Ich hab das zugegebenermaßen auch nicht studiert, aber da ich bei uns für das Zeiterfassungssystem zuständig bin, hin und wieder etwas zu dem Thema gelesen.Im Arbeitsvertrag steht das tatsächlich so drin. Wenn du von 16:00 bis 20:00 eingeteilt bis, musst du 10min vorher da sein, um deine Kasse zu machen. Und nach 20:00 natürlich auch. Bezahlt wird nur die Zeit, die du eingeteilt bist...
Bin auch der Meinung, dass das ziemlich eindeutig Arbeitszeit ist. Daher meiner bescheidenen Meinung nach nicht gültig.
Ob man es sich deswegen mit seinem Arbeitgeber anlegen möchte ist natürlich jedem selbst überlassen und (leider) auch davon abhängig, wie sehr man auf den Job angewiesen ist...
Vielleicht mal beim Betriebsrat nachhaken, sofern vorhanden? Und was den konkreten Fall angeht, könnte man ja mal nachhaken, wie das ist. Ob man beim nächsten Mal um Punkt die Kasse schließen soll oder ob man bereit ist in so einem Fall die Mehrarbeit auch zu bezahlen.