäre aber sehr zurückhaltend darin, Waren anzubieten, die ich dann doch nicht verkaufen möchte.
Das ist auch nett von Dir. :-) Aber. :-)
Was willst Du denn im folgenden Fall machen:
- Du bietest hier einen schönen Bass an
- Mehrere Interessenten schreiben Dich an und verkünden Ihre Kaufabsicht.
Dann hätte nach Deiner Lesart jeder Interessent einen gültigen, bindenden Vertrag mit Dir geschlossen. Viel Spaß bei der Erfüllung :-)
 
am Bässten sieht man es so:
der Eigentümer ist der, der sein Eigentum nachweisen kann, z.B. durch Grundbucheintrag, Fahrzeugbrief, Kassenbon oder Kaufvertrag.
Alle anderen Personen sind Besitzer ohne Eigentum und müssen an den Eigentümer zurückgeben.
:bier:
 
Das ist auch nett von Dir. :-) Aber. :-)
Was willst Du denn im folgenden Fall machen:
- Du bietest hier einen schönen Bass an
- Mehrere Interessenten schreiben Dich an und verkünden Ihre Kaufabsicht.
Dann hätte nach Deiner Lesart jeder Interessent einen gültigen, bindenden Vertrag mit Dir geschlossen. Viel Spaß bei der Erfüllung :-)
Meine Willenserklärung lautete in diesem Fall: "Ich verkaufe einen Bass" Diese Willenserklärung würde ich auch erfüllen. Da könnte man mich vor jedes Gericht der Welt zitieren.

Edit: Ich gehe von dem Fall aus, dass ein Anbieter seinen Bass verkaufen möchte und mir einen Preis nennt, den ich akzeptiere, woraufhin der Anbieter sagt "ich verkaufe ihn doch nicht." Das ist eine völlig andere Situation und -ehrlich gesagt- unlauter.

Mir geht es nicht um juristische Spitzfindigkeiten sondern darum, dass ein Angebot, das man nicht zu erfüllen gewillt ist, einfach unseriös ist.

Ich bin mir sicher, dass sich Juristen für beide Seiten finden würden, die bereit wären, einen solchen Streit vor Gericht zu führen.
 
Die einzige Ausnahme in Hinblick auf die Unterscheidung von Eigentum und Besitz bildet in Deutschland das Geld.
Bei Geld ermöglicht die deutsche Gesetzeslage, dass man ohne Eigentumsnachweis gleichzeitig Besitzer und Eigentümer sein darf.
Diese Spitzfindigkeit macht einen großen Unterschied zu z.B. Italien, wo das Eigentum an Geld durch den Besitzer nachgewiesen werden muss, um Korruption zu verhindern.
:bier:
 
das ist unser Problem in Deutschland im Unterschied z.B. Italien. Bei uns gibt es da nämlich eine große Ausnahme, um Korruption zu ermöglichen: bei uns darf man Eigentümer von Geld sein, ohne das Eigentum daran nachweisen zu müssen.
:bier:
Ich glaube, in Deutschland ist das nicht so ganz schlecht geregelt. Wenn irgendwo "freibleibend" steht, bedeutet das, dass der Anbieter nicht garantieren kann, dass er selbst die Ware zum entsprechenden Zeitpunkt zum entsprechenden Preis geliefert bekommt und stellt für ihn einen Schutz dar.

Versuchsballons und "Feeler" startet man seriöserweise anders. Man fordert einfach Käufer auf, Preisangebote zu machen. Ich finde auch, dass "Mondpreise" nicht unbedingt für die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers sprechen.
 
Meine Willenserklärung lautete in diesem Fall: "Ich verkaufe einen Bass" Diese Willenserklärung würde ich auch erfüllen. Da könnte man mich vor jedes Gericht der Welt zitieren.
Ja, schon, aber die zehn anderen Kaufinteressenten wollen ja auch nur einen Bass haben - den Du aber nicht mehr verkaufen kannst, sobald Du ihn dem ersten Käufer übergeben hast. Du würdest daher Gefahr laufen, dass Dich die Interessenten mit Schadensersatzansprüchen überziehen, wenn Deine Kleinanzeige ein verbindliches Kaufangebot darstellen würde.
Wenn irgendwo "freibleibend" steht, bedeutet das, dass der Anbieter nicht garantieren kann, dass er selbst die Ware zum entsprechenden Zeitpunkt zum entsprechenden Preis geliefert bekommt und stellt für ihn einen Schutz dar.
Nein, ein freibleibendes Angebot ist rechtlich etwas anders zu beurteilen:
Der Zusatz "freiblebend" bewirkt, dass sich die Person nicht an dem Angebot binden will. Vielmehr ist das abgegebene Angebot für den Empfänger als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu werten - ähnlich wie bei der oben erwähnten invitatio ad offerendum. Anders als da ist allerdings die Person, die das freibleibende Angebot gemacht hat, verpflichtet, unverzüglich auf das dann bei ihm eintrudelnde Kaufangebot des Kaufinteressenten zu reagieren. Tut er das nicht, ist sein Schweigen rechtlich als eine konkludente Annahme zu werten - einer der wenigen Fälle im deutschen Recht, in denen Schweigen einer Willenserklärung gleichgesetzt wird (normalerweise gilt Schweigen als Ablehnung).
 

