Absonderlich, verrückt und nicht erwähnenswert!

  • #10.441
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  • #10.442
Scheint so als stünde die nächste Eiszeit kurz bevor.
 
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  • #10.449
Blut mer blos ned de Teppich voll! :D

 
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  • #10.453
Da fragt man sich was größer ist, Hybris oder Frechheit :D
 
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  • #10.454
bei einem derart unterentwickelten Unrechts- und Gefährdungsempfinden möchte man ihn eigentlich zu einem Sozialarbeiter o.ä. schicken
 
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  • #10.456
Ja, aber 2-3 Jahre Fahrverbot und 17.000,- Strafe sind schon mal ein ganz okayer Anfang... :great:
 
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  • #10.457
wenn man davon ausgeht, dass die Person in 2 Jahren sagt "na jetzt hab ich aber meine Lektion gelernt"
 
  • #10.458
hmm, da wo ich lebe, ist die Pappe im Wiederholungsfall - welcher hier ja technisch gegeben ist - für diese Art von Delikt mindestens drei bis maximal zehn Jahre weg. Danach Eignungstest, Fahrschule und alles neu machen. Freiheitsstrafen von bis zu drei oder vier Jahren können im Wiederholungsfall auch verhängt werden. Bei Geldstrafen haben wir im Strassenverkehr den Deckel bei glaube ich 180 Tagessätzen, das wären je nach Einkommen bis zu einer halben Million.

So lange niemand zu Schaden kommt, denn hier sind wir ja erst bei der mehrfachen vorsätzlichen Gefährdung. Richtig teuer wird es wenn tatsächlich mal etwas passiert.
 
  • Antwort hilfreich!
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