Copyright eigener Songs

Philipp1610

Philipp1610

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Hi, hab über die SuFu nichts gefunden. Wie ist das wenn man eigene Songs auf Myspace etx. hochlädt. Kann da jeder Hans und Franz kommen und behaupten dass sei seiner? Wir können ja schlecht nachweisen wann er komponiert wurde... wie funktioniert das ?
 
Wenn Ihr irgendwann das Gefühl bekommt, jemand hätte einen eurer Songs abgekupfert, so liegt es an Euch, denjenigen vor den Kadi zu zerren und ihm das Plagiat nachzuweisen. So ist erst einmal die Rechtslage.
Eine Veröffentlichung im Web, v.a. auf einer Seite, bei der das Datum der Veröffentlichung nachvollziehbar ist, halte ich erst mal für ein ziemlich zugkräftiges Indiz für eine Urheberschaft. Wenn Ihr ganz sicher gehen wollt, so sichert Eure Projektdaten wie Einzelspuren, Texte usw. auf einer DVD/CD, die Ihr dann bei einem Notar hinterlegt. Das kostet dann allerdings etwas.
 
Hinterlegung beim Notar hat uns damals 50 Euro gekostet (fürs komplette Repertoire)
Wenn dir an den Songs was liegt, würd ichs machen. Es geht immer darum, wer am zweifelsfreisten beweisen kann, dass er die idee zuerst hatte.
 
Als Mitglied im dmrv (deutsche Rock und Popmusik Verband) kann man dort auch Songs hinterlegen. Ist günstiger als beim Notar.
Ansonsten bist du halbwegs sicher wenn du die Songs aufnimmst und auf CD pressen lässt. Das lässt sich normalerweise mit Datum und allem drum und dran nachweisen wenn die Firma, die die CD's hergestellt hat, nicht gerade Pleite geht. Aber selbst dann hast du ja immerhin auch noch den Freistellungbescheid von der Gema und die Auftragsbestätigung, die auf das Herstellungsdatum der CD hinweisen.

Songs, die weder irgendwo hinterlegt noch auf CD gepresst sind, würde ich persönlich nicht auf YouTube stellen.
 
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Ist eigentlich viel einfacher: Den Song aufnehmen, auf einen Tonträger überspielen, diesen eintüten und per Einschreiben mit Rückschein an sich selbst schicken. Wenn das Teil vom Postboten wiedergebracht wird, den Umschlag nicht öffnen, sondern mit dem Rückschein an nem sicheren Ort verwahren. Dieser Rückschein ist ne richtig amtliche Urkunde und wird von jedem Gericht anerkannt.
Das Problem kann nur woanders liegen: Mit unseren ersten Songs sind wir auch so verfahren, allerdings ist der Tonträger in dem Umschlag noch ne Cassette...
 
Und hier liegt das Problem. Alterung! Selbst einer Speicherkarte würde ich nicht auf 30 Jahre vertrauen.
 
Na dann . . . alles in Notenschrift zu Papier bringen und Mitglied der Gema werden. Song anmelden, dann ist's wasserdicht.

Edith sagt: Oder einen kleinen Verlag finden, der die Songs in den Katalog aufnimmt und Dir/Euch - gegen Beteiligung, versteht sich - die lästige Auswertung (Beamtendeutsch) und Gema-Anmeldung abnimmt. Ist vielleicht einfacher, als ne Plattenfirma (das klingt schon so altertümlich) zu finden.
 
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Zitat:Original erstellt von: coloradoklaus

Ist eigentlich viel einfacher: Den Song aufnehmen, auf einen Tonträger überspielen, diesen eintüten und per Einschreiben mit Rückschein an sich selbst schicken. Wenn das Teil vom Postboten wiedergebracht wird, den Umschlag nicht öffnen, sondern mit dem Rückschein an nem sicheren Ort verwahren. Dieser Rückschein ist ne richtig amtliche Urkunde und wird von jedem Gericht anerkannt.
Das Problem kann nur woanders liegen: Mit unseren ersten Songs sind wir auch so verfahren, allerdings ist der Tonträger in dem Umschlag noch ne Cassette...

Das funktioniert nicht!

Ein Einschreiben ist vor Gericht wenn es hart auf hart kommt kein Beweis!

Du hättest dir das Einschreiben ja auch nicht geschlossen schicken und nachträglich einen Song drin eintüten können!
Ich hab die Info von einem Juristen, der spezialisiert ist auf Vertragsrecht und Musikrecht!

Das Sinnvollste ist es, sich einen Notar zu suchen und den Tonträger dort zu hinterlegen - das muss nichtmal so viel kosten und ist auf jeden Fall wasserdicht!
 
dito, das mit dem rückschein funktioniert nicht, da hat förb recht. es mag ein hinweis auf die urheberschaft sein, aber ein guter rechtsanwalt zerpflückt das.

und das mit der gema nutzt übrigens auch nichts. die sichert nur die vergütung der verwertung, aber wer diese vergütung erhält ist der gema egal. wenn eine weitere person die rechte an dem gleichen song über die gema sichern lässt, zahlt sie einfach nix mehr aus bis die sache vor gericht geklärt wurde.
wenn also schon noten aufschreiben, dann beim notar hinterlegen und nicht bei der gema.
 

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