Ja, schon, aber die zehn anderen Kaufinteressenten wollen ja auch nur einen Bass haben - den Du aber nicht mehr verkaufen kannst, sobald Du ihn dem ersten Käufer übergeben hast. Du würdest daher Gefahr laufen, dass Dich die Interessenten mit Schadensersatzansprüchen überziehen, wenn Deine Kleinanzeige ein verbindliches Kaufangebot darstellen würde.

Nein, ein freibleibendes Angebot ist rechtlich etwas anders zu beurteilen:
Der Zusatz "freiblebend" bewirkt, dass sich die Person nicht an dem Angebot binden will. Vielmehr ist das abgegebene Angebot für den Empfänger als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu werten - ähnlich wie bei der oben erwähnten invitatio ad offerendum. Anders als da ist allerdings die Person, die das freibleibende Angebot gemacht hat, verpflichtet, unverzüglich auf das dann bei ihm eintrudelnde Kaufangebot des Kaufinteressenten zu reagieren. Tut er das nicht, ist sein Schweigen rechtlich als eine konkludente Annahme zu werten - einer der wenigen Fälle im deutschen Recht, in denen Schweigen einer Willenserklärung gleichgesetzt wird (normalerweise gilt Schweigen als Ablehnung).
Wieder was gelernt :-)

Edit: Schadenersatz kann man einfordern, wenn man einen Schaden erlitten hat. Ein möglicher Schaden könnte mit dem schönen Begriff "entgangene Lebensfreude" beschrieben sein. Ich frage mich gerade, wie viel ein versierter Anwalt vor Gericht herausschlagen könnte bei einem wirklich schönen Bass ;-)
 
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Ich frage mich gerade, wie viel ein versierter Anwalt vor Gericht herausschlagen könnte bei einem wirklich schönen Bass
Er kann den Betrag herausschlagen, den Du aufwenden musst, um einen vergleichbaren / gleichwertigen Bass anderweitig zu erwerben.
 
Er kann den Betrag herausschlagen, den Du aufwenden musst, um einen vergleichbaren / gleichwertigen Bass anderweitig zu erwerben.
Wenn das derselbe Betrag ist, zu dem der Bass inseriert worden ist, dann ist dem Käufer ja kein Schaden entstanden.
Aber stellt Euch mal vor, der Käufer hätte im Vertrauen darauf, dass er den Bass für 1.000,-€ gekauft hat, ihn schon an einen Dritten weiterverkauft - und das mit einem satten Gewinn. Dieser Gewinn wäre ihm dann uU nachweisbar durch die Lappen gegangen, wenn der Verkäufer seinen Vertrag erfüllen kann, weil er seinen (einen) Bass an 10 weitere Leute verkauft hat. Um solche Situationen zu vermeiden, wurde die Rechtsfigur der invitatio ad offerendum entwickelt, wonach die Auslage in Schaufenstern oder eben auch Kleinanzeigen keine verbindlichen Verkaufsangebote darstellen, sondern nur die Aufforderung an einen unbestimmten Personenkreis, ein Kaufangebot zu unterbreiten.
 
Meinen Wal MK 2 Fivestring fretless wegzugeben, obwohl das jetzt schon wieder 25 Jahre her ist...
 
Edit: Ich gehe von dem Fall aus, dass ein Anbieter seinen Bass verkaufen möchte und mir einen Preis nennt, den ich akzeptiere, woraufhin der Anbieter sagt "ich verkaufe ihn doch nicht." Das ist eine völlig andere Situation und -ehrlich gesagt- unlauter.
Das sehe ich nicht unbedingt so. Ich hatte mal einen Vigier inseriert (zum zweiten Mal), woraufhin sich ein Interessent meldete, der den Bass haben wollte. Er hatte ihn auch auf das erste Inserat haben wollten, ich konnte ihm da sogar zufällig frei-Haus-Lieferung (-3 Kilometer) in die Schweiz (!) anbieten, weil ich da zufällig hinmusste, er hat aber dann entgegen aller Zusagen kein Geld überwiesen und davon gefaselt, dass er die letzen drei Kilometer nicht überwinden könnte, weil er kein Auto hat. :-/ Nach gefühlt 50 "alles-klar, wie machen wir es?"-Mails.

Daher habe ich ihm beim zweiten Mal geschrieben, dass er meinen Bass auch für die doppelte Kohle nicht bekommen würde.:twisted: Und das auch so gemeint.:zyklop:

Verpflichtung zu verkaufen...?! C'mon....;-) Sicher nicht. Unlauter? Schon, aber nicht von mir.:evil:

Verkauft habe ich ihn dann 'locally' für einen 100er unter Inseratspreis an einen supersympathischen Basser. :stolz:
 
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Ich finde Feeler lächerlich.
Ich meine - sofern ich geschäftsfähig und zurechnungsfähig bin, dann bin ich mir der Konsequenz des Handelns bewusst. Will ich also verkaufen oder nicht?
Preis und Konditionen (zb nur Abholung) kann ich ja festlegen. Ansonsten gibt es nicht viel zu "feelen".

In den meisten Fällen ist es ein bisschen ein wichtig machen "schaut her, mein Instrument ist so geil, dass ich es eigentlich gar nicht verkaufen will..."
 

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