Zitat:Original erstellt von: coloradoklaus
Ist eigentlich viel einfacher: Den Song aufnehmen, auf einen Tonträger überspielen, diesen eintüten und per Einschreiben mit Rückschein an sich selbst schicken. Wenn das Teil vom Postboten wiedergebracht wird, den Umschlag nicht öffnen, sondern mit dem Rückschein an nem sicheren Ort verwahren. Dieser Rückschein ist ne richtig amtliche Urkunde und wird von jedem Gericht anerkannt.
Das Problem kann nur woanders liegen: Mit unseren ersten Songs sind wir auch so verfahren, allerdings ist der Tonträger in dem Umschlag noch ne Cassette...