Wird KI die Musikproduktion übernehmen? -Ist "live" die Antwort?



  • #364
Es wird immer besser, es wird immer mehr. War abzusehen.
 
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  • #367
Bitte hier keine Linksammlung zu musikalischem Mikroplastik aufmachen.
 
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  • #368
EXTREM wichtiger Beitrag! Vielen Dank!

Auf die Titelseite bitte.
Dann aber besser recherchieren und auch mal nen Fachanwalt über die ToU/EULA von Suno schauen lassen. Vielleicht mit einer kleinen Einleitung bzgl. Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrecht, nur um mal die Begriffe grundlegend juristisch zu definieren. Denn in vielen Videos zu Suno bzw. KI Musik werden die lustig durcheinander geworfen. Dazu noch ein kleiner Schwenk übers IT-Recht (u. a. Auftragsdatenverarbeitung), nur um mal aufzuzeigen welche Rechte sich Suno sichern muss, damit die mit Deinen Daten für Dich auf ihren Systemen arbeiten dürfen. Da haben wir schonmal die ersten zwei Vorlesungen beisammen. Um die Einführung abzuschließen machen wir für die dritte Vorlesung noch das ganz große Fass mit USA-Recht und -Verträgen und darüber hinausregehenden internationalen Vereinbarungen auf.
DANN kann man hingehen und sich im einzelnen anschauene, welche Rechte sich Suno sichern will (bzw. kann) und welche konkreten Auswirkungen das letztendlich für den Produzenten hat.

Henning Pauly (HP42) bzgl. Suno. Da geht es weniger um Urheberrecht sondern einfach nur darum, was inzwischen möglich ist und wie seine Perspektive als Produzent so ausschaut:


Jonas vom Recording-Blog mit seiner Einschätzung bzgl. Urheber-/Verwertungsrecht:


Bei dem Video weiß ich nicht, ob das ernst gemeint oder ein Gastbeitrag vom Postillon ist. Denn wie hat der Jonas vom Recording-Blog die Terms of Use ausgewertet? Richtig, er hat die englischen Terms of Use in Claude AI reingekippt mit der Anweisung: "Bitte fasse mir die beiliegenden AGB in deutscher Sprache zusammen und finde heraus, welche Rechte Suno an meinen eigenen Songs bekommt, wenn ich diese als Basis oder zur Verbesserung in ihren Service hochlade!". Genau mein Humor! Was mir leider in den Kommentaren zu seinem Video (bzw. in seinem Erwiederungen) aufgefallen ist. Die wirklich relevanten Punkte (die man schnell findet) hat er nicht selbst gelesen oder deren englische Aussage nicht verstanden. Da ist es schon mutig, anhand einer KI-Übersetzung und Zusammenfassung eine rechtliche Beurteilung zu versuchen.

Bei dem Video von Henning sehr ich eine ernsthafte Betrachtung, bei Jonas und Ossy mehr FUD als Tatsachen.
 
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  • #369
Ich bin kein Jurist und ich bin froh darüber, wenn ich so etwas lese.

Was mir klar ist (zu sein scheint?): Die Gesetzeslage passt nicht mehr zur Realität.

Es ist aber auch nicht nachzuvollziehen, wenn jemand die Ideen geliefert haben will, dazu einen "Silberstreif Gitarre" weil er zu faul ist, selbst zu spielen und ein lustiges Arrangement mit Klarinette, dass er dann einen Anspruch auf "geistiges Eigentum" erhebt. Weil er den KI-Dienstleister bezahlt hat?

Für diese komplette Musikproduziererei an Werbejingles, Firmenhymnen und sonstiges akustisches Werbematerial in Studios sehe ich keine Zukunft mehr. Das kann KI billiger. -durchaus mehrdeutig gemeint.

Der nächste Schritt ist, dass Streaming Dienste ganz individuell auf die Klientel zugeschnittene Musik errechnen. So wie die Warenlieferungen im Roman Qualityland von Marc-Uwe Kling.
 
  • #370
Für diese komplette Musikproduziererei an Werbejingles, Firmenhymnen und sonstiges akustisches Werbematerial in Studios sehe ich keine Zukunft mehr. Das kann KI billiger. -durchaus mehrdeutig gemeint.
das war halt mal eine sehr lukrative Art, mit Musik viel Geld zu verdienen. Diese Felle wegschwimmen zu sehen, gibt einigen zu schaffen.

Ein Freund von mir hat hat einen CI Sound für eine halbstaatliche Grossfirma entworfen, welcher seit nunmehr 35 Jahren verwendet wird und jede Person hier in der Schweiz weiss genau, welche Firma gemeint ist, wenn sie nur drei Töne davon gehört hat. Das spült dem Alex immer noch bei jeder Ausstrahlung eines Werbespots im Radio, TV, Kino, im Stadion usw. Geld über die SUISA (das Schweizerische Pendant der GEMA) in die Kasse. Diese Tonfolge (Song kann man es nicht einmal nennen, dafür ist das Ding zu kurz) finanziert heute noch mehrere Arbeitsplätze seiner Produktionsfirma. Dieser Freund ist einer der top 30 Nettobezüger in der SUISA, das ist mindestens sechsstellig, beruhend auf fast ausschliesslich Werbejingles und CI Sounds. Auf der anderen Seite der Skala sind Leute wie ich, welche zur Zeit gerade mal zweistellig pro Jahr ausbezahlt bekommen.
 
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  • #371
einen CI Sound für eine halbstaatliche Grossfirma entworfen, welcher seit nunmehr 35 Jahren verwendet wird
Das ist sowas wie ein Lottogewinn. Der Jingle der Telekom, 4 Noten, 2 Töne, sofort zu erkennen, wird den Urhebern ebenfalls viel Freude bereiten. Aber ich denke, das ist vorbei. Da geht es den Studiobetreibern wie den Webern Anfang/Mitte des vorletzten Jahrhunderts.
 
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  • #372
Bei dem Video weiß ich nicht, ob das ernst gemeint oder ein Gastbeitrag vom Postillon ist.
Und genau DAS ist das Problem, bzw. nur für uns - alle anderen interessiert das nicht.… Wir oldschool musicians diskutieren uns hier einen Wolf obundwieundwarum AGBs uns schützen, während die Listener/Konsumenten der Zukunft (also auch heute schon die, die jünger sind als 30 sind?) weder wissen wer oder was ein oder der Postillon ist, noch es sie überhaupt interessiert wo Musik herkommt und die Muzak (ja eh schon lange) konsumieren ohne sich diesen hier aufgeworfenen Fragen zu widmen. We are doomed 😁 Und - nein, das hat nix mit „früher war alles besser“ oder „alter weißer Mann“ oder „Boomer“ zu tun, sondern mit einem realistischen Blick eines Musikers, der sich (wie im genannten Video) Gedanken macht…
 
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  • #373
Wer ein online vernetztes KI-Tool mit eigens produzierter Musik "füttert", darf sich nicht wundern, wenn die Ideen verwertet werden. Dazu braucht es kein Studium der AGB. Man trainiert damit wissentlich ein Programm und danach ist vollkommen unklar, wie die idR autonom agierende Software weiteren Output erzeugt. Man schreddert im Grunde seine eigene Musik durch den Fleischwolf. Und an dem, was hinten raus kommt, können sich alle Nutzer gütlich tun.

Viel entscheidender ist, dass Nutzer von Suno AI nicht einmal ein Tonträgerherstellungsrecht erwerben, da der generierte Song zuerst auf dem Suno-Server gespeichert wird. Nutzer laden danach nur Kopien herunter. Deshalb sollte man für verwertbare AI-Kompositionen ein Tool nutzen, welches den generierten Song entweder lokal oder auf einem eigenen Server abspeichert.
 
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